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Reporting an das Hauptzollamt jetzt auch für SAP S/4HANA

Reporting an das Hauptzollamt jetzt auch für SAP S/4HANA
Seit dem 1. Januar 2020 gilt es für Energieversorger alle Daten unaufgefordert in elektronischer Form an die Hauptzollämter zu melden. (Bild: © cortility)

Lösung für Reporting/Meldung von Strom- und Energiesteuer ans Hauptzollamt

Cortility bietet eine Lösung für das Reporting/Meldung der Strom- und Energiesteuer an das Hauptzollamt jetzt auch für SAP S/4HANA an. Die Implementierung bei den ersten Kunden läuft.

Vor dem 1. Juli 2019 lag es im Ermessen der jeweiligen Dienststelle des Hauptzollamts wie und in welchem Umfang Energieversorger im Zuständigkeitsbereich die steuerrechtliche Aufzeichnungspflicht für Strom und Erdgas durchzuführen hatten. Das wurde durch die Vereinheitlichung der steuerrechtlichen Aufzeichnungspflichten aufgehoben (§ 4 Abs. 2 StromStV und § 79 Abs. 2 EnergieStV). Mit den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken und den entsprechenden Merkblättern für die Übermittlung in elektronischer Form hat das Hauptzollamt die erforderlichen aufzeichnungspflichtigen Daten und wesentliche Grundsätze zur Art und zum Umfang der Aufzeichnungen einheitlich vorgegeben.

Werden betriebliche Aufzeichnungen in elektronischer Form geführt, müssen die erforderlichen Daten auf Verlangen des zuständigen Hauptzollamts in einem Datenextrakt bereitgestellt werden. Seit dem 1. Januar 2020 gilt es für Energieversorger alle Daten (inkl. der Felder „Storno“ und „Steuerliche Bewertung“) unaufgefordert in elektronischer Form an die Hauptzollämter zu melden.

Genau hier setzten die cortility Experten an …

… und bieten seit Ende 2018 Energieversorgern und deren Rechenzentren die SAP einsetzen, Unterstützung beim Abgleich, der Identifikation und der Umsetzung der aktuellen Vorgaben.

Neu ist, dass die cortility Lösung jetzt auch für SAP S/4HANA zur Verfügung steht. Die gewonnenen Erfahrungen erlauben es, weitere Unternehmen effizient umzusetzen.

 

Cortility-Geschäftsführer Sascha Dörr

Cortility-Geschäftsführer

„Durch die Anpassung unserer spezifischen Ergänzungsprodukte für die Versorgungswirtschaft an SAP S/4HANA, ermöglichen wir unseren Kunden und Interessenten die erprobten Produkte auch nach der SAP S/4HANA Transformation zu verwenden. Zahlreiche weitere unserer zuverlässigen Produkte und aktuellen AddOns werden wir nach und nach in die SAP S/4HANA Welt überführen.“

Cortility-Geschäftsführer Sascha Dörr

Lösungsumfang:

  • Report zur Aufbereitung der Belegdaten
  • Zugriff auf die Daten und Berechtigungen
  • Abbildung der Erlaubnis Nummer bei Steuerbefreiung oder Ermäßigung
  • Datenexport
  • Prüfung der ermittelten Daten
  • Verfahrensdokumentation für das Zollamt
  • Selektionsmöglichkeit zum Datenextrakt

Eine ausführliche Beschreibung des Cortility-Lösungsumfangs findet sich unter: https://www.cortility.de/portfolio/Hauptzollamt/

cortility GmbH

Informationen zum Unternehmen finden Sie in der Company-Box.

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