Kommentar von Christoph Erni, Gründer und CEO der Juice Technology AG
»Die deutsche Bundesregierung veröffentlichte nun den Gesetzesentwurf zur Förderung der Elektromobilität, zur Modernisierung des Wohneigentumsgesetztes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften. Damit reagiert der Gesetzgeber nun endlich auf die bisher komplizierten und veralteten Verfahren, wenn ein Eigentümer auf gemeinschaftlich genutzten Stellflächen eine Ladestation installieren will. Die Bundesregierung benennt das Problem: „Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurde im Jahr 1951 erlassen, um den dringend notwendigen Wohnungsbau zu stärken und breiten Bevölkerungsschichten den Erwerb eines „Eigenheims“ zu ermöglichen. Diese Ziele haben nichts an ihrer Aktualität verloren. Jedoch haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, die umweltpolitischen Herausforderungen und die technischen Möglichkeiten seit Schaffung des WEG verändert: Aufgrund des demografischen Wandels steigt das Bedürfnis, Wohnungen barrierereduzierend aus- und umzubauen. Für die Erreichung der Klimaziele ist die energetische Sanierung von Bestandgebäuden unerlässlich. Neben den Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zur energetischen Sanierung verlangt auch die Errichtung von Lademöglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität Eingriffe in die Bausubstanz.“
Laut Medienberichten tritt der Entwurf möglicherweise bereits im Herbst 2020 in Kraft und bestätigt dann den Anspruch des Eigentümers auf die Installation einer Ladestation. Bisher mussten die Miteigentümer im Rahmen der Eigentümerversammlung einer Installation zustimmen, was die Umsetzung als mühsam und das Vorhaben oftmals erfolglos gestaltet hat. Auch Mieter sollen laut dem Entwurf „… im Grundsatz einen Anspruch darauf haben, dass … der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug …“ gestattet wird.
„Na endlich!“, muss man hier sagen, denn die Ausstattung von Stellplätzen mit einer Lademöglichkeit ist für die weitere Entwicklung und Festigung der Elektromobilität innerhalb der Gesellschaft und auch für den Immobilienmarkt ein zentraler Punkt. Das Auto ist in Deutschland mit Abstand das beliebteste und auch meistgenutzte Fortbewegungsmittel – Tendenz steigend, wenn man sich von den Städten weg in die ländlicheren Regionen begibt. Und auch das Bedürfnis, die eigene Mobilität zu verändern, sei es um Geld zu sparen oder umweltfreundlicher unterwegs zu sein, besteht laut der aktuellen Mobility Studie, die im Auftrag des TÜV-Verbands durchgeführt wurde, bei fast 40 Prozent der Befragten. Die E-Mobility-Branche wächst stark. Allein dieses Jahr bringen die großen Autohersteller über 40 neue E-Automodelle auf den Markt, die Reichweiten der E-Fahrzeuge nehmen zu und ein „zu hoher Anschaffungspreis“ ist auch kein vertretbares Argument mehr. Die öffentliche Infrastruktur wird ebenfalls weiter ausgebaut und alle beliebten Kontrapunkte, mit denen man als begeistertet E-Autofahrer von den noch nicht Überzeugten konfrontiert wurde, sind außer Kraft gesetzt.
Jedoch muss der Bereich Home-Charging weiterhin stark ausgebaut werden. Das Laden des E-Autos ist nicht zu vergleichen mit dem Tanken eines Verbrenners. Hier muss ein Umdenken stattfinden. Man lädt nicht an einer öffentlichen Ladesäule voll und fährt das E-Auto dann wieder leer, sondern das Laden findet bedarfsorientiert statt – man lädt so viel wie man braucht und an dem Ort, an dem man sowieso längere Zeit verweilt. Und das ist in den meisten Fällen am Arbeitsort oder zuhause.
Eine verfügbare Lademöglichkeit am Wohnort wird somit immer mehr zum ausschlaggebenden Kriterium, ob sich ein potenzieller Mieter oder Käufer für das Objekt entscheidet. Dabei kommt es aber nicht ausschließlich auf die Installation an, sondern auch auf die Weiterentwicklung und Perfektionierung der Nutzungsmöglichkeiten. Insbesondere bei Mietobjekten ist eine saubere und genaue Abrechnung der bezogenen Leistung und die Freischaltung der elementar. Für den Eigentümer spielen des Weiteren die Anschaffungs- und Installationskosten eine Rolle. Wurde die Stromzuleitung erst einmal sauber installiert, haben Immobilienbesitzer neben dem Erwerb der gesamten Ladeinfrastruktur auch die Möglichkeit über Miet- und Leasingmodelle die Ladestationen inklusive Last- und Lademanagementsystem für einen monatlichen Fixbetrag zu nutzen.
Damit Eigentümer auch in Zukunft konkurrenzfähig sein können – denn die Zahl der E-Autos nimmt jährlich zu – ist es eine Grundvoraussetzung, dass eine Ladestation am Stellplatz installiert werden kann. Ein wichtiger Schritt seitens der Regierung in Richtung Mobilitätsumstieg wäre damit getan und eine stabile Grundlage für den weiteren Ausbau der heimischen Ladeinfrastruktur geschaffen.«
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Über Juice Technology
Die Juice Technology AG, Sitz in Cham (Zug, Schweiz), ist die weltweit führende Herstellerin mobiler 22-kW-Ladestationen. Teil der Unternehmensgruppe sind zudem die Juice Services GmbH und die Juice Europe GmbH mit Niederlassung in München. Zum umfangreichen Portfolio des Schweizer Unternehmens gehören zudem softwarebasierte Lade- und Lastmanagementsysteme, Ladesäulen, Wallboxen und DC-Ladestationen. Juice Technology wurde 2014 gegründet und hat sich bereits im ersten Geschäftsjahr mit dem JUICE BOOSTER 1 als weltweite Marktführerin in diesem Segment etabliert. Als feste Größe in der Branche und wichtiger Hersteller von Ladeinfrastruktur präsentierte das Unternehmen bereits zahlreiche Weltneuheiten wie die im Stecker integrierte Temperatursensorik, Bezahlsysteme mit Kreditkarte oder das unendlich skalierbare Lastmanagementsystem smartJUICE. Die Juice Technology AG ist weltweit präsent mit eigenen Standorten, Tochter- und Partnerunternehmen. Zudem verfügt sie über ein globales Netz an Wiederverkäufern. Insgesamt arbeiten aktuell 74 Personen in den Bereichen Entwicklung, Produktion, Marketing, Verkauf und Logistik. Das Unernehmen verdreifacht derzeit jährlich seinen Umsatz.
www.juice-technology.com
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