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STEAG fordert faire Vergütung für Reservekraftwerke und legt Beschwerde gegen Ausweisungsbescheid der BNetzA ein

Reservekraftwerke
Die fünf Steinkohlekrattwerke der STEAG in (von oben links im Uhrzeigersinn) Weiher, Bexbach, Völklingen-Fenne (mit zwei Blöcken) und Bergkamen scheiden am 1. April 2024 laut EKBG aus dem Systembetrieb aus, bleiben laut Bundesnetzagentur aber systemrelevant und müssen deshalb als Reservekraftwerke in Betriebsbereitschaft gehalten werden. (Bilder: STEAG)

Als Reservekraftwerke sind die fünf Anlagen für die Stabilisierung des Stromnetzes unverzichtbar, Geld verdienen darf STEAG damit aber nicht

2022 hat STEAG rund 2,5 Gigawatt an zusätzlicher Kraftwerksleistung zurück an den Markt gebracht. Dies war von allen Kraftwerksbetreibern der größte Beitrag, in der zurückliegenden Energiekrise die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Nun gehen diese Anlagen aus dem Markt, sie sollen aber in der Netzreserve verbleiben.

ReservekraftwerkeAls im Herbst und Winter 2022 die Versorgungslage in Deutschland und Europa aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine deutlich angespannt war, hat STEAG nicht lange gezögert: die saarländischen Kraftwerke Weiher (656 MW) und Bexbach (726 MW), die Blöcke MKV (179 Megawatt) und HKV (211 Megawatt) in Völklingen-Fenne sowie das Kraftwerk Bergkamen (717 Megawatt) im Ruhrgebiet wurden in kürzester Zeit und in einem wahren Kraftakt der Belegschaften für den Marktbetrieb fit gemacht. All dies geschah nicht zuletzt auf ausdrücklichen Wunsch der Bundesregierung. „Seitdem haben unsere Steinkohlekraftwerke einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit geleistet“, betont Dr. Andreas Reichel (Bild), Vorsitzender der STEAG-Geschäftsführung und Arbeitsdirektor. „Wir können stolz auf das Erreichte sein.“ Das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz (EKBG), das die befristete Rückkehr der Reservekraftwerke an den Markt ermöglichte, läuft in wenigen Tagen aus. Die fünf von STEAG vor 15 Monaten bereitgestellten Stromerzeugungsanlagen, insgesamt 2,5 Gigawatt an Kraftwerksleistung, scheiden also zum 1. April 2024 wieder aus dem Marktbetrieb aus.

Fünf Kraftwerke systemrelevant

Als Teil der Netzreserve sollen sie aber weiterhin einen wesentlichen Beitrag leisten: Erst vor wenigen Tagen hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) entschieden, dass die fünf besagten Kraftwerksblöcke der STEAG Power systemrelevant sind. Das bedeutet, dass STEAG als Eigentümer diese Anlagen nicht abschalten darf, sondern in dauerhafter Betriebsbereitschaft halten muss. Denn die vier Blöcke im Saarland und das Kraftwerk im Ruhrgebiet sind nach Ansicht der BNetzA als Reservekraftwerke für die Netzstabilität unverzichtbar.

Sollte es in Zukunft erforderlich sein, könnte der Übertragungsnetzbetreiber Amprion diese Kraftwerke mit kurzer Vorlauffrist zur Stabilisierung der Stromnetze anfordern. „Wir arbeiten damit von nun an auf Anweisung des Netzbetreibers“, erläutert Andreas Reichel weiter. „Das ist gut für die Versorgungssicherheit in Deutschland. Betriebswirtschaftlich vertretbar ist dieses Modell aber nach den geltenden Regeln nicht.“

Beschwerde gegen Ausweisungsbescheid

Besonders deutlich wird dies anhand der beiden saarländischen Kraftwerke Weiher und Bexbach. Die BNetzA hatte diese Anlagen erstmals ab April 2017 als systemrelevant eingestuft. Sie blieben dann bis Ende Oktober 2022 in der Netzreserve, ehe ihnen durch die Verabschiedung des EKBG eine vorübergehende Rückkehr in den Marktbetrieb ermöglicht wurde. Nun hat die BNetzA beide Anlagen ein weiteres Mal als systemrelevant eingestuft – und das gleich bis Ende März 2031. „Sollte diese Entscheidung Bestand haben, sprechen wir im Fall von Bexbach und Weiher über eine Systemrelevanz von fast 13 Jahren“, so Andreas Reichel. „Für einen solch langen Zeitraum ist die Netzreserve nicht gedacht.“ Genau genommen würden STEAG die Eigentumsrechte an den Kraftwerken für mehr als ein Jahrzehnt entzogen. Deshalb hat STEAG gegen den Ausweisungsbescheid der BNetzA Beschwerde eingelegt.

Angemessene Vergütung für unternehmerische Tätigkeit

Gleichzeitig erwartet die Bundesregierung von den Kraftwerksbetreibern bis 2030 erhebliche Investitionen in den Bau neuer klimaneutraler Gaskraftwerke, was STEAG auch gerne tun will. Deshalb fordert Andreas Reichel ein neues Vergütungsmodell. „Wir sind bei der aktuellen reinen Kostenerstattung für Kraftwerke in der Netzreserve weit entfernt von einer angemessenen Vergütung für eine unternehmerische Tätigkeit. Wir müssen mit den Anlagen Geld verdienen können. Denn nur Unternehmen, die Gewinne erwirtschaften, sind auch in der Lage zu investieren.“

Seit Jahren leistet der STEAG-Konzern einen nennenswerten Beitrag für eine sichere Strom- und Wärmeversorgung in Deutschland. Das soll auch in Zukunft so bleiben: STEAG regt deshalb an, die Brückenfunktion der bestehenden Kohlekraftwerke zu honorieren. „Wir sind mit unserer jungen Tochtergesellschaft Iqony aktiv dabei, die Energieversorgung von Morgen zu gestalten. Dazu gehört neben der Expansion in der Fernwärmeversorgung gerade auch der Neubau von wasserstofffähigen Gaskraftwerken. Unsere Kraftwerksstandorte bieten wegen der vorhandenen Infrastruktur und der hochqualifizierten Kraftwerksmannschaften für diese Energiewende-Projekte ideale Voraussetzungen“, fasst Andreas Reichel zusammen.

Über STEAG
Seit mehr 85 Jahren steht STEAG national und international für effiziente und sichere Energieerzeugung. Zu Jahresbeginn 2023 hat sich das Unternehmen mit Sitz in Essen strategisch neu aufgestellt: In der STEAG Power GmbH wird seitdem das traditionelle Kraftwerksgeschäft fortgeführt, während das vielfältige Engagement des Konzerns im Bereich von erneuerbaren Energien, Wasserstoff- und Energiespeicherprojekten, Dekarbonisierungslösungen für Industrie und Kommunen, digitalen Tools zum optimierten Anlagenbetrieb oder der Energiebilanzierung sowie bei der Fernwärmeversorgung unter dem Dach der neugegründeten Iqony GmbH zusammengefasst worden ist.
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