Statements zur Rücknahme der Allgemeinverfügung durch das BSI (wird laufend ergänzt – weitere Kommentare willkommen)
Bouke Stopffelsma (Hausheld AG): „Deutschland kann sich eine Verzögerung der Energiewende nicht leisten“
„Deutschland hat die Energiewende als von überragendem öffentlichen Interesse erklärt – und wir setzen sie mit unseren Kunden bereits um. Eine Verzögerung der Energiewende kann sich Deutschland überhaupt nicht leisten, das ist spätestens durch den Krieg in der Ukraine allen klar. Die Hausheld AG legt daher in Abstimmung mit ihren Stadtwerke-Kunden heute Widerspruch gegen die Aufhebung der BSI-Markterklärung ein. Wir dürfen bei der Energiewende keine Zeit verlieren und wollen den Rollout, wie versprochen, beschleunigen, und die Monteure sollen weiterarbeiten“, so Stoffelsma weiter. „Es gab im Interesse unserer Kunden daher keine Alternative, als gegen die Aufhebung der BSI-Markterklärung vorzugehen. Jetzt wird die Chance auf eine erfolgreiche und schnelle Energiewende gewahrt.“ (03.06.2022 > siehe Pressemeldung)
Dr. Thomas Goette (GreenPocket): „Was du heute kannst besorgen, mach doch besser einfach übermorgen!“
„Der Mensch ist per se bequem, was Entscheidungen angeht (oder freundlicher ausgedrückt: ein effizientes Energiesparmodell) und enorm belastungsfähig – dies kann jeder sehr gut an den aktuellen globalen Herausforderungen, wie der Corona-Pandemie, beobachten. Im gleichem Maße trifft dies auf den Umgang des Menschen mit dem Klimawandel zu. Wie sagt doch der Kölner so schön: „Et hätt noch immer jot jegange“.
Und wenn diese menschlichen Grundeigenschaften mit der sprichwörtlichen deutschen Behördengründlichkeit kombiniert werden, kommt als Ergebnis nicht selten so etwas heraus wie das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Klimawandel ist ja definitiv ein epochales Ereignis für uns alle, da kann man ja auch epochale Zeiträume für die Maßnahmenergreifung anlegen: „Gut Ding will Weile haben“. Erinnert sich jemand an die europäischen Vorgaben zum Smart Metering (die Richtlinie 2009/72/EG (3. EU-Binnenmarktpaket)). Eine der zentralen Anforderungen besagt, dass die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass intelligente Messsysteme eingeführt werden, damit die aktive Beteiligung der Verbraucher am Stromversorgungsmarkt unterstützt wird. Nach Vorstellungen aus Brüssel sollten (auf Grundlage einer Kosten-Nutzen-Analyse) mindestens 80 % der Verbraucher bis 2020 mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden. Das war 2009. Wir schreiben das Jahr 2022!
„Aktive Beteiligung der Verbraucher?“ Nicht doch. Wir Deutschen denken groß, viel größer als der Rest von Europa. Digitalisierung können wir viel besser. Wir machen das richtig. Unidirektional ist von gestern. Bi-direktional, steuern, abregeln, netzdienlich agieren – das ist das Gebot der Stunde. Oder wann auch immer das BSI sich mit der Zertifizierung der Steuerboxen (CLS) irgendwann einmal zu beschäftigen gedenkt: „Was du heute kannst besorgen, mach doch besser einfach übermorgen.“ Und vorneweg und mittendrin das BMWK. Wofür stand das „K“ nochmal? „K“ann man doch auch morgen angehen? Klimaschutz? Welch hehres Ziel. Dem widmen wir uns dann gerne überübermorgen…
Wie schrieb Herr Backes in seinem Kommentar so treffend: „Energieeffizienz bedarf der Energietransparenz.“ Und mit aktuell weniger als 200.000 verbauten SMWGs in Deutschland und ca. 430.000 digital ausgelesenen RLM-Zählern, liegt das Energiewende-Wunderland Deutschland bei weniger als 1 % Digitalisierungsrate seiner 52 Mio. Stromzähler. Großbritannien hat mittlerweile 50 % der Verbraucher mit Smart Metern ausgestattet, in den USA sind dies bereits mehr als 75 %. Was meint wohl Herr Habeck zu diesem „Fun Fact am Rande“?
Können wir uns als größte Volkswirtschaft Europas wirklich erlauben, die Digitalisierung des Messwesen in Deutschland weiter auf morgen zu verschieben?
Stellen wir uns doch mal die deutsche Realität im Mai in weiteren zehn Jahren vor, dann vielleicht schon bei Rekord-Temperaturen von 45 Grad? Reden wir dann vielleicht IMMER noch über die dringend zu erreichende beschleunigte Beschleunigung des deutschen Smart Meter-Rollouts? In der Pressemitteilung des BSI taucht folgender Satz auf: „Die Digitalisierung der Energiewende kann so weiter beschleunigt werden und orientiert sich dabei neben den gesetzlichen Vorgaben auch an den Bedürfnissen der Marktakteure, um Verlässlichkeit und Planungssicherheit für die beteiligten Akteure des Rollouts zu gewährleisten.“ Das Gegenteil von all dem, was in diesem Satz steht, entspricht der deutschen Realität im Mai 2022.
Fühlt sich irgendjemand für die Erreichung des eigentlichen Ziels verantwortlich? Hier habe ich erhebliche Zweifel. Nur wenn sich das BMWK verantwortlich fühlt, wird sich an den Rahmenstrukturen in Deutschland signifikant etwas ändern. Gleichermaßen müssen sich aber alle Verantwortlichen in der Energieversorgungsbranche insbesondere in Netzbetrieb und Messwesen fragen, ob sie ihrerseits wirklich ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgern im Sinne von Digitalisierung, Klimaschutz und Energieeffizienz gerecht werden. Worte alleine reichen nicht.“ (25.05.2022)
Jörg Neddermann (Schleupen): „Zeitnahe Klarstellung wünschenswert“
„Die Rücknahme der Allgemeinverfügung durch das BSI kam nicht wirklich überraschend. Die Pflichtrolloutquote von 10 Prozent bis zum Februar 2023 ist damit aufgehoben. Wir gehen davon aus, dass eine neue Markterklärung schnellstmöglich nachgereicht wird, damit keine Unsicherheiten entstehen und Projekte weitergeführt werden können. Zwar ist durch die Feststellung § 19 Abs. 6 MsbG grundsätzlich ein weiterer Verbau möglich, allerdings hegen einige Versorgungsunternehmen hier aufgrund der notwendigen „Duldung durch den Endkunden“ und beim Thema Preisobergrenze bzw. Abrechenbarkeit Zweifel. Hier ist eine zeitnahe Klarstellung durch die Bundesnetzagentur wünschenswert. Unseren Kunden empfehlen wir, weiterzumachen, denn die Prozesse sind extrem komplex, und es zeigt sich in den vielen Kundenprojekten, dass es zahlreiche Besonderheiten in den Konstellationen von SMGW / GWA-System / ERP-System gibt. Gerade wenn mit einer neuen Markterklärung eine höhere Rollout-Quote gefordert werden sollte, sollte die Zeit bis dahin sinnvoll für die Vorbereitung genutzt werden. Ansonsten läuft man schnell Gefahr, erneut „überrumpelt“ zu werden. Für zukünftige Prozesse erscheint es uns wichtig, unmittelbar für Rechtssicherheit zu sorgen beispielsweise mit Blick auf die TR 03109-5 für das Thema CLS-Management beim Verbau von Steuerboxen.“ (25.05.2022)
Peter Backes, (co.met): „Sondersituation bietet Chance, den Gesamtansatz neu zu denken“
„Die Allgemeinverfügung zur Rücknahme der Allgemeinverfügung zur Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme (iMSys) kommt nicht überraschend. Sie ist im Lichte der Entscheidung des OVG Münster im Eilrechtsschutz vom 04.03.2021 und der für den 25.05.2022 angesetzten mündlichen Verhandlung im Hauptsacheverfahren vor dem VG Köln zu sehen. Mit der ebenfalls am 20.05.2022 erlassenen Allgemeinverfügung zur Feststellung nach § 19 Abs. 6 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) hat das BSI die rechtssichere weitere Nutzung und den Einbau von intelligenten Messsystemen mit den dort genannten SMGW ermöglicht, wenngleich auch die Verpflichtung zum Ausrollen durch grundzuständige Messstellenbetreiber zumindest temporär entfällt. Die im Sommer 2021 als unmittelbare Reaktion auf den OVG-Beschluss erfolgten Änderungen des MsbG stellen hier die formale Grundlage dar.
Vor diesem Hintergrund ist der von verschiedenen Seiten geäußerte, dringende Wunsch nach einem schnellstmöglichen Erlass einer neuen Allgemeinverfügung bei streng objektiver Betrachtung nicht ganz nachvollziehbar, ist es doch jedem Marktteilnehmer unbenommen, weiterhin legal und ohne Einschränkung iMSys zu verbauen. Hier wäre lediglich eine gesetzgeberische Klarstellung der Abrechnungsgrundlage für gMSB wünschenswert.
Vielmehr ist es durch die Rücknahme der Feststellung nach § 30 MsbG nun so, dass die Bestandsschutzregelung des § 19 Abs. 5 MsbG wieder auflebt. Unter den dort genannten Voraussetzungen können also ab sofort wieder auch konventionelle Messsysteme, die den Anforderungen § 19 Abs. 2 und Abs. 3 MsbG nicht genügen, eingebaut und bis zu acht Jahre ab Einbau genutzt werden.
Somit haben Messstellenbetreiber – zumindest temporär – eine tatsächliche Wahl, mit welchem Technologieansatz sie die in der Tat dringend benötigte Infrastruktur zur Digitalisierung der Energiesysteme aufbauen möchten.
Und dies birgt – einmal weitergedacht – ggf. sogar grundsätzliche Chancen für eine Beschleunigung der Digitalisierung. Denn neben der zukünftigen Infrastruktur zum Schalten und Steuern, die in jedem Fall den höchsten Sicherheitsansprüchen genügen muss, gibt es zur Lösung der derzeitigen Hauptaufgabe einer automatisierten, spartenübergreifenden Beschaffung von Messwerten bekanntermaßen bereits eine Vielzahl funktionaler und auch ausreichend sicherer technischer Lösungen, die zudem viel schneller und zu geringeren Kosten ins Feld gebracht werden könnten. Ein Blick ins europäische Ausland wäre jetzt bestimmt zulässig und könnte sicher gute Anregungen liefern.
Vielleicht birgt die aktuelle Sondersituation ja sogar die politische Chance, aus den Erfahrungen des bisherigen Roll-Out an iMS zu lernen und den Gesamtansatz objektiv neu zu denken. Denkbar wäre z.B., das Schalten/Steuern vom reinen Messen grundsätzlich thematisch zu trennen und für die beiden Aufgabenblöcke unterschiedliche Sicherheitsstandards zu statuieren. Dies könnte den Roll-Out von reinen (konventionellen) Messsystemen zur Messdatenbeschaffung mit guter Wahrscheinlichkeit erheblich beschleunigen. Und damit könnte ggf. ein Primärziel der Energiewende, nämlich die umfassende Verfügbarkeit von Energiedaten erheblich schneller erreicht werden. Denn Energieeffizienz bedarf der Energietransparenz, und diese fußt, wie wir alle wissen, auf entsprechenden Messdaten. Und genau die gilt es daher doch möglichst zeitnah und kosteneffizient verfügbar zu machen. Und dafür bedarf es keiner ggf. einmal mehr übereilt aufgestellten, neuen Allgemeinverfügung.“ (24.05.2022)
Steffen Grau (Gisa): „Viel Vertrauen in der Branche verspielt“
„Mit der neuen Allgemeinverfügung hat das BSI eine erneute juristische Feststellung gegen die eigenen Positionen verhindern können. Dennoch wurde viel Vertrauen in der Branche verspielt. Die Basis des Rollouts ist nicht so stabil, wie von vielen angenommen, das zeigt sich jetzt schmerzhaft deutlich. Neben der Herausforderung der Finanzierung zählt eine unsichere rechtliche Basis zu den größten Hemmnissen für einen zügigen Rollout. Damit dieser gelingt, braucht es für bereits verbaute Geräte weitere Klärungen – Stichwort Rechtsgrundlage POG. Es muss dringend ein verlässlicher Plan erstellt und eingehalten werden. Dieser muss sich auf die zwingend notwendigen Schritte zur Erlangung einer stabilen und dauerhaften Rechtssicherheit für den Rollout reduzieren. Der Zeitrahmen ergibt sich aus der Erklärung nach §19 Abs. 6 MSBG. Zu den jetzt notwendigen Themen gehören die TR 03109-5 als technischer Rahmen für die Geräte am CLS, deren Zertifizierung sowie das SteuVerG als gesetzliche Grundlage für Schalt- und Steuerhandlungen. Betrachtet man die Kette an zu erledigenden Aufgaben, deren Abhängigkeiten sowie die tangierenden Entwicklungen wie aktuelle Konsultationen der Marktkommunikation, sind die kommenden zwölf Monate kein Ruhekissen. BMWK, BSI und alle weiteren Akteure müssen sich jetzt bei ihren Schwerpunkten genau auf diese Punkte fokussieren – dann kann das SMGW als wichtiger Baustein der Digitalisierung der Energiewende endlich zum Tragen kommen.“ (24.05.2022)
Marco Sauer (Theben): „Der Markt erwartet Klarheit“
„Es ist nachvollziehbar, dass das BSI mit einer neuen Allgemeinverfügung Rechts- und damit Planungssicherheit herstellen will. Die inhaltlichen Kritikpunkte des OVG Münster sind zudem bereits geheilt, eine neue Allgemeinverfügung ist somit jederzeit möglich. Das BSI muss nun seine nächsten Schritte erklären. Auch wenn der Rollout durch die Regelung des § 19 Abs. 6 MsbG abgesichert ist, erwartet der Markt Klarheit.“ (24.05.2022)
Dr. Peter Heuell (EMH Metering): „Rollout-Tempo wird zu einem späteren Zeitpunkt deutlich ansteigen“
„Mit dem Aufhebungsbescheid hat das BSI richtigerweise eine neue Allgemeinverfügung (nach §19 Abs.6 MSBG) erlassen, die bei mindestens drei Herstellern eine sichere Weiternutzung klarstellt und den weiteren Einbau ausdrücklich erlaubt. Die Bundesnetzagentur sollte jetzt schnell bestätigen, dass die Preisobergrenzen (POG) für bestehende und neu verbaute intelligente Messsysteme wie bisher abgerechnet werden dürfen. Damit wäre sichergestellt, dass die Aufhebung der Allgemeinverfügung durch das BSI keine kurzfristigen Konsequenzen für den weiteren Rollout hat. Eines steht fest: Sicherheit und Zulässigkeit unseres nach BSI TR-03109-1 Version 1.1 zertifizierten Gateways werden durch die Entscheidung des BSI nicht berührt. Ich rate dringend, beim Rollout jetzt am Ball zu bleiben und zumindest die Backendsysteme und CLS-Anbindungen weiter voranzutreiben. Denn eines ist sicher: Die Infrastruktur zur Digitalisierung der Energiesysteme wird dringend benötigt. Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung bereits eine Beschleunigung des Rollouts angekündigt. Der Ukrainekonflikt und die angestrebte Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen erhöht diese Notwendigkeit massiv. Die jetzige Verzögerung beim Rollout hat zur Konsequenz, dass das Tempo zu einem späteren Zeitpunkt deutlich ansteigen und das Rollout-Volumen umso größer sein wird. Darauf sollten sich jetzt alle vorbereiten. Wir werden unsere Fertigungskapazitäten jedenfalls weiter hochfahren, damit wir bereit sind für einen umso dynamischeren Rollout.“ (24.05.2022)
Volker Schirra (Voltaris): „Einbau der Messsysteme fortführen“
„Die Meldung kommt nicht überraschend: Das BSI hat die Allgemeinverfügung vom 7.2.2020 aufgehoben. Die Verpflichtung zum Einbau intelligenter Messsysteme ist damit bis zur Veröffentlichung einer neuen Markterklärung ausgesetzt worden, und die 10-%-Pflichteinbau-Quote bis Februar 2023 entfällt. Dennoch empfehlen wir auch weiterhin, den Einbau der Messsysteme fortzuführen, um dabei die Prozesse des intelligenten Messstellenbetriebs weiter zu erproben und zu verbessern. Denn: An der grundsätzlichen Gesetzeslage zum Rollout nach dem Messstellenbetriebsgesetz hat sich bisher nichts geändert, lediglich der neue Startzeitpunkt für den verpflichtenden Rollout ist unklar. Zudem gehen wir davon aus, dass mit der neuen Markterklärung weitere Fallgruppen für den Rollout freigegeben werden, wie die Verpflichtung zum Messsystem-Einbau bei EEG-Anlagen. Kommt es in Kürze dazu, sollten die Messstellenbetreiber die Rollout-Prozesse unbedingt beherrschen.“ (24.05.2022)
Gerhard Radtke (CeBiCon):iMSys-Leistungsmerkmale werden ins Backend verschoben
„Die Rücknahme der Allgemeinverfügung kommt doch nicht von ungefähr. Sie scheint keinen so wirklich zu überraschen. Aus meiner Sicht wäre es jedoch fatal, wenn jetzt weitergemacht wird wie bisher. Das BSI verweist darauf, dass es bereits drei zertifizierte SMGW Hersteller gibt und ein weiterer in den nächsten Monaten dazukommt. Es wird von einem systemischen Ansatz gesprochen, was nichts anderes heißt, dass Leistungsmerkmale, die ursprünglich das iMSys leisten sollte, jetzt auf einmal ins Back-End verschoben werden dürfen. Tarifierung und Ersatzwertbildung vor Ort scheinen nicht so einfach wie gedacht, ist jetzt auch im Back-End erlaubt. Dass man sich nicht zuletzt aus Gründen der Datensparsamkeit diese Aufgaben im Gateway vorgesehen hat, scheint keinen mehr zu interessieren. Gleiches gilt für die Kunden-Schnittstelle. Sie wird jetzt virtuell über das Back-End zur Verfügung gestellt. Das war doch alles ganz anders geplant. Anstatt sich daran zu halten, ändert man einfach die Spielregeln. Spielreglen zu ändern, ist durchaus legitim. Wenn man sie ändert, dann schlage ich doch folgende Änderungen vor:
– RLM Grenze auf 20.000 kWh
– sym² Ansatz im Bereich Security pimpen
– Preisobergrenzen übernehmen
und es kann losgehen. Wie einfach wäre das denn? Mit einem Schlag hat man Wirk- und Blindlastgänge und kann sogar Impulsausgänge für Maximum-Überwachungsanlagen bereitstellen. Und indirekte Zählungen sind auch kein Problem. Und wenn wir schon dabei sind, wäre es auch sinnvoll, dass die Stromzähler grundsätzlich wireless MBus sprechen. Dann reicht ein wMBUS-Konzentrator in einer Liegenschaft für Gas, Wasser, Wärme und Strom. Das muss nicht zwingend ein iMSys sein. Bleibt noch die Steuerbox, die wird nach wie vor benötigt.“ (23.05.2022)
Steffen Heudtlaß (MeterPan): „Nicht im Dschungel von Paragrafen und Verordnungen verlieren“
„Wir leben in höchst unruhigen (und in vielerlei Hinsicht auch unsicheren!) Zeiten, da werden Verlautbarungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik stets mit besonderem Interesse verfolgt. Die am 20.05.2022 erfolgte Aufhebung der eigenen Allgemeinverfügung vom 7.2.2020 (sogenannten „Markterklärung“) durch das BSI selbst stellt allerdings einen durchaus besonderen Vorgang dar. In der Pressemitteilung (siehe ganz unten) werden die Umstände erläutert, und es wird wörtlich die „Fortführung des Rollouts von intelligenten Messsystemen“ versprochen. Inwieweit uns im Markt diese Entwicklungen weiterhelfen (gerade seit der Anfechtung der nun aufgehobenen Markterklärung durch einzelne Messstellenbetreiber im vergangenen Jahr hatte es ja vielfach Klagen über gestiegene rechtliche Unsicherheiten in der Branche gegeben) und die aktuelle Unsicherheit einer neuen Zuversicht weichen kann, hängt nun maßgeblich von Geschwindigkeit der Veröffentlichung und Inhalt der nächsten Marktanalyse und der folgenden neuen Markterklärung ab. Wir alle dürfen gespannt sein und ich drücke uns in Deutschland ganz persönlich die Daumen, dass wir das zur Bewältigung der aktuellen, immensen Herausforderungen dringend benötigte Smart Grid endlich ausrollen und nicht uns selbst und unseren Zukunft im Dschungel von Paragrafen und Verordnungen verlieren.“ (23.05.2023)
Gero Lücking (Techem Solutions): „Rolle des BSI muss auf die sicherheitstechnischen Aspekte beschränkt werden“
„Das digitale Desaster hat sich bereits vor der in dieser Woche geplanten mündlichen Verhandlung im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln angedeutet. Der harsche und in seiner Kritik unzweideutige Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münsters ließ dem BSI keine andere Wahl, als die eigene Verfügung am letzten Freitag zurückzuziehen. Dieser einmalige Schritt stellt eine Zäsur in der Diskussion um die Rahmenbedingungen des Smart-Meter-Rollouts dar. Die Rolle des BSI muss jetzt auf die sicherheitstechnischen Aspekte des Rollouts, den Schutz der kritischen Infrastrukturen und die Fragen der IT-Sicherheit beschränkt werden. Fragen zu den konkreten Energieanwendungsfällen, welche Daten erhoben werden müssen und wie die Wirtschaftlichkeit zu beurteilen ist, können die Marktteilnehmenden besser als die Behörde beantworten. Über Herstellererklärungen oder Zertifizierungen durch Dritte gemäß den Sicherheitsanforderungen des BSI, analog zu denen der CE-Zertifizierung, kann das BSI entlastet und dem Markt mehr Verantwortung gegeben werden. Der Markt ist näher am Kunden und näher an den Geschäftsmodellen der Energiewende als das BSI. Nur wenn jetzt die Zuständigkeit der Behörde auf ihre Kernkompetenz beschränkt wird, kann dieses Nadelöhr beseitigt und Rechtssicherheit wiederhergestellt werden. Der Rollout muss endlich vom Kunden her gedacht und beschleunigt werden. Dazu müssen die regulatorischen Rahmenbedingungen grundlegend überarbeitet werden. Der Smart-Meter-Rollout darf nicht mehr vom Pflichtrollout her gedacht werden, denn die Einführung intelligenter Messsysteme ist keine lästige gesetzliche Pflicht sondern eine Chance für Innovation, mehr Kundennutzen und Services und eine Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende.“ (23.05.2023)
Stefan Baasner (Smart Meter Roll-Out Berlin): „Das Spiel beginnt von vorn“
„Und nun ist es tatsächlich passiert. Die bisherige Allgemeinverfügung des BSI vom 7.2.2020 wurde aufgehoben. Somit gibt es keine Grundlage mehr, bis Februar 2023 die 10-%-Quote erfüllen zu müssen. Die nun zu erwartende neue „Markterklärung“ lässt das Spiel erneut beginnen. Ob das in der aktuellen Lage wirklich gut für die Energiewende in Deutschland ist, mag jeder für sich bewerten. Ich denke, die neue Markterklärung dürfte direkt mehr Einbaufälle vorschreiben und die Umsetzung eher komplexer werden lassen. Da ist es dann vielleicht sogar gut, dass die Branche wieder drei Jahre bekommt. Das Thema dürfte für ordentlich Diskussionsstoff sorgen. Die aus meiner Sicht aktuell wichtigste Frage: Wie rechne ich denn die intelligenten Messsysteme nun ab?“ (23.05.2022)
Jochen Buchloh (Horizonte Group): „Rechtssicherheit ist die wichtigste Voraussetzung“
„Nach den Hinweisen des OVG war die Allgemeinverfügung nicht mehr zu halten. Die Reaktion des BSI und die Rücknahme der Allgemeinverfügung war damit zu erwarten. Mit der Rücknahme der Allgemeinverfügung stellt sich für die gMSB eine Vielzahl neuer Fragen, die zu intensiven Diskussionen führen werden: Sind die Kunden zur Entrichtung der POG an den eingebauten iMSys-Zählpunkten verpflichtet? Sind die bisher getätigten Aufwände in den Aufbau der iMSys-Infrastruktur EOG oder POG-relevant? Hat der EOG/POG-Wechsel überhaupt stattgefunden? Das BSI will den Rollout von iMSys weiter beschleunigen. Rechtssicherheit ist hierfür ENDLICH die wichtigste Voraussetzung! Deutlich ist heute mehr denn je, dass die Digitalisierung der Energiewende nicht durch die Regulierung, sondern eine fokussierte Umsetzungstrategie der Unternehmen erfolgen wird.“ (23.05.2022)
Pressemeldung des BSI vom 20. Mai 2022
BSI kassiert Allgemeinverfügung und erlässt Übergangsregelung nach § 19 Abs. 6 MsbG zur Absicherung des Rollouts intelligenter Messsysteme
Nachdem das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) im vorläufigen Rechtsschutz zulasten des BSI entschieden hatte, wurde am 20. Mai 2022 die streitige Allgemeinverfügung vom 7. Februar 2020 durch das BSI zurückgenommen. Um den bisherigen Rollout absichern zu können, hat das BSI eine Feststellung nach § 19 Abs. 6 MsbG erlassen. Damit kann der Weiterbetrieb und Einbau intelligenter Messsysteme durch die Messstellenbetreiber fortgeführt werden.
Der Entscheidung des BSI zur Rücknahme der alten Allgemeinverfügung vorausgegangen war ein intensiver Abstimmungsprozess, um für die beteiligten Akteure nach der Entscheidung durch das OVG NRW zeitnah Rechtssicherheit wiederherzustellen und die Beschleunigung des Rollouts voranzutreiben.
In diesem Prozess wurde gemeinsam ein Maßnahmenbündel erarbeitet, welches neben der bereits erfolgten Novellierung des Messstellenbetriebsgesetzes und der Festschreibung des systemischen Ansatzes auch die stufenweise Weiterentwicklung der technischen Standards vorsieht. Hierzu wurden in kürzester Zeit die Technische Richtlinie TR-03109-1 mit Fokus auf funktionale Interoperabilität überarbeitet (v1.1) und parallel ein formales Konformitätsverfahren etabliert. Durch dieses Vorgehen konnten bereits zum 31. Januar 2022 Smart-Meter-Gateways (SMGW) von drei unabhängigen Herstellern durch das BSI zertifiziert werden, die den Nachweis zur Konformität nach der Technischen Richtlinie gem. § 24 Abs. (1) MsbG erbringen und als Grundlage für den weiteren Rollout dienen.
Daran anknüpfend wird das BSI die Fortführung des Rollouts von intelligenten Messsystemen unter Gewährleistung des Datenschutzes und der IT-Sicherheit im Zuge der Marktanalyse und der darauf aufbauenden Allgemeinverfügung (sogenannte Markterklärung) vorbereiten. Die Digitalisierung der Energiewende kann so weiter beschleunigt werden und orientiert sich dabei neben den gesetzlichen Vorgaben auch an den Bedürfnissen der Marktakteure, um Verlässlichkeit und Planungssicherheit für die beteiligten Akteure des Rollouts zu gewährleisten.
Informationen zur Digitalisierung der Energiewende
Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich über die Digitalisierung der Energiewende und das Thema Smart-Meter-Gateway informieren möchten, stellt das BSI umfassende und leicht verständliche Informationen zur Verfügung.
Detaillierte Fachinformationen zum Thema Smart-Metering sowie die oben aufgeführten Dokumente sind auf der Seite zur Marktanalyse Smart Metering Systems abrufbar.