Glasfaserleitungen sind ein Rückgrat der Digitalisierung. Der Stopp der Graue-Flecken-Förderung der Bundesregierung wegen erschöpfter Fördermittel erweist dem Digitalisierungsprozess in Deutschland einen Bärendienst. Offene Fragen sollten möglicht schnell geklärt werden, fordert Dirk Fieml, CEO der tktVivax GmbH. (Bild: RosZie / Pixabay)
Graue-Flecken-Förderung: Rechtsunsicherheit bei laufenden Verfahren beeinträchtigt auch die Fördermittelberatung
Die Art der >Einstellung dee Graue-Flecken-Förderung sorgt nicht nur für Verunsicherung bei Kommunen und Stadtwerken, auch die Arbeit der Fördermittelberater in Deutschland wird massiv beeinträchtigt. Dirk Fieml, CEO der tktVivax Goup, fasst den aktuellen Status so zusammen: „Die Kommunikationspolitik des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) ist gelinde gesagt eine Katastrophe für alle beteiligten Parteien. Wir betreuen derzeit eine Vielzahl von laufenden Förderverfahren und können wegen der zahlreichen offenen Punkte die Fragen unserer Mandanten nicht mehr umfassend beantworten. Wir wissen im Moment nicht, wie wir im Sinne der Antragsteller und Projektträger die Anfragen und die Einhaltung von Fristen sowie Auflagen gewährleisten sollen.“ Fieml fordert deswegen auch im Namen der gesamten Branche das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie die Projektträger auf, schnellstmöglich wieder für Rechtssicherheit zu sorgen.
Wie groß die Rechtsunsicherheit bei der Graue-Flecken-Förderung derzeit ist, zeigt ein Auszug aus dem Katalog der dringendsten Fragen, den tktVivax an die Projektträger AteneKom und PwC mit Bitte um Klärung mit dem BMDV übermittelt hat:
Markterkundungsverfahren (MEV)
• Wie wird mit Markterkundungsverfahren umgegangen, deren Gültigkeit bis zur neuen Richtlinie sehr wahrscheinlich ablaufen? Der Ausschreibungsbeginn im 3.1- oder 3.2-Verfahren muss innerhalb von 15 Monaten nach Beendigung der Marktabfrage erfolgen. Dies ist jedoch auf Grund der Einstellung der Beantragungsmöglichkeit von 3.1- oder 3.2-Mitteln (Graue Flecken) nicht mehr möglich. Denn ohne vorläufige Förderbescheide können die Antragsteller das Verfahren nicht eröffnen. Auch sind zurzeit die Portale diesbezüglich nur teilweise nutzbar.
• Wie wird mit Markterkundungsverfahren umgegangen, die zwar noch innerhalb der Frist ihre Gültigkeit behalten, jedoch vor dem 1.11.2022 angestoßen bzw. abgeschlossen wurden? Können diese auch für die dunkelgrauen Flecken verwendet werden, da die Verwendung für die grauen Flecken ja nicht mehr möglich ist und die Aktualität ja noch gegeben ist? Oder verfallen diese, und die Kosten gehen unnütz zu Lasten des Steuerzahlers?
• Wie können durchgeführte Markterkundungsverfahren in den Portalen veröffentlicht werden? Die Portale der Projektträger sind teilweise seit Wochen nur eingeschränkt nutzbar und haben zudem teilweise technische Defizite, die z. B. das Hochladen von ergänzenden Daten aus den MEV nicht ermöglichen. Dies gilt auch für laufende Verfahren, wo ein Bewilligungsbescheid 3.1 oder 3.2 bereits vorliegen. Auch hier laufen zum Teil die Fristen bzw. die Gültigkeit der MEV aus.
• Können MEV, die nach dem 1.11.2022 gestartet werden, wie in der jetzigen Richtlinie verankert, für das dunkelgraue Fleckenprogramm verwendet werden? Wenn ja, warum können zurzeit keine Marktabfragen veröffentlicht und somit gestartet werden?
Förderbescheide 3.3 Beratungsleistungen Graue Flecken
• Können die bereits bewilligten Mittel für Beratungsleistungen (3.3 Förderung) entsprechend auch für das Dunkelgraue-Flecken-Programm verwendet werden, sofern diese noch nicht voll ausgeschöpft sind?
– Wenn ja, müssen hier Änderungsanträge gestellt werden.
– Wenn nein, was müssen die Zuwendungsempfänger dann tun?
Antragstellungen Fördermittel für die Verfahren 3.1 oder 3.2 vor dem 17.10.2021
• Wie werden die Anträge, die vor dem 17.10.2022 weiterbearbeitet bzw. beschieden? Laut inoffiziellen Aussagen werden diese nun doch weiterbearbeitet, da sie als fristgerecht eingereicht gelten. Oder werden diese, wie aus anderen Quellen lautend, erst im Januar weiterbearbeitet bzw. dann beschieden.
• In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie damit umgegangen wird, wenn durch diese Verzögerungen die Ausschreibungen nicht gestartet werden können und somit die MEV ihre Gültigkeit verlieren. Das Verschulden liegt hier ja dann nicht beim Zuwendungsempfänger, sind aber die Leidtragenden, da die Verfahren trotz termingerechter Antragstellung dann eigentlich eingestellt werden müssen.
Bundesweite Potentialanalyse
• Laut Aussagen von diversen Stellen (BMDV im Juli letzten Jahres und von div. Ministerien der Länder vor wenigen Wochen) wird die Potentialanalyse nicht Basis dafür, ob eine Förderung eines Gebietes grundsätzlich überhaupt noch möglich ist oder nicht. Laut Aussagen von Breko wurde in einem Gespräch mit dem BMDV doch wieder die Potenzialanalyse als Bedingung und Endscheidungsgrundlage für eine grundsätzliche Förderfähigkeit genannt. Welche dieser Aussagen trifft nun zu?
• Wenn Letzteres der Fall ist, nach welchen Kriterien erfolgt zurzeit die Potentialanalyse? Diese müssten ja bekannt und theoretisch öffentlich zugänglich sein. Wenn diese zur Verfügung gestellt werden würden, können die Beratungsunternehmen zumindest unverbindlich die Kommunen darauf hinweisen, dass sie eher im Fördergebiet liegen oder eher nicht.
• Über den Verband Breko wurde veröffentlicht, dass der Anteil Weiße Flecken und Graue Flecken in Gebieten prozentual in die Potenzialanalyse einfließen. Wie ist das zu verstehen?
Mit dem >Arbeitskreis Glasfaserausbau Deutschland (AK GAD)…
… hat die tktVivax Group eine Initiative ins Leben gerufen, die helfen soll, den flächendeckenden Ausbau von Breitbandnetzen zu erleichtern. Im Fokus der Arbeit stehen operative Fragen rund um den Ausbau, den Betrieb und die Vermarktung von Glasfasernetzen sowie der vor- und nachgelagerten Infrastruktur. Der AK GAD agiert dabei vornehmlich als Plattform für den Informationsaustausch und den Know-how-Transfer.