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Strom im Ausland kaufen? Dokumentation eines frustrierenden Versuchs

Strom im Ausland kaufen
Wer als deutsche Privatperson Strom im Ausland kaufen möchte, läuft vor eine Wand. Unser Autor hat die desillusionierende Erfahrung gemacht. (Bild: Clker-Free-Vector-Images, 1st-christian, OpenClipart-Vectors / Pixabyay)

Strom im Ausland kaufen? – ein Kampf gegen Windmühlen

Als Privatperson Strom im Ausland kaufen? Geht das? >Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz ist dieser Frage auch schon nachgegangen und hat festgestellt, dass dies „theoretisch möglich“ sei. Harald Weymann*, Rechtsanwalt in Twistringen, hat es aktiv versucht. Hier sein detaillierter Erfahrungsbericht mitsamt Korrespondenz mit Organisationen und Behörden (grün = Weymanns Schreiben, blau = diverse Antworten).

Vorausgeschickt sei, dass ich persönlich ein kostenbewusster Stromkunde bin und daher in der Vergangenheit mit Hilfe einschlägiger Vergleichsportale auf der Suche nach kostengünstigen Stromangeboten war. Da die Strompreise wegen des Ukraine-Krieges seit etwa einem Jahr extrem stark angestiegen sind, die angebotenen Tarife der Vergleichsportale – zumindest zum damaligen Zeitpunkt – noch deutlich über dem Tarif des Grundversorgers lagen, beziehe ich zur Zeit Strom von eben diesem. Weil mein Grundversorger (noch vor Einführung der Strompreisbremse) für Anfang März 2023 wieder exorbitant höhere Tarife ankündigte, machte ich mich Ende Januar 2023 auf die Suche nach einem ausländischen Stromanbieter. Bereits im Jahr 2013 hatte mich das Thema schon einmal elektrisiert, da, wie der Durchschnittsverbraucher bis heute nicht zu wissen scheint, Europa bereits seit 1998 einen sog. Energiebinnenmarkt hat. Damals endete meine Suche jedoch nach Kontaktaufnahme mit dem damaligen EU-Verbraucherkommissar Oettinger, der mir mitteilte, dass die Umsetzung von EU-Richtlinien in innerstaatliches Recht noch einige Zeit in Anspruch nehmen und der Vorgang daher noch andauern würde. Mit dieser Antwort gab ich mich damals, bei noch deutlich niedrigeren Stromtarifen, zufrieden. Allerdings hegte ich schon die Erwartung, dass die Umsetzung nach fünf bis zehn Jahren endlich gelungen sein würde! Wie sich jetzt herausstellte, lag ich mit dieser Einschätzung allerdings weit daneben!

Leider, so mein jetziger Eindruck, wird sowohl auf EU-Ebene (siehe nachfolgend auch der Hinweis auf einen aktuellen Sonderbericht des EU-Rechnungshofes) als auch auf staatlicher Ebene die Umsetzung von verbraucherfreundlichen EU-Richtlinien massiv und damit bewusst verzögert! Die EU-Kommission hat am 6. April 2022 aus diesem Grund, nämlich wegen Nichtumsetzung der Richtlinien für einen Strombinnenmarkt, ein Vertragsverletzungsverfahren (INFR (2021) 0028) gegen Deutschland eingeleitet.

Weder die Bundesregierung noch das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz noch die obersten Energieverbraucherschützer der Bundesnetzagentur und auch nicht der Verbraucherschutzverein Bundesverband setzen sich für den Bürger als Kunden und Verbraucher ein. Obwohl alle einhellig und momentan fast täglich den mangelnden Wettbewerb und überzogene Strompreise für den arg gebeutelten Verbraucher beklagen, bleiben alle vollkommen untätig.

Dabei wäre eine Verbesserung der Situation, nämlich durch Öffnung des Strommarktes für ausländische Stromanbieter, einfach zu erreichen. Wir Verbraucher haben lange genug auf faire Preise und einen freien Wettbewerb europäischer Stromanbieter auf dem deutschen Strommarkt gewartet. Es ist an der Zeit, dass wir endlich einen echten Strombinnenmarkt auch für Endverbraucher erhalten!

Was mir die einzelnen Stellen tatsächlich mitgeteilt haben, können Sie der nachfolgenden Korrespondenz entnehmen, die ich aus Datenschutzgründen anonymisiert habe.

Nach der Lektüre werden Sie sicherlich nur verständnislos mit dem Kopf schütteln. Wir Verbraucher werden ganz bewusst zum Narren gehalten!

EVZ (Europäisches Verbraucherzentrum) aus Kehl:

Sehr geehrter Herr Weymann,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Auch wenn es grundsätzlich möglich ist, Strom und Gas aus dem Ausland zu beziehen, ist uns aktuell kein einziges Unternehmen bekannt, dass aus dem EU-Ausland an deutsche Privatkunden liefert.
Rechtlich ist dies zwar möglich, aber für die Unternehmen wirtschaftlich und rechtlich uninteressant. Näheres zu den Gründen, wieso dies so ist, entnehmen Sie bitte unserer Pressemitteilung. Eine Pflicht zum Vertragsabschluss besteht nicht. Hinzu kommt, dass die Betreiber bei Lieferung nach Deutschland stets den hiesigen Steuern, Umlagen, Abgaben und dem Netzentgelt unterliegen. Dies macht den Preisvorteil für den Strom an sich in der Regel wieder zunichte.
Es ist natürlich nicht ausgeschlossen, einen Lieferanten aus dem EU-Ausland zu finden, hierzu wird jedoch eine individuelle, schriftliche Anfrage durch Sie bei jedem Unternehmen notwendig sein. Die Angebote über das Internet richten sich an den Standardkunden im jeweiligen Inland.
Eventuell sind der Bundesnetzagentur Unternehmen bekannt, die an Endkunden nach Deutschland liefern.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
EVZ Deutschland

Anmerkung: Fakt ist daher, dass die Hürden für den Bezug billigen Stroms aus dem Ausland auch für das EVZ nicht nur hoch sind, sondern ein solcher tatsächlich ausgeschlossen ist!

dena (Deutsche Energieagentur)

Hallo Herr Weymann,
Vielen Dank für ihre Anfrage. Ich kann ihre Motivation sehr gut nachvollziehen. Ich hoffe, dass ich ihnen mit folgender Linksammlung etwas weiterhelfen kann. Es gibt eine offizielle Antwort des BMWK auf ihre Frage:
Es ist grundsätzlich möglich, auch bei Anbietern aus dem europäischen Ausland Strom zu beziehen. Werden Kunden in Deutschland von einem Energielieferanten aus dem EU-Ausland beliefert, sind von dem Anbieter die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland einzuhalten. Damit sind von dem Unternehmen auch alle für Stromlieferungen in Deutschland geltenden Preisbestandteile (Netzentgelt, Steuern, Abgaben und Umlagen) zu berücksichtigen. Exemplarisch können hier die Netzentgelte angeführt werden, die u.a. für den Aufbau und die Instandhaltung des deutschen Stromnetzes erhoben werden. Dieses Stromnetz wird genutzt, damit der Strom bei Ihnen zu Hause ankommen kann. Deshalb müssen Sie bzw. Ihr Stromanbieter auch für seine Nutzung zahlen.
Eine Schilderung des bürokratischen Aufwands und Einordnung finden Sie außerdem hier:…
Also: Ja, sie können Strom aus dem Ausland beziehen – sofern Sie auch einen ausländischen Versorger finden, der bereit ist, für Einzelkunden nach Deutschland zu liefern. Hierzu kenne ich leider keine geeignete Vorgehensweise, wie man einen ausländischen Anbieter finden kann.
Viele Grüße

Anmerkung: Nachdem ich die ernüchternden Antworten der EVZ und der dena erhalten hatte, habe ich mich mit nachfolgender Mail am 30.01.2023 an die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin gewendet:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich kann der Überschrift auf Ihrer Homepage, wonach es sich bei der Energiekrise um die größte Verbraucherkrise seit Jahrzehnten handelt, nur zustimmen.
Zustimmen kann ich auch Ihren nachfolgenden Ausführungen: „In der aktuellen Energiekrise sind die Börsenpreise für Strom, Gas, Öl und Kraftstoffe in ungeahnte Höhen gestiegen. Anbieter erhöhen reihenweise ihre Tarife für die privaten Haushalte. Einige Anbieter haben kurzfristig Kündigungen ausgesprochen, andere stellen ihre Energielieferungen ein. Verbraucher:innen haben das Nachsehen und rutschen in die Ersatz- und Grundversorgung, oft zu neuen, besonders teuren Extratarifen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert Maßnahmen, die zielgerichtet die Geldbeutel der Verbraucher:innen entlasten und zugleich Anreize für mehr Klimaschutz setzen.“
Allerdings muss folgende Frage an den vzbv erlaubt sein:
Warum setzen Sie sich nicht für die Umsetzung der schon 1998 erfolgten Marktliberalisierung der Stromnetze und damit einhergehender günstiger Stromtarife aus dem EU-Ausland für deutsche Endverbraucher ein?

Ich habe nämlich die Erfahrung machen müssen, dass ein Strombezug aus dem EU-Ausland zwar rein theoretisch möglich, aber faktisch wegen einer bislang nicht erfolgten Umsetzung durch bundesdeutsche Regierungen, hier durch Schaffung der Marktvoraussetzungen für Stromanbieter aus dem EU-Ausland, nicht umsetzbar ist. Ergo: Das von mir vom Hauptzollamt Osnabrück zugesandte und bereits ausgefüllte Formular 1410 ist wertlos…… Denn….
Wie ich heute von der „EVZ Deutschland und der dena“ erfuhr, ist auch dort nicht ein einziges Unternehmen bekannt, das aus dem EU-Ausland Strom an deutsche Privatkunden liefert……..???
Marktliberalisierung bedeutet aber die Schaffung von fairen Marktbedingungen für ausländische Marktteilnehmer auf dem deutschen Markt und damit letztendlich auch für den deutschen Verbraucher als Kunden. Mir wurde doch in der Tat mitgeteilt, dass ich mir persönlich einen ausländischen Anbieter suchen solle und mit diesem freie Verhandlungen über eine Belieferung hier in Twistringen, Niedersachsen, führen könne. Für wie realistisch halten Sie die Möglichkeit, dass mich z.B. der französische Stromkonzern EDF beliefern wird…, zumal ich die französische Sprache nicht beherrsche…?
Richtig, die Wahrscheinlichkeit liegt bei Null!
Also: Wenn Ihnen der Geldbeutel des armen und „gebeutelten“ Verbrauchers wirklich so am Herzen liegt, gehen Sie bitte einer wichtigen Ursache dafür endlich auf den Grund, nämlich dem fehlenden Wettbewerb der europäischen Stromanbieter auf dem privaten deutschen Strommarkt!
Ein Blick auf die Vergleichsportale bei verivox und check24 reicht doch, denn dort werden nur Tarife deutscher Unternehmen miteinander verglichen!! So sieht ein gemeinsamer europäischer Markt nicht aus. Haben wir jetzt einen europäischen Binnenmarkt ohne Handelsschranken mit einem freien Waren-, Dienstleistungs-, Handelsverkehr sowie einen gemeinsamen Strom- und Energiemarkt, oder nicht?
In Erwartung einer aussagekräftigen Rückantwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen aus Twistringen
Harald Weymann

Die ernüchternde und vollkommen belanglose Antwort lautete wie folgt:

Sehr geehrter Herr Weymann,
vielen Dank für Ihre Mail.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband vertritt als Dachverband die Verbraucherinteressen auf politischer Ebene.
Wenn Sie mehr über unsere politische Arbeit erfahren möchten, finden Sie unter … alles zu den bereits veröffentlichten Stellungnahmen bzw. Positionspapieren.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Anmerkung: Per Antwortmail drückte ich meine Empörung über diese „ausweichende“ bzw. „verweigernde“ Stellungnahme der vzbv aus. Einige Tage später rief mich als Reaktion der Leiter des Teams Energie & Bauen der vzbv, Herr Dr. Thomas Engelke, an. Zusammenfassend meinte er, dass auch die vzbv mehr Wettbewerb begrüßen würde würde. Er selbst sei ein großer Fan des Wettbewerbs und die vzbv würde daher neue und variable Tarife durch EU-Anbieter begrüßen. Die Öffnung des Marktes für deutsche Verbraucher habe aber derzeit keine Priorität. 

Weitere Anfragen richtete ich an die Vergleichsportale CHECK24 und Verivox. Diese antworteten wie folgt:

Sehr geehrter Herr Weymann,
vielen Dank für Ihre E-Mail an CHECK24.
Da der Bezug von Strom aus dem Ausland mit behördlichen Hürden verbunden ist, listen wir ausschließlich Stromtarife von in Deutschland registrierten Versorgern sowie deren Tarife.
Ein Bezug ist generell möglich, aber mit Aufwand verbunden.
Auch muss der Energieversorger einer solchen Belieferung zustimmen, woran es oftmals am Ende scheitert.
Wenn Sie darüber hinaus Unterstützung wünschen oder weitere Fragen haben, kommen Sie gerne wieder auf uns zu.

Sehr geehrter Herr Weymann,
danke, dass Sie uns direkt kontaktieren.
Damit ein Energieversorger aus dem EU-Ausland Kunden mit Strom in Deutschland beliefern kann, muss dieser verschiedene Voraussetzungen erfüllen, unter anderem muss ein Standort/Filiale in Deutschland vorhanden sein.
Hierauf haben wir leider keinen Einfluss. Wir können außerdem lediglich Tarife der Energieversorger in unserem Vergleichsportal listen, welche an einer Zusammenarbeit mit uns interessiert sind.
Weitere Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
Für Ihr Vertrauen sagen wir herzlich Danke. Sie haben noch Fragen oder Wünsche? Bitte zögern Sie nicht, uns erneut zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Customer Service Representative

Der Bund der Energieverbraucher e.V. antwortete auf meine Anfrage wie folgt:

Sehr geehrter Herr Weymann,
danke für Ihre Email.
Haben Sie sich schon mit Ihrem Netzbetreiber in Verbindung gesetzt? Dieser schließt in der Regel Netznutzungsverträge, ggf. auch mit ausländischen Lieferanten ab, damit diese das deutsche Netz nutzen können.
Hier können Sie erfahren welcher ausländische Versorger liefern könnte.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Mitgliederservice, Bund der Energieverbraucher e.V.

Anmerkung: Daraufhin nahm ich Kontakt zu meinem hiesigen Netzbetreiber auf, der mir allerdings auch keinen ausländischen Stromlieferanten nennen konnte.

Auch die Anfrage bei der Zollverwaltung verlief negativ. Von dort erhielt ich nachfolgende Auskunft:

Sehr geehrter Herr Weymann,
die deutsche Zollverwaltung kann Ihnen nur Auskunft zu den stromsteuerrechtlichen Regelungen geben, die Sie beachten müssen, wenn Sie einen ausländischen Versorger gefunden haben, der Sie mit Strom versorgen würde.
Wir haben keine Informationen über mögliche Lieferanten und können auch keine Kontaktdaten oder ähnliches zur Verfügung stellen.
Auch zu anderen Gebühren und Entgelten im Zusammenhang mit dem Strombezug von einem ausländischen Versorger stehen uns mangels Zuständigkeit keine weiterführenden Informationen zur Verfügung.
Wenn Sie Strom von einem ausländischen Versorger beziehen wollen, so müssen Sie vor Beginn der Stromlieferung bei Ihrem örtlich zuständigen Hauptzollamt eine Erlaubnis als Letztverbraucher beantragen (§ 4 Absatz 1 Satz 1 Stromsteuergesetz). Der Antrag muss schriftlich mit dem Formular 1410 gestellt werden.
Mit der Entnahme aus dem Versorgungsnetz entsteht die Stromsteuer in Höhe von 20,50 Euro je Megawattstunde. Steuerschuldner werden Sie als Letztverbraucher.
Erlaubnisinhaber können zwischen monatlicher und jährlicher Steueranmeldung und Steuerentrichtung wählen. Bei jährlicher Anmeldung sind zwar grundsätzlich monatliche Vorauszahlungen zu leisten. Das Hauptzollamt kann aber auf die Festsetzung der Vorauszahlungen verzichten, wenn der monatliche Betrag nicht mehr als 200 Euro beträgt. Siehe auch:…
Jedoch kann das Hauptzollamt im Voraus eine Sicherheit für die zu erwartende Stromsteuer verlangen.
Wurde vom Hauptzollamt keine Erlaubnis erteilt, so ist unverzüglich eine Steueranmeldung (Formular 1400) abzugeben und die Steuer sofort zu entrichten.
Die entnommene Strommenge wird grundsätzlich durch Zähler ermittelt. Das Hauptzollamt kann dazu Festlegungen treffen.
Kontaktdaten des für Sie örtlich zuständigen Hauptzollamtes können auf folgendem Link unter dem Menüpunkt „Weitere Zuständigkeiten der Hauptzollämter“ ermittelt werden:..
Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) antwortete mir wie folgt:

Sehr geehrter Herr Weymann,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Es spricht aus unserer Sicht rechtlich grundsätzlich nichts dagegen als ausländischer Anbieter auf dem deutschen Strommarkt tätig zu werden. Dies ist eine unternehmerische Entscheidung.
Bitte bleiben Sie gesund und achten auf sich und andere.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team vom Bürgerdialog
Referat LB5 – Bürgerdialog
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin

Anmerkung: Die vorstehende Antwort muss angesichts der eindeutigen Anfrage an eine leitende Mitarbeiterin des BMWK in Person von Dr. Beate Baron, die zum Bezug und Vertrieb von EU-Strom auf einer Regierungspressekonferenz im August 2022 eine Erklärung abgegeben hatte, doch sehr verwundern:

Sehr geehrte Frau Dr. Baron,
bitte entschuldigen Sie diese ungewöhnliche Art der Kontaktaufnahme, aber bei meiner Internetrecherche zu obigem Thema bin ich auch auf die nachfolgenden Ausführungen gestoßen, welche Sie anlässlich der Pressekonferenz am 24.08.2022 gemacht haben.
Sie nehmen, wie dem nachfolgenden Auszug zu entnehmen ist, zu unterschiedlichen Fragen bzgl. des europäischen Energiebinnenmarktes Stellung!

„Frage (Zu Energiesparmaßnahmen): Eine Frage zur Energie an Frau Baron: Derzeit wird ein nicht unbedeutender Anteil an Energie in Deutschland deshalb verfeuert, weil man den Strom nach Frankreich exportiert. Herr (akustisch unverständlich) hat gesagt, das könne man wegen des europäischen Strommarktes nicht verhindern. Können Sie darlegen, warum man in Zeiten, in denen Gas gespart werden muss, nicht verhindern kann, dass dieses lukrativ für den Export verfeuert wird?
Baron: Ja, das kann ich gern tun, auch wenn die Frage nichts mit den Kabinettsthemen zu tun hat.
Zusatz: Es geht um Energiesparmaßnahmen.
Baron: Wir befinden uns in einem europäischen Strom-Binnenmarkt, im dem Strom physikalisch schon dahin fließt, wo er gebraucht wird. Das ist so, und das ist nicht zu verhindern. Keine künstlichen Grenzen zu errichten, ist Sinn des Strom-Binnenmarktes. Deswegen gilt Deutschland, je nachdem, wie die Stromflüsse sind, durchaus als Stromexporteur und exportiert Strom nach Frankreich. Das ist häufig dann der Fall, wenn in Frankreich Atomkraftwerke nicht in Betrieb sind. In diesem Sommer bestand die Situation, dass von den 56 Atomkraftwerken in Frankreich nur gut die Hälfte am Netz war. Dann kommt es natürlich zu Stromflüssen von Deutschland nach Frankreich. Es ist sozusagen das Wesen des StromBinnenmarkts, keine künstlichen Grenzen einzuziehen. Das ist so.
Das gilt aber selbstverständlich auch umgekehrt. Es gibt auch Phasen, in denen Strom von Frankreich nach Deutschland fließt. Im Sommer bestand eben die umgekehrte Situation.
Zusatzfrage: Gehen Sie davon aus, dass sich Import und Export ungefähr die Waage halten?
Baron: In den letzten Jahren war Deutschland eher Exportland, lag also der Export in die anderen europäischen Länder und auch nach Frankreich höher. Dazu werde ich genaue Zahlen gern nachreichen.
Frage: Frau Baron, wenn ich direkt nachfragen darf: Sie beschreiben es jetzt so, als ob Strom einfach hinüberfließt. Aber im Moment wird doch extra Strom produziert, damit er dann nach Frankreich fließt. Ich denke, darauf zielte vielleicht auch die Frage. Gibt es einen Mechanismus, dass man in Deutschland sagt, Gas soll oder darf jetzt zum Beispiel nicht mehr für den Export von Strom produziert werden, oder ist das völlig unabhängig von jeder politischen Regulierung?
Baron: Eine Grenze gibt es aktuell nicht. Wenn in Frankreich eine Nachfrage besteht, wenn im Markt eine Nachfrage herrscht, dann wird die Nachfrage im Markt bedient. Das ist der Energiebinnenmarkt, so wie er funktioniert. Wenn eine hohe Nachfrage vorhanden ist, dann bedient der Markt sie. Mir ist nicht bekannt, dass man künstliche Grenzen einziehen kann.
Diejenigen Passagen Ihrer Erklärungen, die für mich besonders relevant sind, habe ich durch Fettdruck kenntlich gemacht.
Zutreffend teilen Sie nämlich mit, dass wir einen europäischen Strom-Binnenmarkt ohne künstliche Grenzen haben, der ausschließlich die jeweilige Stromnachfrage bedient.
Meine Frage, die mich bereits seit 2013 auch weiterhin umtreibt, ist dann allerdings, warum der europäische Strombinnenmarkt nicht für die deutschen Endverbraucher mit ihrer Marktnachfrage geöffnet wurde, so dass die EU-Kommission sich im April letzten Jahren veranlasst sah, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten.
Denn, obwohl der Markt bereits seit 1998 liberalisiert wurde, wurde er für den privaten Strombezug aus dem Ausland für Endverbraucher immer noch nicht geöffnet. Ich habe nämlich versucht, nachdem ich mir das Formular 1410 vom Hauptzollamt Osnabrück beschafft und ausgefüllt hatte, mir einen europäischen Stromanbieter zu suchen und bin dabei jedoch krachend gescheitert. Weder das EVZ in Kehl noch die dena noch die Bundesnetzagentur noch der Bundesverband der Verbraucherzentralen noch mein Netzbetreiber noch der Bund der Energieverbraucher konnten mir einen ausländischen Stromanbieter nennen, der in Deutschland registriert ist und an Endverbraucher auch tatsächlich Strom liefert.
Kennen Sie vielleicht den Grund? Ich habe eine Vermutung: So lange es sich um keinen liberalisierten Massenmarkt mit Aufhebung von Handelsbeschränkungen handelt, ist der dtsche Strommarkt für ausländische Anbieter schlichtweg uninteressant, da viel zu aufwändig…
Es drängt sich dann und vor allem angesichts meiner negativen Erfahrungen folgende Frage auf: Wird der Strom-Binnenmarkt für Endverbraucher bewusst nicht geöffnet und damit allen europäischen Marktteilnehmern absichtlich ein fairer Zugang verwehrt?
Wie Sie nämlich richtig mitteilen, fließt Strom physikalisch dahin, wo er gebraucht wird. Warum fließt er dann nicht zu mir und steht mir an meinem Wohnort in Twistringen, Steller Str. zur Verfügung?
Warum kann ich mir meinen Stromanbieter nicht EU-weit aussuchen? Immerhin haben auch der Präsident der Bundesnetzagentur und auch die Verbraucherzentrale schon mehrfach den mangelnden Wettbewerb kritisiert.
Haben Sie vielleicht eine Erklärung, weshalb immer von einem Strom-Binnenmarkt die Rede ist, der allerdings den Endkunden weiterhin und damit seit fast 25 Jahren faktisch ausschließt; übrigens der frühere EU-Verbraucherkommissar Oettinger hat sich damals – bei noch deutlich niedrigeren Strompreisen – um eine klare Antwort herumgedrückt!
In der Hoffnung, von Ihnen bzw. dem Ministerium jetzt endlich eine aufschlussreiche und zufriedenstellende Antwort zu erhalten, denn so kann und wird es nicht bleiben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen aus Twistringen
Harald Weymann

Übrigens: Ich möchte auch trotz oder gerade wegen der Klimakrise weiterhin Strom, möglichst klimaneutral, von prof. Anbietern beziehen, da diese über eine nachgewiesene Expertise und über finanzielle Ressourcen zur Gewährleistung der Netzsicherheit verfügen. Auch angesichts immenser Herausforderungen kann eine dauerhafte Privatisierung des Strombinnenmarktes allein wegen einer stark ansteigenden zukünftigen Stromnachfrage nicht zielführend sein!

Anfrage an Europe Direct wegen eines von der EU-Kommission im April letzten Jahres gegen Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren (INFR (2021) 0028)

Hallo Herr Weymann,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Strombinnenmarkt. Da auch nach unseren Recherchen Ihre Anfrage zum aktuellen Stand des Vertragsverletzungsverfahrens () nach Art. 258 AEUV nicht abschließend geklärt werden konnte, haben wir die Anfrage an den zuständigen Referenten der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland weitergereicht. Sobald die Antwort vorliegt, informieren wir Sie.
Im Anhang finden Sie den Sonderbericht des Bundesrechnungshofs zum Elektrizitätsbinnenmarkt mit weiteren vielleicht für Sie relevanten Informationen.
In Deutschland gibt es 50 Europe Direct-Zentren der EU-Kommission. Um Anfragen zeitnah beantworten zu können, ist jedes Europe Direct für eine bestimmte Region zuständig. Bitte entschuldigen Sie daraus resultierende Unannehmlichkeiten.
Bei Rückfragen melden Sie sich gerne.
Freundliche Grüße aus Oldenburg!
Dieter Meyer Consulting GmbH
Europe Direct Oldenburg
Eurodesk Oldenburg
Bürgerstraße 1
D-26123 Oldenburg

Anmerkung: Da ich in der Sache nach mehreren Wochen nicht einen Schritt weitergekommen bin, auch die direkte Suche nach ausländischen Stromanbietern krachend gescheitert ist, richtete ich folgende Anfrage direkt an die Bundesregierung:

Sehr geehrte Damen und Herren der Bundesregierung, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, sehr geehrte Regierungsmitglieder,
ich bin seit Wochen auf der Suche nach einem ausländischen Stromanbieter. Grund für die Suche ist, dass mir trotz der Strompreisbremse die momentanen Strompreise schlichtweg zu hoch sind.
Nunmehr musste ich allerdings die leidvolle Erfahrung machen, dass der Strombinnenmarkt für Endkunden immer noch fest verschlossen ist.
Ein aktueller Sonderbericht des EU-Rechnungshofes kritisiert die insgesamt zu langsam verlaufende Umsetzung von EU-Richtlinien mit sehr deutlichen Worten und führt hierzu u.a. wie folgt aus:
04 Die Verwirklichung des Elektrizitätsbinnenmarkts dürfte mit einigen Vorteilen einhergehen.
o Sie wird voraussichtlich dafür sorgen, dass die europäischen Verbraucher insgesamt die niedrigsten Strompreise zahlen, da zur Deckung des Strombedarfs die günstigsten Ressourcen in der EU genutzt werden können.
o Sie dürfte die Sicherheit der Energieversorgung in der EU erhöhen, da die Mitgliedstaaten bei unvorhergesehenen Störungen in der Lage sein werden, Ressourcen gemeinsam zu nutzen.
o Sie sollte in kosteneffizienter Weise zur Erreichung der Ziele des grünen Wandels in der EU beitragen, indem sie die Flexibilität der Stromversorgung erhöht und dafür sorgt, dass die Marktteilnehmer auf aktualisierte Prognosen für die Stromerzeugung reagieren können.
05 Trotz der EU-weiten Bemühungen um die Integration der nationalen Märkte unterscheiden sich die Endkundenstrompreise zwischen den einzelnen Ländern weiterhin erheblich. Die Endkundenpreise werden immer noch stark von den Mitgliedstaaten beeinflusst, allerdings nicht über den Wettbewerb, sondern über nationale Steuern und regulierte Netzentgelte (siehe Abbildung 2).
Meine konkrete Frage ist daher: Wann können wir als Endverbraucher endlich damit rechnen, uns unseren Stromanbieter auf einem gemeinsamen europäischen Strommarkt auszusuchen?
Da ich vor exakt zehn Jahren, bei noch deutlich niedrigeren Strompreisen und einer freundlichen Korrespondenz u.a. mit dem damaligen Verbraucherkommissar Oettinger noch von einer „Besserung der Situation für den Endkunden“ in absehbarer Zeit ausging, was sich allerdings nicht bestätigt hat, und gegen Deutschland von der EU_Kommission bereits in dieser Sache Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wurden, auch die ACER und die NRB relativ untätig blieben, sehe ich bald nur noch die Möglichkeit, selbst gegen Deutschland zu klagen und im Rahmen eines gemeinschaftsrechtlichen Schadensersatzprozesses vor dem hiesigen Landgericht Verden wegen zu hoher (und vermeidbarer) Stromkosten Schadensersatz geltend zu machen.
Na, das wäre einmal ein Prozess, H.Weymamn ./. Bundesrepublik Deutschland, diese vertr. d. den Bundeskanzler Olaf Scholz. Die Nichteinhaltung von EU-Recht, welche mich als deutscher Verbraucher und Endkunde persönlich verletzt, sollte ein „Selbstgänger sein und ist ganz offensichtlich“.
Ich hoffe, so weit muss und wird es nicht kommen.
Es wäre schön, wenn Sie mir einmal ein verbindliches Zieldatum (zwei, fünf oder zehn, aber bitte nicht 50 Jahre!) für die Umsetzung und Schaffung eines Strombinnenmarktes für Deutschlands Endverbraucher mitteilen können, bitte kein „Herumeiern…“ Klare Antwort, klare Kante (auf nordd. Art) auf diese eindeutige Anfrage. Herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Harald Weymann aus Twistringen/Nds.

Die Antwort der Pressesprecherin war wieder enttäuschend und sehr ernüchternd:

Sehr geehrter Herr Weymann,
vielen Dank für Ihre E-Mail zu einem Thema der Wirtschaftspolitik an Bundeskanzler Olaf Scholz.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es Bundeskanzler Scholz aufgrund seiner übrigen Verpflichtungen nicht möglich ist, Ihnen persönlich zu antworten.
Ihr Anliegen zielt auf ein Thema, welches nach der Aufgabenverteilung innerhalb der Bundesregierung in den Aufgabenbereich des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fällt, welches deshalb für die Bearbeitung von Anfragen und Stellungnahmen zuständig ist.
Für viele Themenbereiche und Fragestellungen hat das BMWK ein umfangreiches Informationsangebot bereitgestellt. Die Webseite des Ministeriums erreichen Sie unter folgendem Internetlink: … Dort finden Sie Wissenswertes zum Ministerium und zahlreiche Informationen zur Wirtschaftspolitik und verwandten Themen.
Mit weiteren Fragen oder Anregungen können Sie sich direkt an das BMWK wenden. Per E-Mail erreichen Sie das Ministerium unter … Natürlich können Sie sich auch telefonisch an den dortigen Bürgerservice wenden: +49 (0)30 18 615 – 6187.
Alle weiteren Kontaktmöglichkeiten und verschiedene Beratungsangebote finden Sie auf den folgenden Seiten:…
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bürgerservice
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Meine nachfolgende Anfrage an die Bundesnetzagentur wurde bislang nicht einmal beantwortet:

Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem ich mir das Formular 1410 vom Hauptzollamt Osnabrück besorgt und ausgefüllt habe, möchte ich wissen, welche europäischen Stromversorger mich in Twistringen beliefern können. Leider war meine bisherige Recherche über das Internet und waren konkrete Anfragen bei unterschiedlichen nationalen und internationalen Stellen bislang erfolglos. Ich möchte jedoch so schnell wie möglich meinen deutschen Stromanbieter wechseln.
Übrigens: Die Co-Leiterin des EVZ Deutschland, …., hat direkt an Sie verwiesen und gemeint, dass der Bundesnetzagentur Unternehmen bekannt sein müssten, die Strom an Endkunden nach Deutschland liefern.
Meine Frage daher: Wer ist als Stromlieferant aus dem EU-Ausland in Deutschland registriert und liefert Strom an Endkunden?
Herzlichen Dank,
Ihr Harald Weymann aus Twistringen

Stellungnahme der deutschen Vertretung der EU-Kommission:

Sehr geehrter Herr Weymann,
bitte entschuldigen Sie unsere verzögerte Antwort. Sie waren ja parallel bereits mit dem Europa Direkt Zentrum Oldenburg in Kontakt, die Ihnen zu Ihrer Frage ein paar vorläufige Punkte geschickt haben. Leider können wir dem von unserer Seite auch nach Rücksprache mit den zuständigen Kollegen in der Generaldirektion Energie nichts Substanzielles hinzufügen: zum Stand der einzelnen Schritte in laufenden Vertragsverletzungsverfahren nimmt die Kommission öffentlich nicht Stellung.
Die Unzufriedenheit, die Sie ob dieser Antwort vermutlich empfinden, teile ich persönlich durchaus. Vielleicht kann ich Ihnen jedoch zumindest einen Blick auf den gestern von der Kommission angenommenen >Vorschlag zur Anpassung des EU-Strommarktdesigns und der Verordnung zum Schutz vor Marktmanipulation empfehlen. Darin werden manche Ihrer Kritikpunkte aufgegriffen; und gerade für diese Elemente könnte auch unter den Gesetzgebern die Ambition bestehen, diese schnell zu verabschieden (ist allerdings natürlich nur eine vorläufige Einschätzung unsererseits).

Übrigens: Die Thematik ist von ganz besonderer Aktualität. Immerhin wird der Bürger und Verbraucher momentan mit Radikalforderungen zum Klimaschutz sowohl von Seiten der Ampelregierung als auch von Seiten der EU konfrontiert. Bemerkenswert ist dabei allerdings weniger der unstreitig erforderliche Klimaschutz, sondern die Art und Weise wie dieser – weil politisch gewollt – umgesetzt werden soll. Es kann nämlich nicht schnell genug gehen, man möchte fast sagen, koste es, was es wolle…..

Andererseits, d.h. wenn es politisch eher nicht oder weniger gewollt ist, wie z.B. ein tatsächlicher EU-Strombinnenmarkt, dann zieht sich der Vorgang und die Umsetzung von EU-Richtlinien unendlich und zäh wie Kaugummi dahin. Aus einer rein theoretischen Möglichkeit zum Strombezug resultiert dann faktisch die Unmöglichkeit eines solchen. Oder wie sagte einmal ein Gesprächsteilnehmer in einer Talkshow: Wenn man in Deutschland etwas nicht möchte, macht man es sehr kompliziert……

Strom im Ausland kaufen*Harald Weymann (61) ist Rechtsanwalt in Twistringen und geht den Dingen schon von Berufs wegen gerne auf den Grund. Mit Hartnäckigkeit und Zielstrebigkeit konnte er als Einzelanwalt für seine Mandanten schon recht große Erfolge u.a. vor dem Bundesverfassungsgericht, dem Bundesgerichtshof und vor dem Bundessozialgericht erzielen. Er setzt sich nach eigener Aussage „sehr gerne für die Rechte der Verbraucher, der sogenannten kleinen Leute ein“.

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