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Mehrwertsteuer-Senkung fordert Energieversorger von der Mengenabgrenzung bis zur Formularanpassung

Mehrwertsteuer-Senkung
Wenig Zeit, um umzustellen – die Mehrwertsteuer-Senkung fordert die Versorgungswirtschaft. (Bild: cortility)

cortility-Webinar zur Mehrwertsteuer-Senkung bei Energieversorgern

Das von der deutschen Bundesregierung verabschiedete Konjunkturpaket beinhaltet eine Mehrwertsteuer-Senkung zum 01. Juli 2020. Für den Zeitraum der Senkung (01. Juli bis 31. Dezember 2020) müssen in den SAP-Systemen der Energieversorger vielfältige Änderungen vorgenommen werden.

Anfang Juni wurde ein milliardenschweres Konjunkturpaket verabschiedet. Ein wesentlicher Teil davon ist die Senkung der Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer: im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 wird der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent gesenkt. Der ermäßigte Satz sinkt von 7 auf 5 Prozent.

In Bezug auf die SAP-Systeme hat die Senkung der Mehrwertsteuer für Netz- und Messstellen-Betreiber sowie Lieferanten nicht unerhebliche Folgen, denn es sind nicht nur zwei Steuerkennzeichen neu anzulegen.

Extrem kurzfristig sind zahlreiche Aktivitäten durchzuführen

Viele Energieversorger müssen vielmehr extrem kurzfristig zahlreiche Aktivitäten durchführen, um die erforderlichen Änderungen in ihrem SAP-System lückenlos abbilden zu können. Unter anderem betrifft dies Themen wie die Mengenabgrenzung/ Zwischenablesung, die Abrechnungsprozesse, die Formulargestaltung, die Bestellstrecken bzw. das Produktmanagement und die Kundenkommunikation. Werden notwendige Veränderungen und Anpassungen nicht rechtzeitig vorgenommen und getestet, kann dies zu erheblichen Mehraufwänden führen.

cortility informiert per Webinar zu den Details:
Wenig Zeit, um umzustellen – Mehrwertsteuer-Senkung fordert Versorgungswirtschaft
Mittwoch, 10. Juni 2020, 10.00 Uhr.

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