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Meilenstein für biogenes Flüssiggas: BioLPG im Gebäudeenergiegesetz (GEG) aufgenommen

Biogenes Flüssiggas
Kombiniert mit konventioneller Brennwerttechnik ist biogenes Flüssiggas, das in Deutschland nur Primagas anbietet, eine effiziente und kostengünstige Energielösung für Neubauten ohne Anschluss an das öffentliche Gasnetz. (Bild: PRIMAGAS)

Bundesrat verabschiedet GEG und gibt grünes Licht für biogenes Flüssiggas als erneuerbare Heizenergie

Biogenes Flüssiggas, kurz BioLPG, versetzt Bauherren nun in die Lage, die im Neubau vorgeschriebenen Nutzungspflichten erneuerbarer Energien zu erfüllen. Kombiniert mit konventioneller Brennwerttechnik ist BioLPG, das zurzeit ausschließlich der Krefelder Energieversorger Primagas anbietet, eine effiziente und kostengünstige Energielösung für Neubauten ohne Anschluss an das öffentliche Gasnetz. Dies regelt das Gebäudeenergiegesetz, GEG, das im Bundestag am 18. Juni 2020 beschlossen wurde und dem der Bundesrat am 3. Juli 2020 zustimmte.

Das GEG tritt voraussichtlich im Oktober in Kraft und regelt die gesetzlichen Vorgaben für Heizungsanlagen in Neubauten. „Ein Meilenstein für biogenes Flüssiggas, das nun endlich in einem Atemzug mit Energie aus Sonne, Wind oder Wasser genannt wird“, erklärt Jobst D. Diercks, Geschäftsführer von Primagas.

Biogenes Flüssiggas mit neuen Primärenergiefaktoren

Bei Verwendung in Brennwertthermen und einem BioLPG-Anteil von mindestens 50 % beträgt der Primärenergiefaktor (PEF) 0,7. Für den Einsatz in einer KWK-Anlage, bei einem Anteil von mindestens 30 %, wurde der PEF für BioLPG mit 0,5 angesetzt. Außerdem erkennt der Gesetzgeber im GEG an, dass Primagas den biogenen Energieträger per Massenbilanzierung anbietet. Auch konventionelles Flüssiggas wird jetzt darüber hinaus noch besser bewertet: Der neue PEF von 0,6 gilt beim Einsatz mit einer KWK-Anlage im Rahmen einer Quartierslösung, bei der mehrere Gebäude gleichzeitig versorgt werden.

BioLPG hat Zukunft – auch im Gebäudebestand

Obwohl das GEG im Neubau Anwendung findet, ist absehbar, dass es Vorbild für weitere Entwicklungen in den jeweiligen Gesetzen auch für Bestandsgebäude sein wird, die von den Bundesländern einzeln festgelegt werden. „Damit hat die Bundesregierung konkrete Rahmenbedingungen dafür geschaffen, das nachhaltige Potenzial von BioLPG für den Neubau zukünftig auch im Bestand auszuschöpfen“, resümiert Jobst D. Diercks. „Weitere Anreize – etwa in Form von Fördermitteln – wären ein nächster Schritt in die richtige Richtung.“

Weitere Informationen zu BioLPG unter: https://www.biolpg.de/

Über das Unternehmen
PRIMAGAS gehört zu den führenden Flüssiggas-Anbietern in Deutschland. Als eines der wenigen Unternehmen mit TÜV-geprüfter Servicequalität und TÜV-geprüfter Kundenzufriedenheit ist PRIMAGAS der ideale Partner für alle Privathaushalte und Betriebe, die auf saubere Energien setzen. Rund 250 Mitarbeiter im Innen- und Außendienst sowie weit über 3.000 Vertriebspartner für den technischen Kundendienst beraten kompetent in allen Fragen rund um das Flüssiggas. Durch eine bundesweite Transportlogistik mit Zwischenlagern für mehrere Tausend Tonnen Flüssiggas steht PRIMAGAS für eine zeitnahe und sichere Versorgung. PRIMAGAS ist Teil der internationalen Initiative „Außergewöhnliche Energie“ und ist stolz darauf, mit Flüssiggas eine besonders vielseitige und umweltschonende Energie zu vertreiben.
www.primagas.de

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