Aktuelles Rechtsgutachten im Auftrag der Agentur für Messwertqualität und Innovation (a:m+i)
Ein aktuelles Rechtsgutachten im Auftrag der Agentur für Messwertqualität und Innovation e.V. (a:m+i) bringt Bewegung in eine zentrale Frage des Mess- und Eichwesens: Dürfen private Prüfstellen Messgeräte und Zusatzeinrichtungen in der Ladeinfrastruktur von Elektrofahrzeugen eichen – und dafür staatlich anerkannt werden?
Die Antwort der Juristen ist eindeutig: Ja – § 40 Abs. 3 MessEG gibt den zuständigen Eichbehörden diese Möglichkeit. Damit eröffnet sich ein Weg, die Kapazitäten für die Eichung deutlich zu erweitern und Engpässe zu vermeiden, die den Ausbau der E-Mobilität bislang bremsen könnten.
Die wichtigsten Punkte aus dem Gutachten:
- Rechtlich möglich: Die Eichbehörden können private Prüfstellen staatlich anerkennen.
- EU- und Bundesrecht: Elektrizitätszähler in Ladesäulen fallen unter die europäische Messgeräterichtlinie (MID), Zusatzeinrichtungen unterliegen deutschem Recht.
- Praxisrelevanz: Für die Eichung selbst gilt ausschließlich deutsches Mess- und Eichrecht.
- Kein Zwang zur Beschränkung: Eine Anerkennung nur für klassische Versorgungsmessgeräte ist nicht zwingend vorgeschrieben – sachliche Gründe für diese Einschränkung fehlen.
Gerade vor dem Hintergrund des politisch gewollten Ausbaus der Ladeinfrastruktur könnte die Öffnung für private Prüfstellen entscheidend sein, um fristgerechte Eichungen sicherzustellen und den Verbraucher- wie Wettbewerbsschutz zu wahren.
Das vollständige Gutachten steht exklusiv Mitgliedern der a:m+i zur Verfügung. Wer Zugang zu dieser und weiteren hochaktuellen Studien möchte, gewinnt durch eine Mitgliedschaft nicht nur wertvolles Wissen, sondern auch ein starkes Netzwerk im Messwesen, in der Eichung und im Verbraucherschutz.
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Agentur für Messwertqualität und Innovation e.V. (a:m+i)
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