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Theben Smart Energy erhält vom BSI grünes Licht für ein Pilotprojekt zur Zertifizierung von Steuertechnik

TR-03109-05
Das Smart Meter Gateway CONEXA 3.0 mit Mehrwertmodul (links) und die FNN-Steuerbox von Theben Smart Energy. (Bilder: Theben / ChatGPT)

Einhaltung der Interoperabilitäts- und Security-Anforderungen nach TR-03109-05 ist künftig nachzuweisen

Mit der Veröffentlichung der BSI-Technischen Richtlinie TR-03109-05 wurden die Rahmenbedingungen für technische Lösungen definiert, die mit einem Smart-Meter-Gateway (SMGW) betrieben werden, um beispielsweise Steuerungssignale umzusetzen oder Submeter anzubinden. Die Einhaltung der Interoperabilitäts- und Security-Anforderungen ist künftig nachzuweisen. Theben Smart Energy wird das Zertifizierungsverfahren in einem Pilotprojekt durchlaufen.

Verhalten der Kundenanlage wird extern steuerbar

„Aufgrund der hohen Dringlichkeit bei der Umsetzung des §14a EnWG sind wir sehr dankbar, dass wir durch dieses Pilotverfahren unseren Kunden frühzeitig zertifizierte Steuertechnik bereitstellen können“, kommentiert Ruwen Konzelmann (Bild), Geschäftsführer der Theben Smart Energy, die Vergabe des Pilotprojekts durch das BSI. Zertifizierungsgegenstand ist das sogenannte „Mehrwertmodul“. Aufgesteckt auf das SMGW sorgt es unter Einhaltung der Vorgaben der TR-03109-5 für die sichere Weitergabe eines externen Steuerbefehls in die Geräte oder das Energiemanagementsystem der Kundenanlage. Konkret findet im Zertifizierungsgegenstand eine Steuerung über EEBUS statt. Eine Erweiterung um zusätzliche Protokolle ist dabei perspektivisch möglich. Somit wird das Verhalten der Kundenanlage extern steuerbar und ermöglicht damit grundsätzlich auch Anwendungsfälle über die netzdienliche Steuerung hinaus.

Produkte werden rechtzeitig zertifiziert zur Verfügung stehen

„Parallel werden wir mit unserem Kooperationspartner VIVAVIS auch die Steuerbox für die Zertifizierung vorbereiten“, ergänzt Konzelmann die Planungen. Eine Steuerbox mit Relaiskontakten muss nur hinsichtlich ihrer Interoperabilität zertifiziert werden. Für die Steuerbox mit digitalem Ausgang wird zusätzlich der Nachweis der IT-Sicherheit benötigt. Beide Produkte werden ebenfalls rechtzeitig für die Umsetzung des §14a EnWG zertifiziert zur Verfügung stehen.

Flexible Verbraucher erhalten über die Regelung des §14a vergünstigte Netzentgelte im Gegenzug für die Teilnahme an der netzdienlichen Steuerung. Dafür müssen sie von ihrem Messstellenbetreiber die Herstellung der Steuerbarkeit über das SMGW verlangen. Ab 2025 fällt dieser Service unter die verpflichtenden Zusatzleistungen des Messstellentriebs, daher ist die Bereitstellung entsprechender Steuerlösungen ein wichtiger Meilenstein.

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