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Wettbewerbliche Messstellenbetreiber fordern fairen Wettbewerb

In einem gemeinsamen Positionspapier fordern 13 Unternehmen einen fairen Marktzugang für wettbewerbliche Messstellenbetreiber beim Smart Metering:
In einem gemeinsamen Positionspapier fordern 13 Unternehmen einen fairen Marktzugang für wettbewerbliche Messstellenbetreiber beim Smart Metering: 1Komma5°, BlueMetering, Enpal, Einhundert, Hausheld, Imovis, Inexogy, LichtBlick, Metiundo, Octopus Energy, Solandeo, Spot My Energy und Wattline. (Bild: © Enpal)

Positionspapier: Wettbewerb im Messstellenbetrieb stärken, Smart-Meter-Rollout beschleunigen

Wettbewerbliche Messstellenbetreiber (wMSB) sind der agile Treiber des Smart-Meter-Rollouts und wichtiger Enabler der Energiewende. Für die sichere Digitalisierung des Energiesystems sind sie unverzichtbar. Seit 2023 haben wettbewerbliche Messstellenbetreiber in Deutschland ca. 110.000 intelligente Messsysteme (iMSys) installiert. Bei lediglich 1,1 Millionen insgesamt installierter intelligenter Messsysteme. Im Messstellenbetrieb weist wohl keine andere Gruppe eine höhere Rollout-Quote in Bezug auf die insgesamt betriebenen Messstellen auf.

Schleppender Einbau intelligenter Messsysteme bei grundzuständigen Messstellenbetreibern

Dabei kommen die Services von wettbewerblichen Messstellenbetreiber gerade auch solchen Kunden zugute, die von den Rollout-Plänen der grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) der Netzbetreiber nicht berücksichtigt werden. Zudem hatten zum 31. Dezember 2024 340 gMSB bislang kein einziges iMSys verbaut (!), wie eine Auswertung der Bundesnetzagentur zeigt.

Wettbewerbliche Messstellenbetreiber bieten für genau dieses Kundensegment die Möglichkeit eines raschen Einbaus auf Wunsch. Der Hochlauf zertifizierter Steuerboxen durch Wettbewerbliche steht zudem in den Startlöchern. Darüber hinaus können Wettbewerbliche in einer Rolle als Dienstleister speziell kleinere kommunale Netzbetreiber (Stadtwerke) beim Rollout unterstützen.

Künftiger MSB-RV gefährdet Wettbewerb

Für diese ist der Aufbau der Rollout-Prozesse besonders komplex und eine alleinige Inhouse-Umsetzung durch den gMSB regelmäßig volks- und betriebswirtschaftlich wenig effizient.

Durch ihre Agilität sind wettbewerbliche Messstellenbetreiber entscheidend für das sektorübergreifende Gelingen der Energiewende: Die rasche Digitalisierung der Messstellen durch wettbwerbliche Messstellenbetreiber ermöglicht die schnellere Inbetriebnahme neuer Solaranlagen und den zügigen und netzdienlichen Anschluss steuerbarer Verbraucheinrichtungen nach § 14a EnWG, etwa von Wärmepumpen oder Wallboxen. Ohne eine effiziente und standardisierte Abwicklung durch den wMSB könnten Verzögerungen auftreten, die die Energiewende und die dringend notwendige Netzentlastung behindern.

Mit dem künftigen Messstellenbetreiberrahmenvertrag (MSB-RV), der derzeit von der Bundesnetzagentur konsultiert wird, droht die zügige Digitalisierung des Energiesystems nun aber wieder abgewürgt zu werden. Dieser Vertrag sollte eigentlich die Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern und Messstellenbetreibern verbessern. Das Gegenteil ist jedoch der Fall.

Neue Kündigungsregelung angedacht

Der MSB-RV diskriminiert in der veröffentlichten Fassung insbesondere den Wettbewerblichen massiv. Denn: Der Netzbetreiber, welcher eine natürliche Monopolstellung innehat, tritt in seinem Netzgebiet gleichzeitig als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) auf.

Durch eine im Entwurf vorgesehene neue Kündigungsregelung wird dem Netzbetreiber künftig ein deutlich verschärftes Kündigungsrecht gegenüber dem Messstellenbetreiber eingeräumt. Die Anforderungen an eine Kündigung sind so unklar definiert, dass kleinste Fehler in der Abwicklung von Prozessen der Marktkommunikation eine Kündigung des Vertrags zwischen Netzbetreiber und wettbewerblichen Messstellenbetreibern zur Folge haben können.

Zudem soll der Netzbetreiber selbst dann ein Recht zur Kündigung haben, wenn der wettbewerbliche Messstellenbetreiber einen Fehler nach einer Abmahnung bereits behoben hat. Die gesetzlichen Anforderungen an die Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund werden so stark zugunsten des Netzbetreibers ausgeweitet, zentrale vertragliche Risiken künftig einseitig von Wettbewerblichen getragen.

Wettbewerbsverhältnis würde sich durch Kündigungsrecht zugunsten der grundzuständigen Messstellenbetreiber verschieben

Pikant ist hier, dass bei einer Kündigung des MSB-RV im Regelfall der Messstellenbetrieb an den grundzuständigen Messstellenbetreiber übergeht – also gerade an den Netzbetreiber, der die Kündigung ausgesprochen hat. Das heißt in der Praxis: Netzbetreiber bekommen mit einer Kündigungsregelung ohne hohe Hürde die Möglichkeit, wettbewerbliche Messstellenbetreiber durch den „hauseigenen“ gMSB zu ersetzen.

Das zwischen dem gMSB und wettbewerblichen bestehende Wettbewerbsverhältnis würde durch die weitreichende Rechte des Netzbetreibers im MSB-RV einseitig zugunsten des gMSB verschoben, das Recht des freien Marktzugangs des Wettbewerblichen drastisch eingeschränkt. Es besteht die Gefahr, dass wettbewerbliche Messstellenbetreiber als Haupttreiber des Smart-Meter-Rollouts faktisch aus dem Markt verdrängt werden. Den Erfolg der Energiewende würde das erheblich gefährden.

Ebenso kritisch ist eine künftig vorgesehen Pönale. Für beide Vertragsparteien birgt sie erhebliche Risiken. Vorgesehen ist eine Strafe von 1 € pro Messstelle und Tag bei Fehlern des MSB im Rahmen der Marktkommunikation. Dabei bestehen keine Toleranzregelungen für nur zeitweise Systemausfälle oder Wartungen auf Seiten des MSB.

Auch die Höhe der geplanten Pönale ist unverhältnismäßig. Erneut also würde der MSB durch unklare Begriffsdefinitionen und eine unausgewogene Beweislastverteilung benachteiligt. Auch für gMSB selbst birgt der vorgeschlagene MSB-RV neue Risiken, den grundzuständigen Messstellenbetrieb an die Auffangmessstellenbetreiber Westnetz, Stromnetz Berlin, Wesernetz oder Digimeto zur verlieren.

Faire und verlässliche Rahmenbedingungen gefordert

Allein am Beispiel des MSB-RV wird deutlich, wie der für die Energiewende notwendige wettbewerbliche Messstellenbetreiber durch die systematische Bevorzugung früherer Monopolisten aus dem noch jungen Markt gedrängt werden soll. Unverhohlen wird die Abschaffung wettbewerblicher Messstellenbetreiber sogar ganz direkt von entsprechenden Akteuren gefordert.

Dabei leisten die Wettbewerblichen einen elementaren Beitrag zum deutschen Smart-Meter-Rollout. Mit ihren beispiellos hohen Rollout-Quoten beschleunigen sie bundesweit die Marktdurchdringung innovativer Energiemanagementkonzepte. Und das unabhängig von den Fähigkeiten lokaler Netzbetreiber.

Die wettbewerblichen Messstellenbetreiber sind auf faire und verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen. Die regulatorisch induzierte Benachteiligung von wMSB und Rufe nach ihrer Abschaffung sind eine Gefahr für die deutsche Energiewende. Wer den Rollout beschleunigen und damit die Energiewende zum Erfolg führen will, muss den Wettbewerb im Messstellenbetrieb stärken – nicht schwächen.

Die Unterzeichner des Positionspapiers

Die Logos der Firmen, die das Positionspapier unterzeichnet haben.

 

Enpal GmbH

Informationen zum Unternehmen finden Sie in der Company-Box.

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