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Hausheld AG widerspricht der Aufhebung der BSI-Markterklärung

BSI-Markterklärung
Hausheld-Vorstand Bouke Stoffelsma hat Widerspruch gegen die Aufhebung der Markterklärung durch das BSI vom 20. Mai 2022 eingelegt. (Bild: Hausheld)

Einspruch gegen die Rücknahme der BSI-Markterklärung hat aufschiebende Wirkung

Die Hausheld AG hat Widerspruch gegen die Aufhebung der BSI-Markterklärung vor zwei Wochen eingelegt. Für die Energiewende in Deutschland ist das ein gutes Zeichen: Aufgrund der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ist der Smart Meter-Rollout sofort wieder möglich.

Die neuste Entwicklung vor zwei Wochen gefährdet nicht nur nach Ansicht von Hausheld den Smart Meter-Rollout und damit das Fundament für die Energiewende in Deutschland: Das BSI hatte am 20. Mai 2022 seine „Markterklärung“ aufgehoben und lediglich eine Feststellung nach § 19 Abs. 6 MsbG getroffen. Wie unter anderem der BDEW bemängelt hat, wurde damit der Rollout zunächst gestoppt und dadurch die Digitalisierung der Energiewende gefährdet. Forderungen nach einer raschen neuen Markterklärung ist das BSI bislang nicht nachgekommen. Im Gegenteil hält es eine solche derzeit offenbar für entbehrlich und riskiert damit neben der Energiewende auch die IT-Sicherheit der Energienetze, weil die dafür vorgesehenen besonders sicheren Smart Meter Gateways ohne Markterklärung schlicht nicht mehr verbaut werden.

Widersprich in Abstimmung mit Stadtwerkekunden eingelegt

„Deutschland hat die Energiewende als von überragendem öffentlichen Interesse erklärt – und wir setzen sie mit unseren Kunden bereits um. Eine Verzögerung der Energiewende kann sich Deutschland überhaupt nicht leisten, das ist spätestens durch den Krieg in der Ukraine allen klar. Die Hausheld AG legt daher in Abstimmung mit ihren Stadtwerke-Kunden heute Widerspruch gegen die Aufhebung der BSI-Markterklärung ein“, begründet Hausheld-Vorstand Bouke Stoffelsma den Schritt.

„BSI hätte Verhandlung vor dem VG Köln abwarten können“

Anna von Bremen, Energierechtsexpertin der Kanzlei RAUE, erläutert die etwas kuriose juristische Folge: „Die Rücknahme der Markterklärung des BSI wurde nicht mit einer sog. ‚Anordnung der sofortigen Vollziehung‘ verknüpft, anders als die am gleichen Tag erlassene Feststellung nach § 19 Abs. 6 MsbG. Damit kann gegen die Rücknahme der Markterklärung ein Widerspruch eingelegt werden, der aufschiebende Wirkung hat. Mit einem derartigen Widerspruch ist die Wirksamkeit der Rücknahme ‚suspendiert‘. Gleichzeitig ist aber durch die Rücknahme der Markterklärung der Gegenstand des Verfahrens vor dem VG Köln entfallen und deshalb auch der Anknüpfungspunkt für die Entscheidung des OVG Münster. Die Parteien haben das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt. Folge ist damit, dass die durch den Beschluss des OVG Münster wiederhergestellte aufschiebende Wirkung ebenfalls wieder entfällt. Das bedeutet im Ergebnis, dass die Markterklärung, die ursprünglich aufgehoben werden sollte, nach dem Widerspruch gegen die Rücknahme durch die Hausheld AG nun doch wieder gilt. Ein etwas kurioses Ergebnis, aber das BSI hätte auch schlicht die Verhandlung vor dem VG Köln abwarten können“, so von Bremen weiter.

„Wir dürfen bei der Energiewende keine Zeit verlieren und wollen den Rollout, wie versprochen, beschleunigen, und die Monteure sollen weiterarbeiten“, so Stoffelsma weiter. „Es gab im Interesse unserer Kunden daher keine Alternative, als gegen die Aufhebung der BSI-Markterklärung vorzugehen. Jetzt wird die Chance auf eine erfolgreiche und schnelle Energiewende gewahrt.“

Rollout ist voll im Gang und kann jetzt fortgesetzt werden

Die Hausheld AG ist ein sog. Smart-Meter-Gateway-Administrator und unterstützt als einziges Unternehmen deutschlandweit Stadtwerke beim „Voll-Rollout“, das heißt, der Ausstattung aller Kunden mit intelligenten Messsystemen ungeachtet ihres Energieverbrauchs. Verpflichtend ist der Einbau ab 6.000 kWh jährlich. Hausheld stattet bereits ganze Städte aus. Der Rollout ist mittlerweile voll im Gang und kann jetzt auch fortgesetzt werden. Tausende Smart Meter werden routinemäßig eingebaut und machen Kunden und Netze fit für die Energiewende. Für Hausheld gilt: Jeder Zähler zählt. Es bleibt nicht mehr viel Zeit, um die Technik für PV-Anlagen und Windenergie zu realisieren.

> Siehe auch: BSI nimmt Allgemeinverfügung vom 7. Februar 2020 zum Smart Meter-Rollout zurück

Über Hausheld
Die Hausheld AG ist seit 30 Jahren auf Digitalisierung und Abrechnungssysteme spezialisiert. Als Partner der Stadtwerke hilft Hausheld bei der anstehenden Digitalisierung der Energiewende mit intelligenten Stromzählern als Basis für die Vernetzung ganzer Städte. In Deutschland müssen ca. 50 Mio. Stromzähler in den kommenden Jahren ersetzt werden. Hauisheld bietet dafür eine hoch innovative Gesamtlösung, mit der Stadtwerke die neue Generation Zähler stadtweit intelligent und preiswert einführen können. Die Hausheld AG ist Forschungspartner des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima.
www.hausheld.info

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