Gesetzesanpassungen: Notwendige Klarstellungen zum iMSys-Rollout auf den Weg gebracht
Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE FNN) und weitere zentrale Akteure des Energiesektors haben sich für eine beschleunigte und rechtssichere Einführung intelligenter Messsysteme in einen intensiven Dialog mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eingebracht und im verbändeübergreifenden Konsens notwendige Maßnahmen erarbeitet. Nach der Verunsicherung durch den Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 4. März 2021 zur Allgemeinverfügung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der nachfolgend ausgesetzten Einbaupflicht für intelligente Messsysteme für die Kläger hat das BMWi nun die notwendigen Klarstellungen zur Digitalisierung der Energiewende auf den Weg gebracht. Im Fokus stehen Gesetzesanpassungen am Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) im Rahmen der laufenden Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie Optimierungen von Verwaltungsverfahren.
Gesetzesanpassungen und verbesserte Zertifizierungsverfahren
Die Gesetzesanpassungen umfassen Klarstellungen für den rechtsicheren, stufenweisen Rollout von intelligenten Messsystemen, Ergänzungen beim Bestandsschutz und die Verdeutlichung des umfassenden, systemischen Ansatzes bei der Digitalisierung der Energiewende. BMWi, VDE FNN und weitere Akteure haben dazu gemeinsam Ansätze entwickelt, damit diese noch in dieser Legislaturperiode verrechtlicht werden können.
Vom OVG Münster geforderte TR-Zertifizierungen können 2021 durchgeführt werden
Beim BSI, das die Zertifizierung von Smart-Meter-Gateways – der zentralen Kommunikationseinheit des intelligenten Messsystems – verantwortet, sollen Verwaltungsverfahren verbessert werden. Zusätzlich zur sicherheitstechnischen Zertifizierung ist geplant, auch ein formales Zertifizierungsverfahren nach den Technischen Richtlinien (TR) des BSI als weiteren Nachweis zu den gesetzlichen Mindestanforderungen an Smart-Meter-Gateways zu etablieren. So können die vom OVG Münster geforderten TR-Zertifizierungen noch 2021 durchgeführt und abgeschlossen werden. Künftig soll zudem das BSI die Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme für die jeweiligen Kundengruppen nach Paragraf 30 MsbG ausführlicher begründen.
„SMGW ist das Rückgrat für die erfolgreiche Digitalisierung der Energiewende“
Heike Kerber, Geschäftsführerin von VDE FNN, unterstreicht: „Die vorgesehenen Maßnahmen bestätigen insgesamt unsere bisherige Arbeit, die darauf ausgerichtet ist, schrittweise eine interoperable und praxisgerechte Kommunikationsplattform mit intelligenten Messsystemen zu etablieren. Die Plattform ist das Rückgrat für die erfolgreiche Digitalisierung der Energiewende und angestrebte Klimaneutralität im Jahr 2050.“
Über VDE FNN
Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE FNN) entwickelt die Stromnetze vorausschauend weiter. Ziel ist der jederzeit sichere Systembetrieb bei steigender Aufnahme von Strom aus erneuerbaren Energien. VDE FNN macht innovative Technologien schnell alltagstauglich und systemkompatibel. Zu den über 470 Mitgliedern gehören unter anderem Hersteller, Netzbetreiber, Energieversorger, Anlagenbetreiber und wissenschaftliche Einrichtungen.
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Über den VDE
Der VDE, eine der größten Technologie-Organisationen Europas, steht seit mehr als 125 Jahren für Innovation und technologischen Fortschritt. Als einzige Organisation weltweit vereint der VDE dabei Wissenschaft, Standardisierung, Prüfung, Zertifizierung und Anwendungsberatung unter einem Dach. Das VDE Zeichen gilt seit 100 Jahren als Synonym für höchste Sicherheitsstandards und Verbraucherschutz. Wir setzen uns ein für die Forschungs- und Nachwuchsförderung und für das lebenslange Lernen mit Weiterbildungsangeboten „on the job“. 2.000 Mitarbeiter an über 60 Standorten weltweit, mehr als 100.000 ehrenamtliche Experten und rund 1.500 Unternehmen gestalten im Netzwerk VDE eine lebenswerte Zukunft: vernetzt, digital, elektrisch. Wir gestalten die e-diale Zukunft. Hauptsitz des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik und Informationstechnik e.V.) ist Frankfurt am Main.
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Stellungnahme des ZVEI:
Ergänzungen an der Energiewirtschaftsgesetz-Novelle ermöglichen Neustart des Smart-Meter-Rollouts
Mit den geplanten Ergänzungen zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat das Bundeswirtschaftsministerium schnell und zielgerichtet auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 4. März 2021 reagiert. Dieser Eilbeschluss zur vorläufigen Aussetzung des Smart-Meter-Rollouts hatte am Markt große Unsicherheiten ausgelöst.
„Hersteller und Anwender brauchen Rechts- und Planungssicherheit, damit der Ausbau der Smart-Meter-Gateways endlich wieder Fahrt aufnehmen kann. Denn intelligente Messsysteme sind ein bedeutender Baustein für die Digitalisierung der Energiewende“, sagte Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung. „Die klarstellenden Anpassungen in der ergänzten EnWG-Novelle schützen nicht nur den bereits eingebauten Bestand, sondern schaffen auch verlässliche Vorgaben für künftige Systeme. Aber: Das Gesetz muss jetzt schnell verabschiedet werden.“
Energiewende und Sektorenkopplung sind für den Klimaschutz unabdingbar. Die Digitalisierung des Energiesystems ist dafür ein Muss und kann nur durch den beschleunigten Ausbau der Smart-Meter-Infrastruktur erreicht werden.
Vor diesem Hintergrund erneuert der ZVEI seine Forderung nach einer schnellen Einigung zur Spitzenglättung: „Wir brauchen auch hier entsprechende Regelungen und Planungssicherheit – jetzt und nicht erst in drei Jahren“, so Weber. „Nur so geben wir dem Markthochlauf von Elektromobilität und Wärmepumpen zusätzlichen Drive.“