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Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung stellen Energieversorger und IT-Dienstleister vor komplexe Zusatzaufgaben

Entlastungsmaßnahmen
Die Umsetzung von Entlastungsmaßnahmen für Bürger und Wirtschaft wie den Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen führt Energieversorger und IT-Dienstleister an die Grenzen der Belastbarkeit und darüber hinaus. „Ich habe schon mehrfach von Kunden gehört, dass ihre Mitarbeitenden sowohl psychisch als auch physisch extrem belastet sind", sagt Holger Geiger, Geschäftsführer der cortility GmbH. (Bilder: Dimark/iStock und Cortility)

Gesetzliche Entlastungsmaßnahmen bedeuten für EVU eine enorme Herausforderung

Von Holger Geiger, Geschäftsführer cortility GmbH

EntlastungsmaßnahmenUnsere Kunden, die Energieversorgungsunternehmen, haben es gerade nicht leicht. Sich ständig ändernde Preise machen Kalkulationen und Abrechnung enorm schwierig. Dazu kommt die Umsetzung der aktuellen gesetzlich vorgesehenen Entlastungsmaßnahmen, die die finanziellen Belastungen für die Bürger und Wirtschaft abmildern sollen. Das sind gute Nachrichten für Bürger und Wirtschaft, aber erheblicher Zusatzaufwand für Energieversorger und ihre IT-Dienstleister.

Mehrwertsteuersenkung auf Energie rückwirkend zum 1. Oktober 2022, Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen zum Januar/Februar 2023 und für Dezember 2022 will der Bund zwar den Abschlag für Haushalte und Unternehmen übernehmen, die Energieversorger müssen es aber organisieren.

Für die Einmalzahlung im Dezember 2022 bedeutet dies beispielsweise, dass die Energieversorger (auf Basis der Septemberverbräuche 2022) die Beträge für den Dezemberabschlag 2022 ermitteln müssen, die sie dann vom Bund ausgeglichen bekommen. In der Folge soll dies mit der nächsten Turnusrechnung entsprechend verrechnet werden. Dazu müssen die abrechnungstechnischen und buchhalterischen Prozesse angepasst werden. Zusätzlich muss für jeden Vertragspartner die durchschnittlichen Verbrauchsmengen ermittelt, Preise und Kontingente sowie Abschlagspläne individuell angepasst werden.

Umsetzung ist technisch machbar, aber Vertragsmengen und Zeitdruck belasten

Technisch ist das sicher alles machbar, aber die Herausforderung liegt in der Masse von Verträgen, die quasi in Rekordzeit analysiert werden müssen. Und wir reden hier bundesweit von mehr als 60 Millionen Strom- und Gasverträgen.

Unternehmen der Energiewirtschaft, die durch die aktuelle Lage sowieso bereits stark belastet sind, stellt das vor große Herausforderungen. Ich habe schon mehrfach von Kunden gehört, dass ihre Mitarbeitenden sowohl psychisch als auch physisch extrem belastet sind.

Aber auch für uns IT-Dienstleister wird es immer schwieriger. Der zusätzliche Personalbedarf für die IT-Umsetzungen und die Betreuung und Beratung unserer Kunden ist erheblich gestiegen und führt zu zusätzlichen Kosten.

Den am 1.4.2023 anstehenden Formatwechsel verschieben!

Erschwerend kommt hinzu, dass die Prozesse aus der MaKo 2022 noch nicht stabil laufen, geschweige denn konsolidiert werden konnten. Daher unterstützen wir die nachfolgenden beiden Ansätze: Erstens, dass zeitgleich anstehende regulatorische Vorgaben, etwa der Formatwechsel zum 1.4.2023 verschoben wird, damit die Themen, die jetzt auflaufen, sicher abgearbeitet werden können.

Zweitens, dass unsere Regierung beispielsweise Soforthilfen direkt an die Bürgerinnen und Bürger auszahlt. So ist es in anderen europäischen Ländern bereits der Fall. Der Umweg über die Unternehmen fiele weg, die Organisations- und Umsetzungszeiträume werden kürzer, und die Unternehmen der Energiewirtschaft wären deutlich entlastet.

cortility gmbh

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