GNDEW verabschiedet: Grünes Licht für den Neustart der Digitalisierung der Energiewende
In der Sitzung vom 12. Mai 2023 hat der Bundesrat das vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende gebilligt. Ziele des Gesetzes sind die unbürokratische und schnellere Installation intelligenter Strommessgeräte – sogenannter Smart-Meter – und damit der Ausbau eines „intelligenten Stromnetzes“. Die Geräte sollen dabei helfen, Energie effizient und kostengünstig zu nutzen sowie das Stromnetz zu entlasten. Erste Stimmen weiter unten.
Weniger Bürokratie
Anlass für die Neuregelungen ist, dass die Einführung der intelligenten Systeme nicht mit der erhofften Geschwindigkeit vorangeht, was laut Gesetzesbegründung unter anderem an aufwändigen Verwaltungsverfahren liege.
Um die Verfahren zu vereinfachen, wird beispielsweise der Einbau intelligenter Strommesssysteme künftig keiner Freigabe mehr durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bedürfen. Die Hersteller am Markt erfüllten mittlerweile die notwendigen hohen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit, heißt es in der Begründung. Das Gesetz baut die bestehenden Auflagen aus und macht präzise Vorgaben zu Speicherungen, Löschungen und Anonymisierung.
Steuerung des Stromverbrauchs
Vorteile der Smart-Meter sollen neben einer effizienteren Messung und Steuerung des Stromverbrauches und der Stromeinspeisung auch eine für die Stromanbieter besser zu überwachende Netzauslastung sein.
Ab 2025 soll für jeden Abnehmer die Möglichkeit bestehen, mit einem variablen Strompreistarif dann Strom zu nutzen, wenn dieser preiswert und von erneuerbaren Energien bereitgestellt ist. Dies diene der Stabilisation des Marktes und der Stromnetze und würde einen weiteren Schritt in der Energiewende bedeuten.
Die Kosten eines Smart-Meters werden für Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt bei einer dafür höheren Beteiligung durch die Netzbetreiber.
Änderungswünsche des Bundesrates umgesetzt
Der Bundesrat hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in seiner Plenarsitzung am 3. März 2023 beraten und hierzu umfangreich >Stellung genommen. Die Kritikpunkte des Bundesrates griff der Bundestag in seinem Gesetzesbeschluss teilweise auf. Neben umfangreichen formalen Änderungen enthält er unter anderem Verbesserungen hinsichtlich des Smart-Meter-Einbaus in Mehrfamiliengebäuden.
Zügiges Inkrafttreten geplant
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Den genauen Zeitpunkt bestimmt die Bundesregierung, da sie die Verkündung organisiert.
Quelle: www.bundesrat.de
Stimmen:
Gero Lücking, Head of Smart Metering bei Techem
„Der Nutzen der intelligenten Messsysteme für die Immobilienwirtschaft ist offensichtlich. Sie bilden den Grundstein für effiziente Prozesse, mehr Transparenz bei Verbrauch, Kosten und Emissionen und damit für die Reduktion von Energieverbräuchen. Somit gehen sie Hand in Hand mit der gesetzgeberischen Zielsetzung, die Digitalisierung der Energiewende zu beschleunigen. Mit den jetzt beschlossenen Vereinfachungen sowie der gerechteren Kostenverteilung gibt es zudem keinen Grund mehr, nicht auf die intelligenten Messsysteme zu setzen und damit in die Digitalisierung dieser Infrastruktur zu investieren.“
NetzeBW GmbH (Firmen-Statement auf Linkedin)
„Die beschlossenen Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt, um die Energiewende zu beschleunigen und den Übergang zu einer nachhaltigeren und digitalisierten Energieversorgung zu ermöglichen. Herausfordernd bleibt jedoch die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit der umzusetzenden Messstellenbetreibern. Hier hat der Gesetzgeber leider nicht entsprechend nachgebessert, sodass dies weiterhin der Hemmschuh für den Smart Meter Rollout in Deutschland bleiben wird.“