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Habecks Pläne beim Messstellenbetriebsgesetz: Es soll ein Smart-Meter-Aufbruch-Gesetz werden

Habecks Pläne beim Messtellenbetriebsgesetz
Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck skizziert beim dena-Austausch seine Ziele bei der Novellierung des Messstellenbetriebsgesetzes. (Bild: Screenshot)

Habecks Pläne beim Messstellenbetriebsgesetz: einfacher, variabler, effektiver

Von Gerhard Großjohann

Die drängende Frage, wie lange das neue Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) noch auf sich warten lässt, blieb bei einem gestern von der Deutschen Energie-Agentur (dena) initiierten Treffen zwischen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Vertretern der Metering-Branche weiter unklar. Trotzdem lieferte der Austausch wichtige Aufschlüsse. Habecks Pläne beim Messstellenbetriebsgesetz: Es wird einen kompletten Neustart geben beim bislang verkorksten Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys). Vereinfachung und Entbürokratisierung sind angekündigt. Vieles deutet darauf hin, dass es Richtung Voll-Rollout gehen wird. >Hier geht’s zum Mitschnitt des Treffens.

Habeck scheint verstanden zu haben, welch zentrale Bedeutung smartes Messen für die Energiewende hat, das Kernvorhaben der Ampelregierung. Er dürfte die MsbG-Novelle sogar zur Chefsache machen („Es ist nicht akzeptabel, dass wir nicht mehr weiterkommen!“). Womöglich wird das Gesetz auch einen neuen, positiven Namen erhalten. Habeck brachte diesen scherzhaft selbst ins Spiel, nachdem er mit dem Wortungetüm „Messstellenbetriebsgesetz“ Ausspracheprobleme hatte: „Smart-Meter-Aufbruch-Gesetz“. Vielleicht wird sich die Branche bald an ein neues Kürzel (Wie wäre es mit SMAuG 😊?) gewöhnen müssen.

Aufbruch – dass man dieses Wort wieder in einem Atemzug mit iMSys-Rollout verwenden darf, war ein Ergebnis des gestrigen Austauschs bei der dena. Die anwesenden Branchenvertreter (Hersteller und Verbände) nahmen die Signale erleichtert und erfreut zur Kenntnis.

Wesentliche Aussagen von Robert Habeck:

„Wir wollen mit dem Gesetz die Hürden, die das bisher verhindert oder erschwert haben, möglichst wegräumen, ohne das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, der Community in das System zu gefährden.“

„Ohne eine Digitalisierung des elektrischen Systems werden wir nicht vorankommen. Und wenn ich elektrisches System sage, dann will ich gleich die Sektorenkopplung mit einschließen.“

„Stellen Sie sich vor, man kann mit dem E-Mobil nicht nur Strom tanken, sondern auch wieder ausspeisen kann, das Ganze gesteuert durch digitale Systeme bzw., ohne dass wir uns groß Gedanken machen müssen, wann man es einsteckt. Das ist die Zukunft, das müssen wir erreichen.“

„Alles spricht dafür, jetzt wirklich voranzukommen.“

„Lassen sie uns da gemeinsam rangehen und das Ding mit großer Kraft durchziehen.“

„Was Sie erwartet: Ein verbindlicher gesetzlicher Fahrplan mit Rollout-Zielen, um damit die vielen aufwändigen und komplizierten Verfahren rund um die Markterklärung abzulösen. Keine großen Verwaltungsakte mehr, langwierige Gerichtsverfahren, sondern das Gesetz soll nun das Rollout-Tempo bestimmen. Agiler Rollout: Wer loslegen will, soll loslegen können. Wer ein bisschen länger braucht, eine Anlaufphase braucht, soll auch die bekommen, also verschiedene Geschwindigkeiten zulassen. Dann die komplexen Funktionen, die es ja gibt, können erstmal in der Praxis erprobt werden, und erst später kommen Updates drauf, also das was man beim agilen Arbeiten macht. Dann mehrere Zähler über ein Smart Meter Gateway zu bündeln, so dass verschiedene Netzanschlüsse dort miteinander sicher sind, aber auch sicher ausgelesen werden können. Um dann daraus einfacher, effizienter und nachhaltiger Modelle der Nutzung entwickeln zu können. Und für die Lagerung und den Transport sollen alle Wege möglich sein, auch der Postweg.“

„Wir haben wirklich Zeit verloren, Jahre verloren. Ich hoffe, jetzt mit Hochdruck durch den Gesetzgebungsprozess zu kommen. Da ist jetzt nicht so ein Druck dahinter wie bei einigen anderen Gesetzen. Wir haben Zeit, miteinander zu diskutieren, Sie zu beteiligen, die Verbände zu beteiligen, die kommunalen Spitzenverbände mit der Praxiserfahrung einzubinden. Es muss jetzt nicht bis Ende Oktober durch sein wie andere Gesetze, die wir im letzten halben Jahr durchgepeitscht haben. Aber lassen sie uns dafür sorgen, dass es nicht 2027 wird, bevor das Messstellenbetriebsgesetz verabschiedet wird. Lassen sie uns loslegen!

Kommentar des Autors:
In der Justiz gilt die Unschuldsvermutung bis zum Beweis der Schuld. In der Energiegesetzgebung gilt für mich bis auf Weiteres die Unfähigkeitsvermutung. Nachdem immer wieder (siehe jüngst etwa Wasserstoff, Gasumlage, MsbG) in grotesker Weise gemurkst wurde und wird, ist mein persönlicher Vertrauensvorschuss aufgebraucht. So erfreulich die Signale des dena-Treffens sind – die Dinge im smarten Messwesen und in der Energiewende bleiben komplex. Wir werden wohl noch etliche Monate warten müssen, bis das novellierte MsbG verabschiedet sein wird. Und ob dann tatsächlich alles gut wird, ist überdies abzuwarten. Gern lasse ich mich eines Besseren belehren. Was gut ist: Endlich scheint sich der zuständige Bundesminister wirklich dafür zu interessieren. Das ist der Hoffnungsanker.

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