green.screen für Datenmanagement und Dokumentation gemäß EnEfG
Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) macht der Bund sektorübergreifend Energiesparen zur Pflicht. Öffentliche Hand, große Unternehmen und Rechenzentren müssen künftig definierte Energieeffizienzziele erreichen. Professionelle Datenplattformen für Datenerfassung und Dokumentation sind dafür unverzichtbar.
Von Daniel Dombris*
Das >EnEfG legt Ziele fest für die Senkung des Primär- und Endenergieverbrauchs in Deutschland bis 2030 und darüber hinaus. Das neue Gesetz adressiert drei Zielgruppen, die ihre Energieeffizienz verbindlich steigern und damit einen Beitrag zur Erreichung der EU-Klimaziele leisten sollen. Dadurch soll der Endenergieverbrauch Deutschlands im Vergleich zu 2008 bis 2030 um mindestens 26,5 % gesenkt werden.
Bund und Länder, große Unternehmen sowie Rechenzentren im Fokus
Zum einen verpflichtet das Gesetz Bund und Länder, ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen. Während der Bund bis 2030 jährlich 45 Terrawattstunden Endenergie einsparen muss, stehen die Bundesländer mit 3 Terrawattstunden im Obligo. Die öffentliche Hand soll beim Energiesparen als Vorbild vorangehen und den gesamten Endenergieverbrauch jährlich um 2 % senken.
Andererseits sind Unternehmen mit einem hohen Gesamtenergieverbrauch vom EnEfG betroffen. Firmen, die im Dreijahresdurchschnitt über 7,5 GWh Energie verbrauchen, müssen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen. Unternehmen ab 2,5 GWh Gesamtendenergieverbrauch sollen wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen in Umsetzungsplänen erfassen und veröffentlichen. Bei der Wahl der Maßnahmen haben die Firmen freie Hand.
Drittens gelten für Rechenzentren voraussichtlich ab 2025 Energieeffizienzstandards. Betreiber großer Data Center müssen künftig Strom aus erneuerbaren Quellen verwenden und ihre Abwärme einer Nutzung zuführen. Außerdem haben RZ-Betreiber ihre Kunden über den spezifischen Energieverbrauch zu informieren.
Was auf Unternehmen zukommt
Schauen wir uns näher an, was die Umsetzung des EnEfG für Unternehmen in der Praxis bedeutet. Das innerhalb definierter Fristen einzusetzende Energiemanagementsystem für Unternehmen mit mehr als 7,5 GWh Jahresenergieverbrauch muss den Anforderungen der gültigen DIN EN ISO 50001 genügen. Konkret verlangt §8 EnEfG:
- Die Erfassung von Zufuhr und Abgabe von Energie, Prozesstemperaturen, abwärmeführenden Medien mit ihren Temperaturen und Wärmemengen und möglichen Inhaltsstoffen sowie von technisch vermeidbarer und technisch nicht vermeidbarer Abwärme bei der Erfassung der Abwärmequellen und die Bewertung der Möglichkeit zur Umsetzung von Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung.
- Die Identifizierung und Darstellung von technisch realisierbaren Endenergieeinsparmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung.
- Eine Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463.
Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden sind verpflichtet, spätestens binnen drei Jahren konkrete, durchführbare Umsetzungspläne zu erstellen und zu veröffentlichen.
Vollständigkeit und Richtigkeit der Umsetzungspläne müssen vor der Veröffentlichung durch einen Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditor bestätigt werden.
Die Einhaltung aller aus dem EnEfG resultierenden Pflichten überwacht die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angesiedelte Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE). Mit dem Thema vertraute Juristen erwarten, dass die BfEE noch detailliertere Vorgaben zur Anwendung des EnEfG veröffentlichen wird. Etliche Pflichten des neuen Gesetzes sind bußgeldbewehrt. Die betroffenen Akteure sind also gut beraten, sich frühzeitig zu wappnen.
Messen, zählen, monitoren, vergleichen, optimieren
Was heißt das konkret? § 8 EnEfG deutet es an: Um die gesetzeskonforme Minimierung des Energieverbrauchs nachweisen zu können, müssen belastbare Zahlen zur Verfügung stehen. Dies setzt voraus, dass unternehmensweit Energieverbräuche gemessen, dokumentiert und verglichen werden können. Hierfür wird eine zentrale Datenplattform benötigt, die ein restriktionsfreies, umfassendes und im Idealfall hochautomatisiertes Datenmanagement unterstützt. green.screen, die Nachhaltigkeitsmanagement-Plattform von Arvato Systems, erfüllt diese Anforderungen. Die Lösung ist vom BAFA als förderfähige Energiemanagementsoftware anerkannt.
Was leistet green.screen? Auf eine kurze Formel gebracht: Alles, was die Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes erfordert: Mit green.screen können Unternehmen – wie übrigens auch Organisationen der öffentlichen Hand und Rechenzentren – den Verbrauch von Energie und Ressourcen umfassend transparent machen, das heißt, über alle Standorte, Abteilungen und Energieträger hinweg sowie nahezu in Echtzeit. Diese Datenbasis ermöglicht eine ganzheitliche Bilanzierung, macht Verbrauchsverläufe transparent, Verbrauchszeiträume vergleichbar und vermittelt Aufschluss über die Wirksamkeit ergriffener Energiesparmaßnahmen. Kurzum: Unternehmen sind über ihre energetische Situation und den Carbon Footprint umfassend im Bilde und können Optimierungsmaßnahmen gezielt steuern und monitoren.
Energiemanagement per Bauchgefühl hat ausgedient
Fazit: Noch ist das Energieeffizienzgesetz nicht offiziell in Kraft gesetzt. Dies wird voraussichtlich im Oktober 2023 geschehen. Auch wenn noch nicht in allen Punkten Transparenz und Klarheit über den Transfer in die Praxis herrscht, ist klar: Energiemanagement per Bauchgefühl hat ausgedient. Professionelles, messdatenbasiertes Monitoring ist die unabdingbare Basis für alle vom EnEfG betroffenen Unternehmen und Körperschaften. green.screen – als ausgereiftes und führendes Produkt auf diesem Gebiet – hat seine Tauglichkeit in der Praxis bewiesen. Es ist als SaaS-Lösung ad hoc mit überschaubarem Onboarding-Aufwand einsetzbar. Je früher es eingesetzt wird, desto eher wird Energie eingespart. Was nicht nur CO2-Emissionen drosselt, sondern auch nachhaltig die Energiekostenrechnung sinken lässt.
* Daniel Dombris
Arvato Systems
Product Owner IoT Smart Energy