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GNDEW verabschiedet – Bundestag beschließt geänderte Fassung

GNDEW verabschiedet
GNDEW verabschiedet! Damit werden in Pflichteinbaufällen bundesweit rund 20 Mio. Smart Meter Gateways bis 2030 zu installieren sein. Vier Hersteller sind bislang zertifiziert. (Bilder: EMH metering, Sagencom Dr. Neuhaus, Theben, PPC)

GNDEW verabschiedet! Jetzt ist der Bundesrat am Zug

Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. April 2023, das Gesetz „zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ (20/5549) beschlossen. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung den Einbau intelligenter Strommessgeräte schneller voranbringen. Die Systeme sollen helfen dabei, Energie effizient und kostengünstig zu nutzen sowie das Stromnetz zu entlasten. Für den Entwurf in einer vom Ausschuss geänderten Fassung stimmten SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen das Votum der AfD und Die Linke. In diesem Zuge wurde zudem eine Entschließung mit den Stimmen von SPD, Grüne und FDP gegen die Stimmen von CDU/CSU, AfD und Linksfraktion angenommen.

Ein wortgleicher Entwurf der Bundesregierung (20/6006) wurde in Kenntnis der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung für erledigt erklärt. Die Einbringung von wortgleichen Gesetzentwürfen durch die Bundesregierung in die Beratungen des Bundesrates und der Koalitionsfraktionen in die Beratungen des Bundestages wird bei eilbedürftigen Gesetzesvorhaben angewendet, um eine parallele Beratung und somit ein schnelleres Gesetzgebungsverfahren zu ermöglichen. Den Entscheidungen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (20/6457) vor. Abgelehnt wurden darüber hinaus zwei Entschließungsanträge, die die AfD-Fraktion (20/6458) und die Unionsfraktion (20/6459) zu dem Entwurf vorgelegt haben.

Grüne feiern „eine gute Nachricht“

„Heute wird der Smart-Meter-Rollout gestartet“, sagte die Grünenabgeordnete Dr. Ingrid Nestle in ihrem Eingangsstatement. Viele Regierungen der Vergangenheit hätten das versucht, es sei ihnen aber nicht gelungen. Deshalb sei es eine erfreuliche, eine gute Nachricht, dass nun der Weg frei sei, um den Rollout voranzubringen. Der sieht unter anderem vor, dass bis 2030 jeder Haushalt einen intelligenten Strommesser hat.

Union mit Kritik an einzelnen Regelungen

„Sie haben uns als konstruktive Opposition an Ihrer Seite“, sagte Maria-Lena Weiss und stellte die Zustimmung der Union zum Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in Aussicht. Man teile die angestrebten Ziele, es brauche den Rollout jetzt, er sei zentral für das Gelingen der Energiewende. Um aber diese Ziele zu erreichen, wäre mehr nötig gewesen, sagte Weiss. Was die Union vor allem kritisiere, sei die fehlende Wirtschaftlichkeit für die Messstellenbetreiber. Für die fehle es an Planungssicherheit, sie hätten kaum einen Anreiz, den Rollout voranzutreiben.

SPD erklärt die neuen Möglichkeiten

Robin Mesarosch (SPD) erklärte, „wir leben in einem Land, wo der Strom aus der Steckdose kommt“ – das werde auch so bleiben. Politik aber müsse vorausschauend sein. Und absehbarerweise werde sich zum Beispiel die Zahl der Elektroautos in Deutschland vervielfachen. Wenn die alle gleichzeitig mit Strom betankt würden, bräuchte das Milliarden Kilowattstunden. Ein intelligentes Stromnetz werde es möglich machen, das zu entzerren und die Batterien dann aufzuladen, wenn viel, also günstiger Strom im Netz sei.

AfD befürchtet „lückenlose Überwachung“

Marc Bernhard (AfD) sieht mit dem Einbau der intelligenten Messgeräte vor allem die Gefahr einer lückenlosen Überwachung verbunden. Die gesammelten Daten erlaubten tiefste Einblicke in das Privatleben eines jeden Bürgers, sagte Bernhard. Er verwies zudem darauf, dass Erfahrungen in Großbritannien zeigten, dass die Kosten der Einrichtung des Systems die möglichen Einsparungen deutlich überträfen.

Linke hat Zweifel am erhofften Spar-Effekt

Eine Sorge, die Klaus Ernst (Die Linke) teilt. Die Ziele des Gesetzentwurfs – Effizienz, Kostensenkungen – seien richtig, der Entwurf „nett gemacht, toll“. Aber, sagte Ernst, im Konkreten sei doch fraglich, ob am Ende der Einzelne wirklich etwas spare, und ob die Deckelung der Kosten für Verbraucher auf 20 Euro wirklich langfristig garantiert sei. Was den Datenschutz angehe, so frage er sich, wie verhindert werden solle, dass, vor allem in Verbindung mit anderen Daten, am Ende nicht doch der „gläserne Bürger“ stehe.

FDP sieht Ähnlichkeiten zum Smartphone

Konrad Stockmeier (FDP) äußerte die Vermutung, dass es mit den smarten Messgeräten sein werde, wie mit dem Smartphone: Als das erste Handy auf den Markt kam, habe sich niemand vorstellen können, was daraus wird und dass es binnen kürzester Zeit zum Leben eines jeden gehören würde. Genau das werde mit dem vorliegenden Gesetzentwurf passieren, denn die Digitalisierung werde es mit sich bringen, dass Haushalte und Unternehmen als Prosumer (Produzenten und Konsumenten) proaktiv partizipieren und mitgestalten können.

Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende

Im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen heißt es, die Einführung intelligenter Systeme für die Messung und Steuerung des Energieverbrauchs (sogenannter Smart-Meter-Rollout) gehe nicht mit der Geschwindigkeit voran, die für die Energiewende notwendig sei. Gründe dafür seien unter anderem aufwendige Verwaltungsverfahren bei der Rollout-Freigabe. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, den Smart-Meter-Rollout und die Digitalisierung der Netze unter Gewährleistung von Datenschutz und IT-Sicherheit zu beschleunigen, könne nur über eine Änderung der Rahmenbedingungen erreicht werden.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werde der Smart-Meter-Rollout beschleunigt und entbürokratisiert sowie die Rechts- und Planungssicherheit für alle Akteure gestärkt. Gleichzeitig sollen Kosten zukunftsfest und gerechter verteilt, Markt und Wettbewerb angereizt, Kompetenzen zielgerichtet gebündelt und ein Beitrag zur Nachhaltigkeit geleistet werden. Das Smart-Meter-Gateway bleibe als sichere Kommunikationsplattform für die Energiewende erhalten, der Rechtsrahmen werde jedoch an die neuen Herausforderungen und die technische Weiterentwicklung angepasst. Der Rollout werde entschlackt, um ihn insgesamt noch stärker am Beschleunigungsziel des Koalitionsvertrages und dem forcierten Tempo der Energiewende auszurichten.

So solle beispielsweise der Einbau intelligenter Strommesssysteme künftig keiner Freigabe mehr durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bedürfen, da die Hersteller am Markt mittlerweile die notwendigen hohen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit erfüllen würden. Die bestehenden Auflagen würden mit dem Gesetz ausgebaut mit präzisen Vorgaben zu Speicherungen, Löschungen und Anonymisierung.

Änderungen und Entschließungen im Ausschuss

Ein im Ausschuss für Wirtschaft und Energie angenommener Änderungsantrag sah vor allem redaktionelle Anpassungen vor. Ein darüber hinaus verabschiedeter Entschließungsantrag von SPD, Grünen und FDP sieht unter anderem eine für Smart-Meter-Gateways unbefristete Eichfrist vor. Ein hingegen abgelehnter Entschließungsantrag von CDU/CSU forderte, Maßnahmen zu ergreifen, damit der Smart-Meter-Rollout nicht durch mangelnde Wirtschaftlichkeit beim Messstellenbetreiber weiter verzögert werde. (mis/hau/20.04.2023)

Quelle: www.bundestag.de

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