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Infrarotheizung-Branche wittert Morgenluft durch die Energiewende

Infrarotheizung
Studien belegen Wirtschaftlichkeit, Genehmigungs- und Förderfähigkeit der Infrarotheizung. (Bilder: IG Infrarot Deutschland)

Potenzial der Infrarotheizung laut IG Infrarot Deutschland noch zu wenig bekannt

Zum ersten Runden Tisch der Infrarotheizung-Branche trafen sich knapp 50 Hersteller und Händler von Infrarotheizungen in Frankfurt am Main. Mit dabei waren auch Verantwortliche von mehreren großen Herstellern von Heizungssystemen, was zeigt, wie relevant die Wärmeerzeugung mit Infrarot auch für die klassische Heizungsindustrie ist. Neben dem fachlichen Austausch über Produkte und Anwendungen bot die ganztägige Veranstaltung die Möglichkeit zum Netzwerken, was gern angenommen wurde. Eingeladen hatte die Interessengemeinschaft (IG) Infrarot Deutschland e.V. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen von Unternehmen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, den Niederlanden sowie Tschechien.

Der Tag war geprägt von Aufbruchsstimmung. „Die Chancen waren nie besser als heute, dem Heizen mit Infrarot einen gebührenden Platz in der Wärmeversorgung zu sichern“,  sagt Lars-Henric Voß, 1. Vorsitzender der IG Infrarot. Dafür nennt er drei Gründe: „Die politischen Entscheider haben die Weichen in Richtung Stromgesellschaft und damit auch Heizen mit Strom gestellt. Der Energiebedarf in Gebäuden wird den gesetzlichen Anforderungen entsprechend künftig minimal und damit leicht zu decken sein. Regenerativer Strom, zum Beispiel aus der eigenen Photovoltaikanlage, macht den Betrieb umweltfreundlich.“ In der Summe seien das ideale Voraussetzungen für Infrarotheizungen, die mit niedrigen Investitions- und Folgekosten verbunden sind.

Ökologisch und ökonomisch sinnvoll

Gleichwohl ist noch viel Aufklärungsarbeit über das Potenzial und die Vorteile von Infrarotheizgeräten nötig. Auch darüber waren sich die Branchenvertreter einig. „Das Wissen über die Möglichkeiten von Infrarotheizungen ist noch viel zu gering“, sagt Voß. So sei es beispielsweise kaum bekannt, dass Infrarotheizungen unter gewissen Voraussetzungen wie einer guten Dämmung die Hauptheizung in einem Gebäude sein können.

Dies wurde bereits in mehreren Studien nachgewiesen, so zum Beispiel in dem Forschungsvorhaben „Potenzial von Infrarot-Heizsystemen für Hocheffiziente Wohngebäude“ (IR-Bau), das von 2017 bis 2019 an der Hochschule (HTWG) Konstanz durchgeführt wurde. Aktuell läuft Teil 2 der Studie IR-Bau („Ergänzende Untersuchungen zum Potenzial von IR-Heizsystemen“).

Infrarotheizung

Der erste runde Tisch der Infrarotheizung-Branche stieß auf großes Interesse bei Herstellern und Händlern.

Dr. Peter Kosack, Leiter Arbeits-Kreis Infrarot (AKI) an der Technischen Universität Kaiserslautern, der maßgeblich an diesen Forschungsprojekten beteiligt ist, war ebenfalls angereist und informierte unter anderem über die Norm DIN IEC 60675. Nach zehn Jahren Vorbereitungszeit wurde in diesem Jahr die englische Fassung veröffentlicht, die deutsche Fassung soll in Kürze folgen.

In der Studie „Elektrische Effizienz und Wirtschaftlichkeit der elektrischen Direktheizung“ am Institut für Technische Gebäudeausrüstung (ITG) Dresden haben Professor Bert Oschatz und sein Team nachgewiesen, dass die Infrarotheizung unter bestimmten Voraussetzungen in neu zu errichtenden Wohngebäuden nicht nur genehmigungsfähig und wirtschaftlich sein kann, sondern auch förderfähig. „Und das gilt jetzt auch für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, die Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist“, ergänzt Lars-Henric Voß von der IG Infrarot.

Neue Norm – Strahlungswirkungsgrad mindestens 40 % für Infrarotheizungen

Positiv aufgenommen wurde von den Branchenvertretern die neue Norm DIN IEC 60675 für elektrische Haushalt-Direktheizgeräte. Sie definiert unter anderem die Prüfbedingungen für die Messung des Strahlungswirkungsgrades. Der Strahlungswirkungsgrad bezeichnet das Verhältnis des Wärmeflusses durch Strahlungsaustausch zwischen der aktiv erwärmten Oberfläche eines Infrarot-Heizelements und den Innenflächen des Raumes zur elektrischen Nennleistung des Heizelements.

Die Messung ist nicht obligatorisch. Die Branchenvertreter begrüßten die neue internationale Norm gleichwohl und zeigten großes Interesse an der Messung gemäß der DIN IEC 60675. Sie sieht vor, dass künftig nur noch Geräte mit einem Strahlungswirkungsgrad von mindestens 40 % als Infrarotheizung bezeichnet werden. Die neue Norm wurde in der Runde als Durchbruch für die Branche gewertet.

Jahreshauptversammlung – Forschung, Kooperationen und zweiter Runder Tisch

Im Anschluss an den Runden Tisch fand die Jahreshauptversammlung der IG Infrarot Deutschland statt. In den turnusgemäß durchgeführten Wahlen wurden die Vorstände in ihren Ämtern bestätigt: Lars-Henric Voß, Geschäftsführer der Vitramo GmbH, als 1. Vorsitzender, Gerhard Weitmann, Inhaber von Weitmann Bautenschutz, als 2. Vorsitzender, Lars Keussen, Geschäftsführer der Munich Home Systems GmbH, als Schriftführer sowie Georg Kauderer, Inhaber von GK Consult, als Schatzmeister.

Neben weiteren Forschungsprojekten wollen die Vorstände die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden auf EU- und Bundesebene ausbauen sowie intensiver über das Potenzial und die Möglichkeiten von Infrarotheizungen in Gebäuden informieren. Auch ein zweiter Runder Tisch der Infrarotheizungsbranche ist geplant, nachdem zahlreiche Teilnehmer diesen Wunsch geäußert hatten.

Studie IR-Bau Teil 1: „Potenzial von Infrarot-Heizsystemen für Hocheffiziente Wohngebäude“ (IR-Bau)

Studie IR-Bau Teil 2: „Ergänzende Untersuchungen zum Potenzial von IR-Heizsystemen“

Studie „Elektrische Effizienz und Wirtschaftlichkeit der elektrischen Direktheizung“ der des ITG Dresden

www.ig-infrarot.de

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