Wärmedämmung, Heizungsmodernisierung, Fenstertausch – die energetische Sanierung im Fakten-Check
Wohngebäude machen ein Drittel des Energieverbrauchs in Deutschland aus. Immobilienbesitzer können den Verbrauch durch energetische Sanierungsmaßnahmen reduzieren, beispielsweise durch eine energetische Sanierung, das heißt, Wärmedämmung, Heizungs- oder Fenstertausch. Welche Vorschriften und Pflichten dabei zu beachten sind, weiß Thomas Billmann, Modernisierungsexperte bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall.
Mehr als zwei Drittel aller Wohngebäude in Deutschland wurden vor der ersten Wärmeverordnung 1979 gebaut. Die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden sind seither deutlich gestiegen. Seit Ende 2020 sind die damit verbundenen Regelungen im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengefasst.
Wann muss energetisch saniert werden?
Ob Hauskauf, Schenkung oder Erbe – wechselt der Eigentümer einer Immobilie, sind damit bestimmte Sanierungspflichten verbunden. Es gilt: nachrüsten oder austauschen. Nach dem Hauskauf müssen Besitzer ihr neues Zuhause innerhalb von zwei Jahren energetisch überholen. Wohnte der Eigentümer bereits vor dem 1. Februar 2002 in der jeweiligen Immobilie, ist er von der Sanierungspflicht befreit. „Gebäude, die nach dem Stichtag errichtet wurden oder deren Besitzer in der Vergangenheit bereits gewechselt hat, erfüllen die energetischen Anforderungen schon”, erklärt Thomas Billmann.
Welche Sanierungspflichten gibt es?
Ist eine Sanierung notwendig, müssen Hausbesitzer an verschiedenen Stellen ansetzen. Sofern der Dachboden und die oberste Geschossdecke zugänglich sind, ist eine Dämmung Pflicht. Das gilt auch für Heizungs- und Warmwasserrohre, die durch unbeheizte Bereiche wie zum Beispiel den Keller verlaufen. Ein Austausch der Heizung ist vorgeschrieben, wenn diese älter als 30 Jahre ist und nicht auf Nieder- oder Brennwerttechniken basiert. „Auch bei einer gesetzlichen Austauschpflicht fördert die neue Bundesförderung energieeffizienter Gebäude den Heizungstausch mit einer Prämie“, so der Schwäbisch Hall-Experte. Bei Zentralheizungen sind zudem bis zum 30. September 2021 Regler für die Steuerung der Wärmezufuhr in Abhängigkeit von Außentemperatur und Zeit nachzurüsten.
Was ist bei der energetischen Teilsanierung zu beachten?
Wie viel Wärme dringt durch eine Wand, das Dach oder ein anderes Bauteil nach außen? Dieser sogenannte U-Wert gilt als Richtlinie für die Sanierung. Der Wert verringert sich, wenn die einzelnen Bauteile des Hauses bestimmten Anforderungen entsprechen. Für Außenwände ist eine Dämmung von 12 bis 16 cm vorgesehen, bei Fenstern eine Zweischeiben-Wärmeschutz-Verglasung. „Zieht die Sanierung eines Einzelbauteils aber den Ausbau eines weiteren Elements nach sich, kann die Sanierungspflicht ausgesetzt werden“, verrät Billmann.
Ist ein Energieausweis Pflicht?
Der Energieausweis enthält Informationen zur energetischen Qualität und zum Energieverbrauch von Gebäuden. „Damit lassen sich Immobilien miteinander vergleichen. Außerdem können künftige Energiekosten und der Sanierungsstand vorab eingeschätzt werden“, weiß Thomas Billmann. Seit dem 1. Mai 2021 müssen Makler Immobilieninteressenten den Ausweis vorlegen. Gut zu wissen: Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz oder ist ein Gebäude nicht beheizt oder nicht klimatisiert, ist kein Energieausweis notwendig.
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