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BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter zur Innovationsausschreibungsverordnung: „Einige Verbesserungen gegenüber dem Entwurf vom Juni 2019“

BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter zur Innovationsausschreibungsverordnung
Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V., analysiert die vom Bundeskabinett beschlossene Innovationsausschreibungsverordnung. (Bild: BEE)

„Förderung von Anlagenkombinationen aus fluktuierenden und steuerbaren Erneuerbare-Energien-Quellen ist echter Pluspunkt“

„Die neue Verordnung für Innovationsausschreibungen, die heute vom Kabinett beschlossen wurde, beinhaltet einige Verbesserungen gegenüber dem Entwurf vom Juni 2019. Noch in diesem Jahr sollen erste Innovationsausschreibungen stattfinden, wobei die Bundesnetzagentur den Gebotstermin bestimmt.

Aus Sicht des BEE ist vor allem die Förderung von Anlagenkombinationen aus fluktuierenden und steuerbaren Erneuerbare-Energien-Quellen oder auch Speichern ein echter Pluspunkt. Voraussetzung ist dabei, dass mindestens Wind Onshore oder Photovoltaik dabei ist. Somit wird die Einspeisung aus Erneuerbaren Energien über die Innovationsausschreibung und gleichzeitig die Stabilisierung des Stromnetzes unterstützt. Anlagenkombinationen sollen ab 2020 an Ausschreibungen teilnehmen dürfen, im Jahr 2021 sind ausschließlich Anlagenkombinationen zulässig.

Auch an die Erbringung von Systemdienstleistungen wurde gedacht. So müssen Anlagenkombinationen mindestens 25 % ihrer installierten Leistung als positive Sekundärregelleistung erbringen können, ohne dass sich deren Zahlungsanspruch verringert.

Fixe Marktprämiengebote hingegen sieht der BEE weiterhin kritisch. Besonders für die Erneuerbare-Energien-Anlagen in der 2019er-Ausschreibungsrunde dürfte dies zu unnötigen Kosten im EEG führen, verglichen mit Anlagen mit gleitender Marktprämie. Sie reduziert sich in dem Umfang, in dem sich Marktwerte für Erneuerbare Energien erhöhen, etwa in Folge einer effektiven CO2-Bepreisung.

Damit Innovationsausschreibungen nicht ins Leere laufen, müssten die im Arbeitsplan Windenergie an Land des Bundeswirtschaftsministeriums genannten Maßnahmen zur Aufhebung der Genehmigungsblockade deutlich vorgezogen werden. Es braucht Projekte, die sich beteiligen können, damit Innovationsausschreibungen erfolgreich sind.

Zudem ist der Ausbaupfad für 65 % Erneuerbare Energien im Stromsektor endlich zu skizzieren, um Planungen wieder in Gang zu setzen. Pauschale Windabstandsregelungen wirken hier kontraproduktiv, aber auch der PV-Deckel, dessen Beseitigung bereits Teil des Klimapakets ist. Hierfür muss auch bald die gesetzliche Grundlage geschaffen werden.“

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.
Als Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche in Deutschland bündelt der BEE die Interessen von 55 Verbänden, Organisationen und Unternehmen mit 30 000 Einzelmitgliedern, darunter mehr als 5 000 Unternehmen. Zu unseren Mitgliedern zählen u. a. der Bundesverband WindEnergie, der Bundesverband Solarwirtschaft, der Fachverband Biogas und der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke. Wir vertreten auf diese Weise 316 000 Arbeitsplätze und mehr als 3 Millionen Kraftwerksbetreiber. Unser Ziel: 100 Prozent Erneuerbare Energie in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr.

www.bee-ev.de

 

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