Sollen alte Windenergieanlagen nach 20 Jahren weiter Strom erzeugen, setzt der Weiterbetrieb das Sicherheitsgutachten akkreditierter Experten voraus
Im Jahr 2020 wird für zahlreiche Windenergieanlagen die Betriebserlaubnis auslaufen. Der Grund ist, dass viele Anlagen im Zuge des Erneuerbaren Energien-Gesetzes (EEG) mit Start zum Jahr 2000 auf eine Lebensdauer von 20 Jahren ausgelegt wurden. DEKRA unterstützt Betreiber, die Anlagen weiterhin sicher nutzen zu können, sofern dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist.
Windenergieanlagen werden in der Regel für eine Entwurfslebensdauer von 20 Jahren ausgelegt und auf Basis einer Typenprüfung genehmigt. Um nach dem Erreichen dieses Alters nicht den Betrieb einstellen zu müssen, muss ein Gutachten den sicheren Weiterbetrieb der Anlage attestieren. Windenergieanlagen haben in der Regel eine Reserve in Bezug auf ihre Haltbarkeit, da die tatsächliche Belastung häufig unter der errechneten Belastung liegt.
DEKRA verfügt über die entsprechende Akkreditierung und die Experten, um die erforderlichen Prüfungen vorzunehmen. Grundlage sind Richtlinien und Regelwerke in der Fassung, welche vor 20 Jahren Grundlage der Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb waren (DIBt-Richtlinie), sowie der aktuelle Stand der Technik. Die DEKRA Experten checken standsicherheitsrelevante Bauteile, lastabtragende Komponenten, Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen, Anlagensteuerung und Bremssysteme.
Ermittlung der Restlebensdauer durch Berechnung oder Simulationen
DEKRA bedient sich dabei der praktischen und analytischen Methode. Die praktische Methode befasst sich mit der Inspektion der Anlage, einer Schwachstellenanalyse sowie der Prüfung sämtlicher sicherheitsrelevanter Komponenten. Bei der analytischen Methode ermittelt DEKRA die Restlebensdauer anhand der anlagenspezifischen Berechnung oder durch Simulationen. Dabei erhält der Betreiber eine Aussage bezüglich der Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Eine Dokumentenprüfung ermöglicht darüber hinaus auch den Nachweis einer geringeren Betriebsbeanspruchung.
Neben der Prüfung für den Weiterbetrieb unterstützen DEKRA Experten Windanlagenhersteller und -betreiber über die gesamte Wertschöpfungskette: mit wiederkehrenden Prüfungen, Gewährleistungsabnahmen, zustandsorientierten Prüfungen, Schaden- und Gerichtsgutachten, Material- und Werkstoffprüfungen, Schwingungsmessungen, Schallmessungen sowie Prognosen, Prüfungen und Gutachten nach § 29a BImSchG sowie Technical Due Diligence.
DEKRA präsentiert sich vom 10. bis 13. September 2019 auf der Fachmesse „Husum Wind“. DEKRA Experten informieren zum Dienstleistungsspektrum und demonstrieren unter anderem am Messestand die zerstörungsfreie Prüfung eines Druckbehälters.
Darüber gibt es Einblicke in das EU-Projekt „SheaRIOS“, bei dem DEKRA Entwicklungspartner ist: Dabei geht es um die ferngesteuerte Inspektion von Rotorblättern per Roboter.
DEKRA auf der „Husum Wind“:
Halle 5, Stand 5B09
Über DEKRA
Seit mehr als 90 Jahren arbeitet DEKRA für die Sicherheit: Aus dem 1925 in Berlin gegründeten Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein e.V. ist eine der weltweit führenden Expertenorganisationen geworden. Die DEKRA SE ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des DEKRA e.V. und steuert das operative Geschäft des Konzerns. Im Jahr 2018 hat DEKRA einen Umsatz von mehr als 3,3 Milliarden Euro erzielt. Mehr als 45.000 Mitarbeiter sind in rund 60 Ländern auf allen fünf Kontinenten im Einsatz. Mit qualifizierten und unabhängigen Expertendienstleistungen arbeiten sie für die Sicherheit im Verkehr, bei der Arbeit und zu Hause. Das Portfolio reicht von Fahrzeugprüfungen und Gutachten über Schadenregulierung, Industrie- und Bauprüfung, Sicherheitsberatung sowie die Prüfung und Zertifizierung von Produkten und Systemen bis zu Schulungsangeboten und Zeitarbeit. Die Vision bis zum 100. Geburtstag im Jahr 2025 lautet: DEKRA wird der globale Partner für eine sichere Welt.
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