Home > Magazin > Das OVG-Urteil ist ein Warnschuss, der in Berlin gehört werden sollte

Das OVG-Urteil ist ein Warnschuss, der in Berlin gehört werden sollte

OVG-Urteil
Wer nach Auswegen aus dem Dilemma sucht, den das OVG-Urteil zum Smart-Meter-Rollout ausgelöst hat, meint nur Sackgassen zu entdecken. (Bild: Vladimir Fayl / Pixabay)

Das OVG-Urteil in der Diskussion: „Warum redet man nicht miteinander, wenn Gesetzgebung und technische Praxis nicht in Einklang zu bringen sind?

Kommentar von Gerhard Großjohann

Einigermaßen fassungslos steht man vor dem Scherbenhaufen, den das > Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster erzeugt hat. Dass beim Rollout intelligenter Messsysteme eine derart verfahrene Situation eintritt, haben sich wohl die wenigsten vorstellen können. Doch nun ist das Kind fürs Erste in den Brunnen gefallen. Mit potenziell gravierenden Gefahren und Folgen in vielen Bereichen. Wer nach Auswegen aus dem Dilemma sucht, meint vorläufig nur Sackgassen zu entdecken. Nach dem OVG-Urteil herrschen > Unsicherheit und Ungewissheit im Markt.

Was ist passiert? Ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber und Anbieter eigener Mess- und Smart-Meter-Gateway-Technik erhebt Klage gegen die am 24. Februar 2020 verkündete Marktverfügbarkeitserklärung (MVE) des BSI. Denn mit der ad hoc in Kraft getretenen MVE gilt, dass fortan nur noch zertifizierte Smart Meter Gateways eingebaut werden dürfen. Der Kläger will aber weiterhin seine eigenen, noch nicht zertifizierten Geräte verkaufen dürfen.

Eine gerichtliche Eilentscheidung musste her. Man fragt sich am Rande, was eilig verhandelt wurde, wenn es ein ganzes Jahr bis zum OVG-Urteil dauert. Hätte man diesen zweitinstanzlichen Richterspruch nicht auch in drei oder sagen wir sechs Monaten haben können? So ging bei den Gerichten kostbare Zeit verloren, während der Markt mit dem Rollout loslegte.

Viel gravierender ist aber das Vakuum, das nun im Zuge des weiteren gerichtlichen Verfahrens zu entstehen droht. Zwei bis drei Jahre Stillstand durch Warten bis zum erstinstanzlichen Urteil im Hauptsacheverfahren durch das Verwaltungsgericht Köln? Das wird hoffentlich nicht eintreten. Besser früher (noch in dieser Legislaturperiode) als später (nach Bundestagswahlen und Regierungsbildung) sollte – nein, muss – der Gesetzgeber eingreifen und die Spielregeln korrigieren. Die Gesetzgebung schleunigst an die Praxis anzupassen, fordert beispielsweise auch der Edna Bundesverband. Die große Frage lautet indes: Was geht in Berlin in den kommenden Wochen und Monaten noch an konstruktiver Politik? Der Wahlkampf hat längst begonnen.

Es hängt so viel Energiezukunft an den kleinen Kästen!

Wenn das OVG-Urteil auf unabsehbare Zeit als Bremsklotz wirkt, steht in letzter Konsequenz nichts Geringerers als die Energiewende auf dem Spiel. Ohne digitale Tools wie intelligente Messsysteme bzw. Smart Meter Gateways können die vielen und immer mehr werdenden dezentralen Erzeugungsanlagen nicht in die zunehmend durch volatile Lasten gestressten Netze eingebunden werden. Als kritische Infrastrukturen müssen Netze unter höchsten Sicherheitsanforderungen betrieben werden. Smart Meter Gateways sind integraler Bestandteil des Technikkonzeptes. Der Gesetzgeber will das Smart Meter Gateway, weil es maximale Datensicherheit verkörpert, zur zentralen Datendrehscheibe in Smart Home und Smart City machen. Die Elektromobilität soll über Smart Meter Gateways organisiert werden. Es hängt so viel Energiezukunft an den kleinen Kästen! Unmöglich, das Rad bei der Digitalisierung des Messwesens – zumal nach einem nun schon mehr als zehn Jahre dauerndem Procedere  – noch einmal komplett zurückzudrehen.

Unsicherheit kennzeichnet die Lage. Zwar sind aus der Branche Durchhalteparolen zu hören, ungeachtet der neuen Sachlage mit dem iMSys-Rollout fortzufahren. Doch können Messstellenbetreiber und Gateway-Administratoren vor dem aktuellen Hintergrund einfach so weitermachen, etwa ruhigen Gewissens Investitionsentscheidungen treffen? Vorbehalt ist für die Wirtschaft ein schlechtes Fundament. Oder denken wir an die vielen Start-ups, denen Ungemach droht. Sie stehen mit digitalen Management-Lösungen für den neuen Energiemarkt in den Startlöchern. Ihnen droht finanziell die Luft auszugehen, wenn Projekte verlangsamt oder gar gecancelt werden sollten. Und der Akzeptanz smarter Messtechnik bei den Endkunden tut das Echo auf das OVG-Urteil auch nicht gut.

Fehler und Versäumnisse liegen in der Vergangenheit

Wo liegt der Schwarze Peter? Das OVG-Urteil macht Fehler und Versäumnisse sichtbar, die in der Vergangenheit liegen. Der Gesetzgeber tut sich offenbar schwer damit, praxistaugliche Gesetze zu stricken. Beim Erstellen des Messstellenbetriebsgesetzes wurden beispielsweise Empfehlungen aus der Branche, die SMGW-Funktionalitäten stufenweise einzuführen, ignoriert. Das OVG Münster hat in der Urteilsbegründung u.a. den Seitenhieb an das BSI verteilt, Kompetenzen überschritten zu haben – weil es (anders als in der Stammrichtlinie im Messstellenbetriebsgesetz verankert) eine praktikable stufenweise Zertifizierung von SMGW-Funktionalitäten vorgenommen hat.

Der staunende Chronist fragt sich: Warum redet man nicht miteinander, wenn Gesetzgebung und technische Praxis offensichtlich nicht in Einklang zu bringen sind? Im Austausch – auch mit den anderen involvierten Akteuren und Marktrollen – hätte man bei der Ausgestaltung der Spielregeln von Anfang an vieles besser machen können.

Das Ruder zeitnah herumzureißen, ist möglich und unabdingbar. Eine lange Phase der Orientierungslosigkeit kann sich der Markt, kann sich unsere Gesellschaft angesichts der Größe der Aufgabe und der vielfältigen potenziellen Kollateralschäden nicht leisten. Vielleicht ist das OVG-Urteil ein Warnschuss, der gerade noch rechtzeitig ins Bewusstsein ruft, dass es für die erfolgreiche Bewältigung der Jahrhundertaufgabe Energiewende insbesondere unter Politik, Ämtern und Behörden besserer Zusammenarbeit und Koordination bedarf. Hoffentlich wird der Warnschuss auch in Berlin als solcher wahrgenommen.

Man darf sehr gespannt sein, wie es weitergeht…

Kommentare willkommen!

> Hier wird auf Linkedin diskutiert.

 

Dr. Thomas Goette, Geschäftsführer, GreenPocket GmbH, Köln (17.03.21):
„Die Wettbewerbsfähigkeit großer Industrienationen wie Deutschland wird durch lange Entscheidungsprozesse, veraltete IT Strukturen, eine verbreitete Skepsis gegenüber Technologie und im internationalen Vergleich unzureichende Investitionen in Zukunftstechnologien beeinträchtigt“, so ein aktuelles Strategiepapier des Auswärtigen Amtes. „Deutschland ist gut im Stoppen“, könnte man auch sagen. 780 Mio. Smart Meter waren weltweit Ende 2020 verbaut, davon 300 Mio. in China, 120 Mio. in der EU, 95 Mio. in den USA. In Deutschland max. 50.000!
Die Wahlergebnisse zeigen, dass den Menschen der voranschreitende Klimawandel Sorgen macht. Sie erwarten von der Politik, dass diese auf nachhaltiges Wirtschaften und Umweltschutz achtet. Um den eigenen CO2-Fußabdruck zu reduzieren, muss jeder, ob geschäftlich oder privat, seine Handlungen aktiver einschätzen und managen können. Grundlage für gezieltes Handeln ist Transparenz über den Energieverbrauch. Mit analogen Stromzählern ist das nicht wirksam möglich.
Deutschland ist in Gesundheit, Bildung und Verwaltung kein Vorreiter für Digitalisierung. Dies und der Umgang mit Daten (Stichwort: KI) muss sich ändern. Das gilt auch für die Energieversorgung als wichtige Lebensader. Der häufige Vergleich des Rollout-Projekts mit dem BER sollte allen zeigen, dass ein Hinauszögern beim Aufbau einer digitalen, steuerbaren Infrastruktur nicht im Sinne des volkswirtschaftlichen Gemeinwohls und des Klimaschutzes sein kann. Reden und Handeln müssen in Einklang sein. Dies gilt für alle Verantwortungsträger.
www.greenpocket.de

Das könnte Sie auch interessieren
Smart Metering-Services
Smart Metering-Services von Arvato Systems: Hochflexibel und skalierbar in der Cloud
WARAN
Forschungsprojekt WARAN heizt der Wärmewende ein und digitalisiert das Fernwärmenetz
Preisobergrenze
Sagemcom Dr. Neuhaus auf der E-world: „Können den Markt flexibel bedienen und beim iMSys-Rollout effektiv unterstützen“
Erste Sicherheitszertifizierung im CLS-Bereich: PPC vom BSI für BSZ-Pilotverfahren zur TR-03109-5 ausgewählt