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Heute, morgen, übermorgen – auf die Energiebranche warten IT-seitig herausfordernde Zeiten

Was die Energiebranche IT-seitig erwartet
Was die Energiebranche IT-seitig erwartet in den kommenden Jahren, ist in Gesetzen und Vorschriften schon heute größtenteils festgelet. Die cortility Experten haben die künftigen To-Dos identifiziert. (Bild: 123rf, ID 204020742)

Was die Energiebranche IT-seitig erwartet: arbeitsreiche Jahre mit vielen regulatorischen Anforderungen, die zügig und teilweise parallel umgesetzt werden müssen

Die Energiebranche unterliegt einer Vielzahl von regulatorischen Anforderungen. Die Energieversorger, ihre IT-Fachabteilungen, Management und ihre IT-Dienstleister müssen sich kontinuierlich mit neuen Gesetzen und Vorschriften auseinandersetzen und ihre Geschäftsmodelle entsprechend anpassen. Die Digitalisierung spielt dabei eine entscheidende Rolle. Die Versorger müssen in moderne Technologien investieren, um ihre Prozesse effizienter zu gestalten, den Kunden neue Dienstleistungen anbieten zu können und die Integration erneuerbarer Energien zu erleichtern.

Was die Energiebranche IT-seitig erwartet„Cortility, unser IT-Haus aus Ettlingen bei Karlsruhe, ist auf diese Themen vorbereitet und kann seinen Kunden aus der Energiewirtschaft bei diesen enormen Herausforderungen helfen“, beruhigt Holger Geiger (Bild), einer der beiden Geschäftsführer von cortility. „Wir bieten für alle IT-/ SAP-Themen moderne Produkte und AddOns, die unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten helfen, die anstehenden Herausforderungen zu bewältigen. Dabei stehen Automatisierung und Digitalisierung im Vordergrund.“

Doch schauen wir uns die Herausforderungen im Einzelnen an und beginnen mit etwas, das jetzt schon angepackt werden sollte.

Übermorgen: Bis 2027 Migration auf SAP S/4HANA

„Über kurz oder lang muss sich jedes mit SAP arbeitende Unternehmen dem Thema der Migration auf SAP S/4HANA stellen, denn ab 2027 stellt SAP die Wartung des Vorgängersystems ein“, warnt Holger Geiger. Bei genauerer Betrachtung kann das eine riesige Herausforderung darstellen, die ein gesamtes SAP-(Basis)team bindet. Geiger bittet daher seine Kunden: „Fangen Sie so schnell wie möglich an. Wir bieten Vorstudien und Workshops an. Nach der Vorstudie weiß dann jeder Kunde, an welchem Punkt des Umstiegs er steht, und kann realistisch planen.“ Es gibt keinen Standard-Migrationspfad für den Wechsel, aber cortility wird dazu eine Empfehlung geben.

Heute: Formatwechsel

Der 1. April und der 1. Oktober eines jeden Jahres gelten als Formatwechseltermine, ab denen die dann gültigen Prozesse, Formate, Regelungen zum Übertragungsweg Gültigkeit haben. Alte Formate über den Zeitraum der Gültigkeit hinaus dürfen nicht mehr verwendet werden. Alle Markteilnehmer müssen zum Stichtag die geänderten Formate und Prozesse bedienen. Die Änderungen werden durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlicht. Der Veröffentlichung geht immer eine Konsultationsphase voraus. In dieser können die Teilnehmer Stellung beziehen.

„Die Arbeiten am Formatwechsel beschäftigen uns schon seit Wochen. Bei der Mühe und den Kosten, die anfallen, kann man sich schon mal fragen, ob das wirklich alles nötig ist“, meint Holger Geiger: „Über 40 Dokumente mussten für den 1.10.23 durchgegangen werden. Und die Anwendungshilfen Gas sind auch noch dazugekommen.“ Um es für Cortility und seine Kunden zu vereinfachen, werden die Themen in Blöcken verhandelt. Es werden Teams gegründet, und die Fachverantwortlichen dahinter bilden die Schnittstellen zwischen den Themen. „Um den Prozess für unsere Kunden so transparent wie möglich zu machen, haben wir den Formatwechsel auch auf unserem Fachtag im Juni behandelt und haben für unsere Kunden mehrere Webinare angeboten.“

Heute: Neuer Kommunikationsstandard AS4

AS4 ist ein offener Standard für den sicheren und nutzlastunabhängigen Austausch von Business-to-Business-Dokumenten über Webservices. Der zeitliche Ablauf zur Einführung des neuen Kommunikationsstandards ist klar definiert: Bis zum 30. September war Zeit für Tests und Umsetzung, seit dem 1.Oktober 2023 müssen alle Marktteilnehmer mittels AS4 kommunizieren können. Ab dem 1. April 2024 darf dann jegliche Kommunikation nur noch über AS4 erfolgen, ein Austausch über E-Mail ist selbst im Notfall nicht mehr erlaubt. „Diese Umstellung bedeutet für Versorgungsunternehmen eine große Herausforderung und erzeugt nach wie vor vielerorts Verunsicherung. Wir sind zwar nicht Hauptansprechpartner für dieses Thema, aber die Schnittstellen werden da sein“, so Geiger.

Morgen: LFW24, Lieferantenwechsel in 24 Stunden

„Was bringt das nächste Jahr? Ehrlich gesagt, hoffen wir, dass der Formatwechsel zum 1.4. 2024 nicht so umfassend wird, denn es steht ein weiteres größeres Projekt an“, erläutert Geiger. Das Stichwort lautet LFW24, es steht für ein Verfahren zum Festlegen von Regelungen für einen beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden. Paragraf 20a Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) schreibt vor: „Ab dem 1. Januar 2026 muss der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein.“

„Zukünftig soll jeder den Stromlieferanten noch einfacher und schneller wechseln können. Der Wechsel soll nicht mehr zehn Tage dauern, sondern innerhalb von 24 Stunden möglich sein“, sagt die Bundesnetzagentur. Es wird also ernst: Die BNetzA stellt die Weichen für die Einführung des werktäglichen Lieferantenwechsels in 24 Stunden (LFW24). Am 14. Februar 2023 hat sie ein entsprechendes Festlegungsverfahren eingeleitet, zu dem bis zum 20. April 2023 die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme bestand. Dieses Festlegungsverfahren, mit dem eine zentrale Anforderung aus Brüssel umgesetzt wird, führt einmal mehr zu einer grundlegenden Neuausrichtung der Marktkommunikation im Stromsektor.

Wesentliche Neuerungen sind u. a.:

  • Rolle des Netzbetreibers als zentraler Verteiler der Stammdaten soll entfallen, stattdessen erfolgt die Verteilung eines Stammdatums durch den jeweiligen Verantwortlichen,
  • Abschaffung der asynchronen Bilanzierung,
  • umfassende Überarbeitung der Prozessvorgaben in GPKE (Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität) und WiM (Wechselprozesse im Messwesen), Schaffung gleichlaufender Prozesse für Verbrauch und Erzeugung (soweit gesetzlich zulässig),
  • Aufteilung der GPKE in 4 und der WiM in 2 Teilprozessbeschreibungen, um größere Übersichtlichkeit zu schaffen,
  • strukturelle Neuordnung des Datenaustauschs bei der Lieferanmeldung, u. a. Trennung der Übermittlung von für die Netznutzung und Bilanzierung relevanter Daten vom eigentlichen Anmeldeprozess,
  • Einführung eines gesonderten Stammdatenaustauschprozesses für Zwecke der Bilanzkreistreue,
  • Einführung eines dem Lieferantenwechsel vorgeschalteten Prozesses zur kurzfristigen Ermittlung der MaLo-ID im Bedarfsfall.

Die BNetzA beabsichtigt, die konsultierten Änderungen an der Marktkommunikation zum Umsetzungstermin 01.04.2025 für verbindlich zu erklären. Bezüglich der konsultierten Änderungen am Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag ist ein Inkrafttreten zum 01.04.2024 angedacht. Das LFW24 soll zum Januar 2026 fertig sein, auf dem Weg dorthin muss das neue WIM zum April 2024 und das neue GPKE zum April 2025 umgesetzt sein. Cortility und edna haben eine Stellungnahme eingereicht (edna ist der Bundesverband Energiemarkt & Kommunikation e.V. Hier arbeiten Software-Hersteller, Beratungsunternehmen, Dienstleister und Anwender zusammen).

Holger Geiger fasst die wichtigsten Punkte der Stellungnahme zusammen: „Natürlich ist es positiv zu sehen, dass jetzt Tempo reinkommt, dass Prozesse verdichtet werden. Für den Kunden bedeutet LFW24 größere Transparenz, er kann jeden Tag wissen, wo er steht, das Risiko einer unbeabsichtigten Grundversorgung wird gesenkt. Aber: Die Dokumente müssen auch von den Begrifflichkeiten her verbessert werden. Die Termine folgen zu eng aufeinander.“ Einer der Verbesserungsvorschläge von Cortility ist ein synchroner LFW24, eine Darstellung des Gesamtprozesses, ein Schaubild, auf dem jeder ablesen kann, wo stehe ich, wie ist die nächste Frist.

Übermorgen: Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW), 2030

Der Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verfolgt das zentrale Ziel, den Rollout intelligenter Messsysteme zu beschleunigen. Hierfür sollen die aufwändigen Verwaltungsverfahren im Zuge der Rollout-Freigabe entbürokratisiert und die Rechts- und Planungssicherheit für alle Akteure gestärkt werden. Dazu werden alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (MsbG) vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf das BMWK übertragen. Neben der Bündelung von Kompetenzen wird zudem eine zukunftsfeste und gerechte Verteilung der Kosten angestrebt. Im Interesse einer beschleunigten Energiewende soll bei gleichbleibend hohem Interesse von Datenschutz sowie Daten- und Cybersicherheit der Rechtsrahmen an die neuen Herausforderungen und die technischen Weiterentwicklungen angepasst werden.

Das Gesetz beinhaltet Änderungen zu folgenden Einzelgesetzen:

  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
  • Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
  • Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG)
  • Ladesäulenverordnung.

Ein solches intelligentes Messsystem muss bei Verbrauchern, die mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) Strom im Jahr abnehmen, und bei Anlagen, die selbst Strom erzeugen, in den nächsten Jahren verpflichtend eingebaut werden. An Messstellen mit einem Jahresstromverbrauch über 6 000 Kilowattstunden bis einschließlich 10 000 Kilowattstunden soll insgesamt brutto jährlich nicht mehr als 100 Euro in Rechnung gestellt werden, davon nicht mehr als 80 Euro brutto jährlich dem Anschlussnetzbetreiber sowie 20 Euro brutto jährlich dem Anschlussnutzer. Dies soll zu einer beschleunigten Einführung dynamischer Stromtarife führen und ab sofort möglich sein. „Allerdings gibt es noch keine Prozesse, Formulare und Preisblätter, um dies dem Anschlussbetreiber und dem Anschlussnutzer in Rechnung zu stellen“, kritisiert Geiger.

Morgen und Übermorgen: Bundesnetzagentur 2.0 bis 2028

Die BNetzA bekommt mehr Rechte und Kompetenzen zugewiesen. Hintergrund ist, dass die EU die Bundesrepublik verklagt hat. Es werde zu viel reguliert, der Gesetzgeber mische sich zu viel ein. Einige Verordnungen fallen weg, und es wird hier sehr viele Themen geben, die bedient werden müssen. Für die Übertragung der Zuständigkeiten von der Regierung auf die BNetzA soll es außerdem Übergangsfristen geben, die bis in das Jahr 2028 reichen. „Dieses Thema wird uns also auch in den kommenden Jahren noch beschäftigen“, fasst Holger Geiger zusammen.

Zusammengefasst

Gestern waren: Strom- und Gaspreisbremse, MaKo 2022 und Formatwechsel 10/23.

Heute beschäftigen uns: Nach wie vor die Energiepreisbremsen und ihre Korrekturnovellen, die Nacharbeiten zum Formatwechsel 10/23 und die Umstellung der Marktkommunikation auf den Kommunikationsstandard AS4. Und die Formatwechsel 2024 stehen in den Startlöchern.

Morgen und übermorgen kommen: LFW24, GNDEW, „Bundesnetzagentur 2.0“ und die Umstellung auf SAP S/4HANA.

cortility gmbh

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