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Elektroauto im Mehrfamilienhaus laden – Frequentum zeigt, wie es mit dem neuen WEMoG funktioniert

WEMoG
Beim Einrichten und Betreiben von Ladesäulen in Mehrfamilienhäusern sollten Eigner, Verwalter und Bewohner auf rechtlich klare Konstrukte achten, empfiehlt die Frequentum GmbH. (Bild: Tingey Injury Law Firm / Unsplash)

Wohnungseigentümer und Mieter in WEG haben ab Dezember Anspruch auf private Lademöglichkeit am Stellplatz

Auf Grundlage des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) haben sowohl Wohnungseigentümer (§20 Satz 2 WEG), als auch Mieter (§ 554 BGB) ab 01.12.2020 Anspruch auf eine private Lademöglichkeit an ihrem Stellplatz.

Technik

  • Grundsätzlich ist im Wohnbereich ein dynamisches Lastmanagement einer Hausanschlussertüchtigung vorzuziehen, da in den meisten Fällen insgesamt genügend Energie zum Laden vorhanden ist. Vor allem in den Nachtstunden kann die nicht genutzte Leistung des Anschlusses zum Nachladen der E-Autos verwendet werden.
  • Die bestehenden elektrischen Anlagen oder Betriebsmittel eines Gebäudes müssen bei einer größeren Anpassung auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden. Grundregel: Nur bei kleinen Gebäuden sollte die Ladeinfrastruktur-Basistechnik dezentral in die bestehende Elektrik eingebaut werden. Bei Gebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen lohnt es sich, eine zusätzliche Technik neben die bestehende zu setzen.
  • Hierbei ist eine zentrale Anlage diversen Einzellösungen vorzuziehen, um elektrischen „Wildwuchs“ zu vermeiden. Hauptargument für eine Gemeinschaftslösung ist, dass über eine zentrale Anlage die vorhandene Leistung optimal zwischen den Nutzern verteilt wird, ohne dass der Hausanschluss überlastet würde.
  • Abrechnen des elektrischen Stroms: Bei Gebäuden bis zu 15 Stellplätzen empfehlen wir: Bauen Sie nur einen neuen Elektromobilitäts-Stromzähler ein, lesen Sie einmal im Jahr die Zähler an den Ladepunkten ab und teilen Sie den Ladestrom gerecht auf. Alternative: eine automatisierte Abrechnung via Backend.

Kosten

  • Die Installation von privater Ladeinfrastruktur ist eine einmalige Investition und Wertsteigerung des Objekts. Sichern Sie sich ab dem 24.11.2020 die Bundesförderung in Höhe von 900 € pro Ladepunkt.
  • Das Recht auf einen Ladepunkt kann eine WEG/ein Vermieter nun nicht mehr verwehren, allerdings kann sie/er über die Ausführung der zentralen Ladetechnik entscheiden. Wer im Falle einer WEG dann nicht mitstimmt, muss auch nichts zahlen. Wer erst später mitladen will, muss sich dann allerdings nach billigem Ermessen in die Interessensgemeinschaft Elektromobilität (IG EL) einkaufen. Die Basistechnik ist für die gesamte WEG da. Der Anspruch auf Aufrüstung ist sogar nach § 20 WEG-E privilegiert.

Organisation

  • Das Verlangen nach einer privilegierten Maßnahme ist – vertreten durch den Verwalter – gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu äußern. Der E-Mobilist beantragt also, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in eine Ladetechnik investiert oder mindestens eine Planung angestoßen wird.
  • Der zukünftige E-Mobilist kann seinen Anspruch nach § 20 WEG-E mit seinem Recht zum Mitgebrauch nach § 16 WEG-E kombinieren.
  • Als WEG gilt es einen Beschluss zu fassen, der im Idealfall auf den Aufbau einer zentralen Ladetechnik für alle Bewohner abzielt, mindestens aber eine Gebäudeprüfung. Mit den E-Mobility-Ready-Paketen wird das Objekt für den Aufbau der Ladeinfrastruktur gescreent, beplant und eine Kostenermittlung erstellt.
  • Danach gilt es eine IG EL zu gründen, um gegenüber einem Anbieter von Ladelösungen auch als Vertragspartner fungieren zu können. Logik: Die WEG/der Vermieter gestattet der IG EL eine Ladelösung aufzubauen und zu betreiben. Die IG EL kauft diese und beauftragt den Energieversorger mit dem Betrieb und ggf. der Abrechnung.

Fazit

Ein gemeinschaftliches Vorgehen ist beim Aufbau der Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern unumgänglich, wenn man Ladeinfrastruktur fortan fair, sicher und unkompliziert nutzen möchte. Das Frequentum E-Mobility-Ready-Paket bietet hierbei einen ersten grundlegenden und wichtigen Schritt, der aufzeigt, wie in den entsprechenden Objekten vorgegangen werden muss. Wir arbeiten mit Energieversorgern und Stadtwerken bundesweit zusammen und helfen beim Aufbau der Ladeinfrastruktur.

Dipl.-Phys. Martin Amberger
Dipl.-Ing Michael König
Geschäftsführer
Frequentum GmbH
Münchner Technologiezentrum
Agnes-Pockels-Bogen 1
80922 München
info@frequentum.com
www.frequentum.com

Lesen Sie auch:

– Elektromobilität konkret: Darauf kommt es jetzt an beim Kauf einer Ladeinfrastruktur für ein Mehrfamilienhaus (25.05.20)
– Frequentum informiert über neue Gesetzeslage bei Elektromobilität in Wohnungseigentümergemeinschaften und Mietshäusern (07.02.20)
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– Martin Amberger und Michael König von Frequentum skizzieren, wie Elektromobilität den Durchbruch schaffen kann (12.11.2019)
– Frequentum – Partner der Energieversorger für den Aufbau von E-Ladeinfrastrukturen (25.10.2019)

 

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