Wichtigste regulatorische Vorgaben
2026 ist ein Schlüsseljahr für die Energiewirtschaft: MaBiS-Hub, Lieferantenwechsel Gas in 24 Stunden, AgNeS, HEDWIG und MiSpeL sind die aktuellen Themen. Und wer weiß, was noch kommen wird?
Die Transformation der Energiewirtschaft kommt voran, aber der Weg ist noch lang. Wir betrachten einmal die wichtigsten regulatorischen Vorgaben, die auf die Energieversorger 2026 und in den Folgejahren zukommen und besonders ihre IT fordern werden. Das wird gerade für kleine und mittlere Stadtwerke, die in diesem Bereich nur geringe Ressourcen haben, spannend.
Was kommt auf die Energieversorger 2026 ff. zu?
- MaBiS-Hub
- Energy Sharing
- MiSpeL – Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten
- HEDWIG – Herausgabe von Energiemarktdaten zur Weitergabe und Information
- AgNeS – Festlegung der allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom
- Zukunft der Marktkommunikation (MaKo) Strom ab 2032
- Lieferantenwechsel Gas in 24 Stunden
- Pseudonymisierung
Ausblick 2026 ff.: MaBiS-Hub
Die Einführung von MaBiS-Hubs könnte ein Wendepunkt in der Energiewirtschaft werden. „MaBiS-Hub“ steht für Marktprozesse zur Bilanzierung Strom – Hub.
Ziel ist es, die bisherigen dezentralen Strukturen durch eine zentrale, transparente und effizientere Plattform als Knotenpunkt (eben den Hub) zu ersetzen. Dies betrifft insbesondere die Verarbeitung und Qualitätssicherung von Viertelstundenwerten, die bislang zwischen Netzbetreibern, Lieferanten, Bilanzkreisverantwortlichen und Messstellenbetreibern über zahlreiche bilaterale Schnittstellen ausgetauscht wurden.
Was bisher geschah…: Die Bundesnetzagentur hat das Festlegungsverfahren BK6-24-210 am 2. Oktober 2024 eröffnet. Die Einführung des MaBiS-Hub soll nicht nur die Datenqualität steigern, sondern auch Effizienzgewinne und Marktentlastung ermöglichen. In einer ersten Konsultationsphase im Herbst 2024 gingen umfangreiche Rückmeldungen aus dem Markt ein; der Klärungsbedarf, besonders im Hinblick auf technische Umsetzung, war groß. Eine zweite Konsultation im ersten Quartal 2025 ergab, dass es immer noch viel Diskussionsbedarf in der Branche gibt.
… und wie es weiter geht: Das Festlegungsverfahren Messwertverarbeitung und Pseudonymisierung wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2026 abgeschlossen werden. Im Anschluss wird ein zweites Festlegungsverfahren mit dem Fokus auf Bilanzierung und Bilanzkreisabrechnung (unter anderem Profilverfahren, rollierende Abrechnung) eingeleitet. Auch hier werden dann entsprechend überarbeitete Prozessdokumente zur Konsultation gestellt.
Bis 2030 soll es eine datenschutzkonforme Ausgestaltung geben. Dazu unterzieht die Beschlusskammer die bislang geltenden Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom einer Revision. Ziel ist eine zukunfts- und leistungsfähige Neuausrichtung unter Einsatz neuer technologischer Möglichkeiten, um die Marktpartner zu entlasten: Prozesse sollen automatisiert, Fehlerquoten reduziert und die Marktkommunikation transparenter gemacht werden. Das grobe Einführungsszenario für MaBis-Hub sieht derzeit folgendermaßen aus:
- April 2028 bis Ende 2028: Vorbereitende Maßnahmen zum Parallelbetrieb.
- Januar 2029 bis 11. Juni 2029: Start des Parallelbetriebes.
- 12. Juni 2029 bis 30. September 2029: Paralleler Regelbetrieb, MaKo-Abweichungen werden zwischen den Marktpartnern geklärt.
- Oktober 2029: Ende des Parallelbetriebes und Start der neuen Prozesslandschaft.
Das kommt auf die Unternehmen zu
Unternehmen müssen sich frühzeitig auf die Anbindung an den MaBiS-Hub und höhere Datenqualitätsstandards vorbereiten. Dazu sollten sie frühzeitig ihre IT-Systeme und Schnittstellen anpassen, Schulungen für ihre Fachabteilungen organisieren und aktive Tests mit dem MaBiS-Hub planen.
„Cortility unterstützt Unternehmen dabei, mit maßgeschneiderten IT-Lösungen, Branchenexpertise und im Schulungsbereich durch seine bewährte Partnerschaft mit Datango“,
sagt Geschäftsführer Holger Geiger.
Energy Sharing
Die Regelung zur Energie Sharing in Deutschland wurde durch die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) § 42c im November 2025 eingeführt. Ab Juni 2026 dürfen Bürger, Unternehmen und Kommunen gemeinsam erzeugten erneuerbaren Strom teilen, auch über Grundstücksgrenzen hinweg. Dieses Modell ermöglicht es, dass erneuerbarer Strom nicht nur innerhalb eines Gebäudes, sondern auch zwischen verschiedenen Liegenschaften verteilt wird, was eine neue Flexibilität in der Nutzung erneuerbarer Energien bietet. Die Regelung zielt darauf ab, die Akzeptanz für erneuerbare Energien zu steigern und lokale Energiegemeinschaften zu fördern.
Ab Juni 2026 können sich Letztverbraucher – insbesondere Privatpersonen und kleine Unternehmen – zu Energiegemeinschaften zusammenschließen und gemeinsam das Potenzial erneuerbarer Anlagen ausschöpfen. Damit einher geht laut §20b EnWG die Verpflichtung für Stromnetzbetreiber, eine gemeinsame bundesweite Internetplattform zu errichten und zu betreiben. Ab 1. Juli 2026 gilt, dass diese Internetplattform in benutzerfreundlicher Weise mindestens folgende Daten oder Informationen gewährleistet:
- Erstmalige Bestellung, Änderung oder Abbestellung von Zahlpunktanordnungen oder Verrechnungskosten hinter einem Netzanschluss.
- Registrierung von Energy Sharing Vereinbarungen nach §42c
MiSpeL – Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten
Die Bundesnetzagentur war schon immer kreativ, wenn es um die Bildung von Abkürzungen ging. So ist mit MiSpel in diesem Fall auch nicht die Obstfrucht gemeint, sondern MiSpeL steht für „Marktintegration von Speichern und Ladepunkten“ und beschreibt das deutsche Marktintegrationsverfahren nach §19 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Anpassung wurde im Februar 2025 beschlossen, das Marktverfahren folgte im September 2025.
Entworfen wurde MiSpeL von der Bundesnetzagentur (BNetzA), um die Marktintegration von Energiespeichersystemen wie etwa Batteriespeichern (BESS) und Ladepunkten zu ermöglichen. MiSpeL ersetzt die bisherige Ausschließlichkeitsoption, die es Speichern nur erlaubte, erneuerbaren Strom zum Laden zu nutzen. Mit MiSpeL haben Prosumer nun die Wahl zwischen zwei Modellen – der Abgrenzungsoption, dem Pauschalmodell und der Ausschließlichkeitsoption.
Ziel ist die marktaktive Nutzung von kleinen und großen Speichern zu ermöglichen, zum Beispiel Solarparks; auch Ladepunkte für Elektromobile können, wie Speicher im Markt genutzt werden. So werden Stromspitzen gekappt und Dunkelflauten überbrückt.
HEDWIG – Herausgabe von Energiemarktdaten zur Weitergabe und Information
Auch HEDWIG ist in diesem Fall nicht Harry Potters Eule. Die Bundesnetzagentur hat am 2. Juli 2025 mit dem Verfahren HEDWIG („Herausgabe von Energiemarktdaten zur Weitergabe und Information“) einen weiteren regulatorischen Schritt eingeleitet. Ziel ist die Erhebung, Bündelung und Veröffentlichung relevanter Energiemarktdaten auf der nationalen Transparenzplattform nach § 111g EnWG.
Damit sollen Marktakteure, Behörden und Öffentlichkeit künftig verlässlichere und detailliertere Informationen erhalten, um die Energiewende faktenbasiert zu begleiten. Nach Vorstellung der Bundesnetzagentur sollen die Meldepflichten im Rahmen von HEDWIG vor allem jene Akteure erfassen, die maßgeblich zur Transparenz und Funktionsfähigkeit des Energiemarktes beitragen. Dazu zählen in erster Linie Energieversorgungsunternehmen, Marktgebietsverantwortliche sowie Betreiber größerer Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als einem Megawatt.
Die Errichtung dieser nationalen Transparenzplattform soll bis zum 29. Dezember 2026 erfolgen.
AgNes – Festlegung der allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom
Schließlich ist mit AgNes auch nicht die Vorsitzende des EU-Verteidigungsausschusses gemeint. Die Bundesnetzagentur hat mit dem Diskussionspapier „AgNes“ (Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom) ein zentrales Reformvorhaben für das deutsche Stromnetzregime angestoßen. Ziel ist es, die bisherigen Regelungen der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft tritt, durch ein zukunftsfähiges, anreizkompatibles und verursachungsgerechtes System abzulösen.
Hintergrund der Initiative ist der tiefgreifende Wandel des Energiesystems im Zuge der Energiewende: Die zunehmende Einspeisung erneuerbarer Energien – häufig dezentral, volatil und netzferner als klassische Kraftwerke – erfordert nicht nur den Netzausbau, sondern auch eine Neujustierung der Netzentgeltstruktur. Auch Speichertechnologien, Prosumer-Modelle, sektorübergreifende Anwendungen (z. B. Power-to-Heat, Elektromobilität) und Digitalisierung erfordern ein zeitgemäßes regulatorisches Rahmensystem.
Mit „AgNes“ unternimmt die Bundesnetzagentur den ersten Schritt in Richtung einer neuen Netzentgeltsystematik, die mit dem künftigen Energiesystem kompatibel ist. Für Marktteilnehmer und Projektentwickler im Energiesektor ist es jetzt entscheidend, die Weichenstellungen dieses Prozesses rechtzeitig zu erkennen und in Vertragsgestaltung, Investitionsentscheidungen und Strategie zu integrieren.
„Wir von Cortility beobachten die Entwicklung weiter und stehen gerne beratend zur Seite – insbesondere bei Fragen zur Kostenallokation, Einspeiseverantwortung, Entgeltstruktur und zu regulatorischen Risiken für laufende oder geplante Projekte.“
Holger Geiger
Zukunft der Marktkommunikation (MaKo) Strom ab 2032
Die Marktkommunikation Sparte Strom soll einer Revision unterzogen werden. Unter Einsatz neuer technologischer Möglichkeiten soll die Sparte zukunftsfähig neu ausgerichtet werden. Ziel ist es, Marktpartner in manuellen Schritten spürbar zu entlasten und Aufgabenbereiche effizienter auszugestalten; dies soll unter Einsatz von Hub-Technologien erfolgen. Dazu wird derzeit ein Gutachten erstellt und voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 veröffentlicht.
Ausblick 2026: Gas-Lieferantenwechsel in 24 Stunden
Die Bundesnetzagentur hat Mitte Juli 2025 Verbraucherkennzahlen aus dem Monitoring Energie veröffentlicht: „Die hohe Zahl an Lieferantenwechseln im Jahr 2024 zeigt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nach besseren Konditionen suchen. Das ist ein gutes Zeichen für Wettbewerb und Energiewende““, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.“
Das Wirtschaftsministerium hat es nun eilig, seit Mitte Juli steht es fest, das Ministerium will, dass ab 2026 nicht nur der Stromlieferantenwechsel binnen 24 Stunden möglich sein, sondern auch der Wechsel von Gas- und Wasserstofflieferanten. „Ein sehr ambitionierter Plan“; so Holger Geiger.
Mit den neuen Versionen GeLi Gas 2.0 und GeLi Gas 3.0 werden wichtige regulatorische Anpassungen eingeführt, die sowohl Netzbetreiber als auch Lieferanten betreffen. Ziel der Anpassung ist es, die bestehenden Prozesse im Gasmarkt zu modernisieren und an die Prozesse im Strom anzugleichen. Die Umsetzung der GeLi Gas 2.0 erfolgt bzw. erfolgte zweigeteilt. Während die Umstellung der Marktkommunikation im Sektor Gas auf den neuen AS4-Standard bereits zum 1. April 2025 erfolgte, sind die prozessualen Änderungen der GeLi Gas 2.0 erst ab dem 1. April 2026 anzuwenden.
Die neuen Regelungen sind herausfordernd. Die Umstellung auf elektronische Kommunikationsdaten und die Integration neuer Messeinrichtungen erfordern Investitionen in IT-Infrastruktur und Schulungen für Mitarbeitende. „Die Anpassung der IT-Systeme an die neuen Datenformate und Kommunikationsprotokolle durch GeLi Gas 2.0 erfordern umfassende Überarbeitung der bestehenden Systeme. Die Mitarbeitenden müssen mit den neuen Regelungen und technischen Anforderungen vertraut gemacht werden, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Schulung der Mitarbeitenden im Umgang mit den neuen Prozessen und Technologien durch GeLi Gas 2.0 werden notwendig sein“, erläutert Geiger.
Ausblick 2026 ff.: Pseudonymisierung
Pseudonymisierung ist ein Verfahren zum Schutz personenbezogener Daten, bei dem die Identifizierung betroffener Personen erschwert wird, ohne den Nutzen der Daten zu verlieren. Dabei werden personenbezogene Daten, beispielsweise Namen, durch Codes oder Identifikationsnummern ersetzt, wobei der Personenbezug erhalten bleibt, da die Pseudonyme in einer Liste den Klarnamen zugeordnet werden können. Im Gegensatz zur Anonymisierung bleiben bei der Pseudonymisierung Bezüge zwischen verschiedenen Datensätzen erhalten, die auf dieselbe Art pseudonymisiert wurden.
Nach § 52 Abs. 3 MsbG ist eine Pseudonymisierung von Last- oder Zählerstandsgängen verpflichtend durchzuführen.
Ursprünglich fand der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) die Verwendung der MaLo-ID hierfür nicht ausreichend! Es gab aber zwischenzeitlich eine Einigung zwischen BNetzA und BfDI, dass bis längstens 2030 die Nutzung der MaLo-ID übergangsweise zulässig ist. Allerdings haben Datenempfänger dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass Zählerstandsgangdaten (ZSG) nicht mit
personenidentifizierenden Informationen verknüpft werden können.
„Die Themen Lieferantenwechsel Gas in 24 Stunden, Pseudonymisierung und MaBiS-Hub bedeuten für Versorgungsunternehmen eine große Herausforderung und erzeugen verständlicherweise vielerorts Verunsicherung. Wir von cortility sorgen dafür, dass die wichtigen Schnittstellen da sein werden.“
Holger Geiger, Geschäftsführer Cortility
„Cortility, unser IT-Haus aus Ettlingen bei Karlsruhe, ist auf diese Themen vorbereitet und kann seinen Kunden aus der Energiewirtschaft bei diesen enormen Herausforderungen helfen. Wir bieten für alle Themen moderne Produkte und AddOns, die unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten helfen, die anstehenden Herausforderungen zu bewältigen.“
Sascha Dörr, Geschäftsführer Cortility





