Noch sind iMSys nicht bereit für die registrierende Leistungsmessung
Im Februar 2020 hat der Pflicht-Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys) bei Letztverbrauchern zwischen 6.000 bis 100.000 kWh Jahresverbrauch begonnen. Die Verbrauchergruppe >100.000 kWh/a – also alle Unternehmen, die bislang eine registrierende Leistungsmessung (RLM) benötigen, ist bisher davon ausgenommen. Wann startet der Smart Meter Rollout in Industrie und Gewerbe? Und welche Chancen eröffnen sich den Unternehmen dadurch? Energie.blog fragte Frank Wolf (Bild), Bereichsleiter Zählerdienstleistungen, VOLTARIS GmbH, nach dem Status Quo.
eb: Herr Wolf, von welchen Größenordnungen reden wir bei der registrierenden Leistungsmessung?
Wolf: Bei der heterogenen Gruppe der Letztverbraucher mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch handelt es sich um knapp 242.000 Pflichteinbaufälle. Diese stehen aber für ca. 66 % des deutschen Strombezugs. Daher ist gerade bei dieser Gruppe die korrekte und einwandfreie Messung extrem wichtig. Messausfälle können hier zu Streitigkeiten über nicht erfasste Stromentnahmen im Bereich von mehreren Millionen Euro führen*.
eb: Was spricht dagegen, diese Kunden auch mit intelligenten Messsystemen auszustatten?
Wolf: Die derzeit verfügbaren Smart Meter Gateways erfüllen zwar grundsätzlich die funktionalen Anforderungen an die registrierende Leistungsmessung, dürfen aber noch nicht eingebaut werden. Das liegt unter anderem daran, dass die Versorgungsspannung der RLM-Zähler abgesichert ist – damit werden die Messwerte jederzeit im geeichten Lastgangspeicher sicher abgelegt –, während ein Ausfall der Versorgungsspannung des Smart Meter Gateways zu einer Unterbrechung der Messung führt.
Darüber hinaus fehlen Stand heute noch geeignete Basiszähler für die Mittel- und Hochspannung. Mit den derzeit am Markt verfügbaren Geräten kann die Messgenauigkeit nicht gewährleistet werden. Zudem erfüllen die Smart Meter Gateways beziehungsweise iMSys momentan noch nicht alle Anforderungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems wie zum Beispiel die Impulsbereitstellung. Es ist also nachvollziehbar, dass die Rollout-Verpflichtung für RLM-Kunden noch nicht ausgesprochen worden ist.
Registrierende Leistungsmessung weicht intelligentem-Registrierendem-Lastgang-Mess-System (iRLMSys)
eb: Was wird aktuell unternommen, um auch Großkunden mit intelligenten Messsystemen ausrüsten zu können?
Wolf: Innerhalb des Forums Netztechnik / Netzbetrieb des VDE beschäftigt sich eine Projektgruppe derzeit in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches mit der Entwicklung eines RLM-Architekturmodells. Ziel ist die Erarbeitung eines technischen Lastenheftes, um die standardisierte Entwicklung von Zählern zum iRLMSys-Betrieb zu ermöglichen, damit die konventionelle registrierende Leistungsmessung durch ein intelligentes und MsbG-konformes RLM-Messsystem abgelöst werden kann.
Chancen durch intelligente Messtechnik
eb: Worin liegen die Vorteile, die konventionelle registrierende Leistungsmessung abzulösen?
Wolf: Gerade für energieintensive Unternehmen bietet die neue Messtechnik viele Vorteile, insbesondere durch das Monitoring des Stromverbrauchs. Die hochgranulare Auflösung der Messdaten, die mit dem Tarifanwendungsfall 14 – also hochfrequente Messwertbereitstellung für Mehrwertdienste – möglich ist, macht ein optimiertes Energiemanagement möglich. Durch die Visualisierung der Energiedaten im Webportal wird der Energieverbrauch transparent. Potenziale für Energieeinsparungen können besser erkannt und Maßnahmen zu Umsetzung zielgerichtet abgeleitet werden. Dies ist besonders für Filialisten mit einem standortübergreifenden Energiemanagement interessant. Ein solches Webportal ist dabei als ergänzendes Energiemanagement-Tool notwendig zur Erfüllung der Vorgaben des verpflichtenden Energieaudits gemäß der EN 16247-1 nach dem Energiedienstleistungs-Gesetz oder der Anforderungen der DIN EN ISO 50001.
Rollout für steuerbare Verbrauchseinrichtung, EEG- und KWKG-Anlagen könnte im Herbst starten
eb: Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, EEG- und KWKG-Anlagen gilt die Einbaupflicht auch noch nicht. Wo hakt es dort?
Wolf: Die bisherigen Gateways können noch nicht für das Steuern und Schalten genutzt werden. Um diese netzdienlichen Funktionen umzusetzen, ist die Bereitstellung weiterer Tarifanwendungsfälle – kurz TAF – notwendig: TAF 9 regelt die Ist-Einspeisung von Erzeugungsanlagen, TAF 10 die Übermittlung von Netzzustandsdaten. Diese Tarifanwendungsfälle sind bei den Gateway-Herstellern aktuell in Vorbereitung und sollen noch im Laufe des Jahres nach einem Re-Zertifizierungsprozess durch einfache Updates aufgespielt werden können.
eb: Ist gesetzlich schon alles geregelt?
Wolf: Das BMWi möchte den Prozess der Fortschreibung des Rechtsrahmens zugunsten einer netzorientierten Steuerung flexibler Verbrauchseinrichtungen forcieren und gleichfalls durch zügige Rechtsänderungen zugunsten der Netzintegration von EEG- und KWKG-Anlagen die unterschiedlichen Digitalisierungsansätze des EEG gegenüber dem MsbG harmonisieren. Die Rollout-Verpflichtung für die Steuerung von EEG- und KWKG-Anlagen sowie von flexiblen Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen wird mit der nächsten Markterklärung im Herbst erwartet. Dann werden die iMSys als Enabler für neue, digitale Geschäftsmodelle endlich den gewünschten Mehrwert bringen, insbesondere rund um das intelligente Steuern im Smart Grid und die Anbindung der Elektromobilität.
eb: Herr Wolf, vielen Dank für das Gespräch.
* Redaktioneller Hinweis: Vgl. Marktanalyse zur Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme nach §30 MsbG Version 1.1.1 vom 03.02.2020