Home > Magazin > Kontroverses Branchenecho aufs OVG-Urteil zur vorläufigen Aufhebung der iMSys-Einbauverpflichtung in NRW

Kontroverses Branchenecho aufs OVG-Urteil zur vorläufigen Aufhebung der iMSys-Einbauverpflichtung in NRW

OVG-Urteil
Das OVG-Urteil löst konträre Kommentare aus. (Collage: Gerhard Großjohann)

Das OVG-Urteil rüttelt die Energiebranche auf

Becker Büttner Held (BBH) hat rund 50 Messstellenbetreiber bei der Klage gegen die Marktverfügbarkeitserklärung des BSI vertreten. BBH-Partner Dr. Jost Eder, der die Verfahren begleitet hat, untermauert den Standpunkt der Kläger: „Die Entscheidung gibt einen klaren Rahmen für den Roll-Out intelligenter Messsysteme: Erst wenn diese auch ihren vollen Nutzen bringen, darf das BSI ihren Einbau verpflichtend anordnen.“ BBH-Rechtsanwalt und Partner Counsel Dr. Florian Wagner zum OVG-Urteil: „Die Bedeutung der Entscheidung reicht weit über das aktuelle Verfahren hinaus: Auch bei einer überwiegend technisch geprägten Umsetzung von Gesetzen ist der Handlungsspielraum von Behörden nicht uferlos.“

In der Versorgungwirtschaft hat das > OVG-Urteil zur vorläufigen Aufhebung der iMSys-Einbauverpflichtung in Nordrhein-Westfalen ein starkes und kontroverses Echo ausgelöst. energie.blog hat Stimmen eingefangen. Die Sammlung wird laufend ergänzt.

> Zur Diskussion auf Linkedin

> Kommentar (16.03.2021)

Reden und Handeln müssen in Einklang sein“

OVG-UrteilDr. Thomas Goette, Geschäftsführer, GreenPocket GmbH, Köln (17.03.21):
„Die Wettbewerbsfähigkeit großer Industrienationen wie Deutschland wird durch lange Entscheidungsprozesse, veraltete IT Strukturen, eine verbreitete Skepsis gegenüber Technologie und im internationalen Vergleich unzureichende Investitionen in Zukunftstechnologien beeinträchtigt“, so ein aktuelles Strategiepapier des Auswärtigen Amtes. „Deutschland ist gut im Stoppen“, könnte man auch sagen. 780 Mio. Smart Meter waren weltweit Ende 2020 verbaut, davon 300 Mio. in China, 120 Mio. in der EU, 95 Mio. in den USA. In Deutschland max. 50.000!
Die Wahlergebnisse zeigen, dass den Menschen der voranschreitende Klimawandel Sorgen macht. Sie erwarten von der Politik, dass diese auf nachhaltiges Wirtschaften und Umweltschutz achtet. Um den eigenen CO2-Fußabdruck zu reduzieren, muss jeder, ob geschäftlich oder privat, seine Handlungen aktiver einschätzen und managen können. Grundlage für gezieltes Handeln ist Transparenz über den Energieverbrauch. Mit analogen Stromzählern ist das nicht wirksam möglich.
Deutschland ist in Gesundheit, Bildung und Verwaltung kein Vorreiter für Digitalisierung. Dies und der Umgang mit Daten (Stichwort: KI) muss sich ändern. Das gilt auch für die Energieversorgung als wichtige Lebensader. Der häufige Vergleich des Rollout-Projekts mit dem BER sollte allen zeigen, dass ein Hinauszögern beim Aufbau einer digitalen, steuerbaren Infrastruktur nicht im Sinne des volkswirtschaftlichen Gemeinwohls und des Klimaschutzes sein kann. Reden und Handeln müssen in Einklang sein. Dies gilt für alle Verantwortungsträger.
www.greenpocket.de

Es wäre fahrlässig, Kompromisse bei Standardisierung und Sicherheit zu machen“

OVG-UrteilIngo Schönberg, Vorstand, PPC AG, Mannheim (10.03.21):
Es ärgert mich sehr, dass der OVG-Beschluss als Alibi genutzt wird, um eine proprietäre Systemvielfalt für eine kritische Infrastruktur zu fordern. Für eine effiziente Energie- und Verkehrswende brauchen wir eindeutig das Sicherheitsniveau der Smart Meter Gateways – schließlich haben wir es bei der vernetzten Energieversorgung mit einer kritischen Infrastruktur und mit der Systemsicherheit bei der Jahrhundertaufgabe Klimaschutz zu tun. Es wäre fahrlässig, hier Kompromisse bei der Standardisierung und der Sicherheit zu machen.
Der Stufenprozess des BSI und BMWi und die sukzessive Weiterentwicklung der Smart Meter Gateways unter Nutzung der fortlaufend gesammelten Erfahrungen ist dabei die einzig sinnvolle und praxistaugliche Strategie. Hierzu besteht breiter Konsens. Erst loszulegen, wenn alles vollumfänglich für alle denkbaren Einbaufälle definiert und entwickelt worden ist, kann nicht das Ziel eines agilen Prozesses sein. Wenn dieses stufenweise Vorgehen im regulatorischen Rahmen nicht abgebildet ist, dann muss man hier nachjustieren.
Dabei können die Gateways technisch bereits viele Anwendungen abbilden. Mit der Re-Zertifizierung für die Erweiterung der Gateway-Funktionen gehen wir davon aus, den Mindestumfang analog TR Anlage VII vollständig zu erfüllen. Die anderen Hersteller sind auf dem Weg dorthin. Auch die Frage der Interoperabilität ist von allen Herstellern im Feld bereits mit über 40 GWAs und sehr vielen Stromzählern umfänglich nachgewiesen worden.
www.ppc-ag.de

Wichtig, dass Gesetzgeber und BSI zügig Unsicherheiten und Zweifel ausräumen“

OVG-UrteilKarsten Vortanz, Geschäftsführer, VOTARIS GmbH, Maxdorf (10.03.21):
In der Entscheidung des OVG Münster geht es um die Rechtmäßigkeit der Markterklärung des BSI. Unabhängig des noch ausstehenden Entscheides des OVG in den fünfzig weiteren Verfahren gilt der Entscheid unserer Einschätzung nach nur für die Beschwerdeführer. Für alle anderen Marktteilnehmer ist die Markterklärung bereits bestandskräftig geworden. Nichtsdestotrotz verunsichert das Urteil nun die Branche insgesamt: Wie sollen Versorger, die nicht geklagt haben, mit der Situation umgehen? Denn über den Kreis der Beschwerdeführer hinaus stellt sich nun natürlich die Frage nach der Akzeptanz der aktuellen Regularien insgesamt. Unserer Auffassung nach sind dabei ein paar wesentliche Punkte zu beachten: Nach wie vor gilt die 10-%-Verpflichtung – eine Missachtung führt im schlimmsten Fall zum Verlust der Grundzuständigkeit. Ferner wird sich nichts an den wesentlichen Aspekten des Rollouts ändern: grundsätzliche Technik und vor allem die zugehörigen Umsetzungsprozesse. Insofern ist es empfehlenswert, die Zeit weiterhin sinnvoll zu nutzen und den Rollout weiter voranzutreiben und zu professionalisieren. Wichtig für die gesamte Branche ist nun, dass Gesetzgeber und BSI zügig Unsicherheiten und Zweifel ausräumen.
www.voltaris.de

Schon einige Stürme überstanden“

OVG-UrteilDr. Michal Sobótka, Geschäftsführer, GWAdria GmbH & Co. KG, Berlin (10.03.21):
Wir haben in dieser Frage ja schon einige Stürme überstanden. Da sollte eine weitere Böe die Digitalisierung der Energiewende nicht vom Kurs abhalten.
www.gwadriga.de

 

 

OVG-Urteil wird intelligente Messsysteme mit zertifizierten SMGWs nicht aufhalten“

OVG-UrteilSteffen Heudtlaß, Geschäftsführer, MeterPan GmbH, Norderstedt (09.03.21):
Hat das OVG die Einbauverpflichtung für intelligente Messsysteme gestoppt? Eine interessante und zu diesem Zeitpunkt gerade dieses Jahr nimmt der Rollout intelligenter Messsysteme richtig Fahrt auf auch durchaus überraschende Entscheidung wurde gefällt. Gleichwohl wird hierin nicht die grundsätzliche Notwendigkeit dieser neuen Infrastruktur oder gar der eingeschlagene Weg über die zertifizierten, intelligenten Messsysteme in Frage gestellt, sondern nach meiner Einschätzung lediglich die Rechtmäßigkeit der Markterklärung des BSI Anfang letzten Jahres und das auch nur mit begrenzter Wirkung (für den Kläger). Insgesamt wird diese Nachricht natürlich bei den Marktakteuren zusätzliche, jeweils unterschiedlich große Unsicherheit erzeugen, aber das Thema intelligente Messsysteme mit zertifizierten Smart-Meter-Gateways nicht aufhalten. Nichtsdestotrotz hat der Beschluss des OVG und seine Veröffentlichung bei unseren Kunden viele Fragen aufgeworfen, die wir am Donnerstag, 11.03.2021, gemeinsam mit Jan Hendrik vom Wege, Rechtsanwalt bei Becker Büttner Held, im Livestream beantworten werden. Weitere Informationen zum Gespräch mit BBH auf unserer Website.
www.meterpan.de

„In der Praxis ändert sich kaum etwas“

OVG-UrteilGerald Hornfeck, Geschäftsführer, Soluvia Energy Services GmbH (SES), Offenbach (08.03.21):
In der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes wird zwar nur die Einbauverpflichtung ausgesetzt und nicht der eigentliche Einsatz von intelligenten Messsystemen untersagt. Allerdings wird diese Entscheidung bei den Endkunden zu einer weiteren Verunsicherung führen – und dies in einem Umfeld, in dem eigentlich weiterhin dringend das Vertrauen in die Zukunftstechnologie „intelligente Messsysteme“ gestärkt werden müsste. Die SES setzt aber weiterhin auf durch das BSI zertifizierte intelligente Messsysteme und stellt Ihren Kunden damit eine zukunftssichere Lösung zur Verfügung. In der Praxis ändert sich für uns damit kaum etwas. Vereinzelt rechnen wir durch die weitere Verunsicherung der Kunden mit vermehrten, kritischen Nachfragen. Auch das Thema Duldungspflicht wird sicherlich vereinzelt diskutiert werden. Bis zu einer letztinstanzlichen rechtlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren gehen wir als SES zwischenzeitlich nicht davon aus, dass BSI oder Gesetzgeber notwendige Rechtssicherheit für uns als Messstellenbetreiber schaffen werden.
www.soluvia-energy-services.de

„Smart Meter Gateway ist wesentlicher Baustein der Digitalisierung der Energiewende“

OVG-UrteilDr. Fritz Wengeler, Geschäftsführer, smartOPTIMO GmbH & Co. KG, Osnabrück (08.03.21):
Juristisch müssen wir die Eilentscheidung noch bewerten und auch auf die noch ausstehende Hauptentscheidung warten. Doch für uns ist klar, dass der Rollout, wenn überhaupt, nur aufgeschoben ist. Das Smart Meter Gateway ist ein wesentlicher Baustein der Digitalisierung der Energiewende. Ohne diesen Baustein ist ein smartes Netz mit intelligenter Steuerung kaum vorstellbar. Wir bei smartOPTIMO werden zusammen mit unseren Stadtwerken im Netzwerk weiterhin mit gleichbleibender Intensität die Vorbereitungen und Feldtests vorantreiben. Mit diesen Ergebnissen und Erfahrungen können wir später den Hochlauf der Mengen eventuell noch beschleunigen.
www.smartoptimo.de

„Intelligente Messsysteme sollen und dürfen weiter eingebaut werden“

OVG-UrteilDr. Peter Heuell, Geschäftsführer, EMH metering GmbH, Gallin (08.03.21):
„Intelligente Messsysteme sollen und dürfen weiter eingebaut werden. Daran ändert der OVG-Beschluss nichts. Das Gericht hat lediglich die Einbaupflicht aufgehoben. Wir beliefern unsere Kunden daher wie gehabt mit unserem Smart Meter Gateway CASA. Wer unser zertifiziertes Gateway CASA einbaut, erhält ein Messsystem, das für seine Sicherheit und den Datenschutz vom BSI zertifiziert wurde. Mit unserem zertifizierten Gateway legen Messstellenbetreiber die Basis für eine nachhaltige Digitalisierung der Energiesysteme. Das wissen unsere Kunden und werden auch zukünftig auf das Gateway setzen. Messstellenbetreiber, die aufgrund des Eilbeschlusses jetzt auf den Einbau eines vom BSI zertifizierten Messsystems verzichten möchten, können als Alternative auf unseren LZQJ-XC-Zähler in Verbindung mit einem Modem (z.B. LTE) setzen. Diese Lösung ist laut Urteil ab sofort für die Pflichteinbaufälle zugelassen. Über ein Sicherheitsmodul lässt sich der Zähler nachträglich an das Gateway anbinden. Das fördert nicht nur den Bestandsschutz – eine solche Lösung ist ebenfalls zukunftssicher. Da die Einbauzahlen des intelligenten Messsystems erst 2022 deutlich ansteigen, weil dann die Pflichteinbaufälle abgearbeitet sein müssen, trifft das den Rollout nicht in der entscheidenden Phase. Wir sind daher gelassen und gehen davon aus, dass in absehbarer Zeit BSI und Gesetzgeber eine Lösung erarbeitet haben, die für Sicherheit und Nachhaltigkeit der Allgemeinverfügung sorgt. Das Smart Meter Gateway ist der zentrale Baustein. Es bildet die Grundlage für die Digitalisierung der Energiewende und ist eines der sichersten technischen Geräte, die in Deutschland je entwickelt wurden. Die Weiterentwicklung des Gateways zu einer zentralen Plattform für die Kopplung der Sektoren treiben wir daher in zahlreichen Forschungs- und Entwicklungsprojekten weiter voran.“
www.emh-metering.com

„Nicht die letzte Beschwerde, die gerichtlich geklärt werden muss“

OVG-UrteilGerhard Radtke, IoT Consultant & Wissenstransformator, GeBiCon Ingenieurbüro, Bochum (07.03.21):
Für mich war es nur eine Frage der Zeit, wann es zu einem solchen Paukenschlag kommt und gegen die intelligenten Messsysteme geklagt wird. Spannend ist auch die Frage, wer dagegen klagt. Ich war überrascht, dass es ein privates Unternehmen ist, das selbst Messsysteme vertreibt und nicht der Endkunde selbst. Ich bin fest davon überzeugt, dass es nicht die letzte Beschwerde sein wird, die gerichtlich geklärt werden muss. Es zeigt, dass die Akzeptanz der intelligenten Messsysteme (iMSys) doch nicht so hoch ist, von der Verordnungsgebern erhofft. Warum wundert mich das nicht? Weil die wirklich entscheidenden Herausforderungen mit der Einführung dieser Technik nicht gelöst sind. Wenn es nur darum geht, Zählerstände zu erfassen und weiterzuleiten, sind die Vorgaben aus meiner Sicht deutlich zu hoch. Anders sieht das aus, wenn es um das Schalten und Steuern geht. Für diese sicherheitsrelevanten Prozesse würde ich mir klare Vorgaben wünschen, diese fehlen jedoch. Dazu kommt die Tatsache, dass ein gesetzlich vorgeschriebener verpflichtender Einbau automatisch auf Widerstand stößt, insbesondere wenn die Verbraucher unzureichend aufgeklärt bzw. mitgenommen werden. Die Akzeptanz wäre deutlich höher, wenn mit dem Einbau eines iMSys sofort auch Vorteile für den Anschlussnutzer verbunden wären. Das ist leider nicht der Fall. Das iMSys löst die Probleme, die der Endkunden erst noch bekommen wird. Das ist suboptimal. Es fehlt an überzeugender Aufklärung und sinnvollen Use-Cases. Wenn die aktuelle Beschwerde dazu beiträgt, sich noch einmal kritisch mit dem Smart Meter Rollout zu beschäftigen und zu hinterfragen, ob es nicht sinnvoller ist, Use-Cases vorzugeben anstatt Technik, dann hätte sie sich aus meiner Sicht mehr als gelohnt.

„Erwarten im Hauptverfahren eine andere Entscheidung“

OVG-UrteilMarco Sauer, Head of Regulatory Affairs & Business Development, Business Unit Smart Energy, Theben AG, Haigerloch (07.03.21):
Der Eilbeschluss des OVG Münster kommt für uns unerwartet. Nach allem, was wir bis jetzt lesen konnten, erscheinen uns die formellen und materiellen Bedenken des Gerichts zweifelhaft. Wir erwarten deshalb im Hauptverfahren eine andere Entscheidung. Dennoch kommt dieses Störfeuer zu einer Unzeit, denn wir würden uns lieber mit der Weiterentwicklung unseres Gateways für die zahlreichen sinnvollen Anwendungsfelder beschäftigen als mit einem Eilantrag, der von einem Unternehmen erwirkt wurde, das weiter proprietäre und nicht BSI-zertifizierte Technik einsetzen will.
www.theben.de

„Hier wird die Axt an der Wurzel angelegt“

OVG-UrteilPeter Backes, Geschäftsführer, co.met GmbH, Saarbrücken (07.03.21):
Die sogenannte Markterklärung stellt einen Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung dar. Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz wirken jedoch stets nur zwischen den Parteien des Verfahrens. Auch wenn die Pressemitteilung des OVG Münster einen anderen Eindruck vermittelt, können wir anhand der aktuell vorliegenden Informationen nicht nachvollziehen, weshalb das OVG-Urteil vorliegend über die Parteien hinaus wirken sollte. Hier muss der Wortlaut der Entscheidung abgewartet werden, der hoffentlich zügig veröffentlicht wird. Da es sich um eine Entscheidung des OVG „nach Beschwerde“ handelt, dürfte das VG den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz im Übrigen zunächst abgelehnt haben. Gleichwohl sind die Bedenken, die das OVG gemäß der Pressemitteilung an der Rechtmäßigkeit der Verfügung hegt, massiv. Hier wird quasi die Axt an der Wurzel angelegt. Sollte sich das VG der Auffassung des OVG anschließen – wovon auszugehen ist –, wäre in rund 50 Verfahren die Rechtswidrigkeit festgestellt. Auch wenn hier nur die Wirkung zwischen den Parteien gegeben ist, dürfte faktisch auf das BSI und insbesondere die BNetzA ein großer Druck lasten, die bestandskräftige, gleichwohl aber rechtswidrige Allgemeinverfügung aufrechtzuerhalten und daran weiteres Verwaltungshandeln zu knüpfen. Die aktuelle Pandemielage und das Wahljahr werden sicherlich die politischen Schwerpunkte anders fokussieren lassen. Daher ist durchaus eine Wahrscheinlichkeit gegeben, dass die Entscheidung über die unseres Erachtens unmittelbar nur zwischen den Parteien bestehenden Wirkung mittelbar durchaus massive Konsequenzen nach sich ziehen wird.
www.co-met.info

Die Geschichte des Smart-Meters – eine Never ending Story
OVG-Urteil

Stefan Biesalski, Geschäftsführer & Inhaber der Projekt:Unternehmensberatung GmbH, München (06.03.21):

Mit der Entscheidung des OVG Münster hat man das Gefühl, dass die Story vom „Smart Meter“ (irgendwo hinter den sieben Bergen soll es ihn geben) noch den Kindes-Kindern erzählt wird und man bis dahin niemals einen Smart-Meter (besser: intelligentes Messsystem) live in Aktion zu Gesicht bekommen wird. Sollte sich das Urteil wirklich bewahrheiten und man zu dem Schluss kommen, dass „voraussichtliche Rechtswidrigkeit“ vorliegt, dann verkommt das ganze Thema nun endgültig zur Farce und muss sich hinter dem BER oder der PKW-Maut keinesfalls verstecken. Man bedenke auch hier, dass viele Netz- und Messstellenbetreiber sowie Hersteller bereits sehr hohe wirtschaftliche Aufwendungen für das Thema Smart Metering getätigt haben. Zudem hat der „normale“ Bürger den Sinn und Zweck eh nie verstanden und wird ihn nun noch weniger verstehen, von Akzeptanz der Systeme ganz zu schweigen. Wie sagte schon der Kaiser Franz: Schaun mer mal!
www.projektdp.de

„Häppchen-Politik des BSI führt zu wirtschaftlichem Desaster“

OVG-UrteilTimo Gottschalk, Geschäftsbereichsleiter Netze, Kreiswerke Main-Kinzig GmbH, Gelnhausen (06.03.21):
Die Energieversorgunger und die Kunden brauchen sinnvolle und verlässliche Technik, die auch langfristig wirtschaftlich betrieben werden kann. Die Häppchen-Politik des BSI mit meines Erachtens zum Teil übertriebenem Datenschutz, auch im Vergleich zu bisherigen Möglichkeiten und vor dem Hintergrund des Datensammlers SocialMedia bzw. Smartphone, führt zu einem nachhaltigen wirtschaftlichen Desaster – und das alles vor dem Hintergrund eines gleichzeitig geöffneten Wettbewerbs, der natürlich nur die Filetstücke aufgreift. Die Technik wird für die bessere Prognose und Steuerung der Netze benötigt, daher kann die wirtschaftliche Gesamtlösung nur ohne Wettbewerb entstehen.
www.kreiswerke-main-kinzig.de

„OVG-Urteil hat vermutlich wenig Aussagekraft“

OVG-UrteilBouke Stoffelsma, Vorstand, Hausheld AG, Möchengladbach (06.03.21):
Solange Freitag für Freitag für das Klima demonstriert wird, ist das BSI mit seiner sicheren Smart Meter-Technologie ganz bestimmt auf dem richtigen Weg. Ich würde Anbietern wenig Hoffnung machen, dass veraltete Informatik ohne Datenschutz und ohne Cyber-Security für die Energiewende zum Einsatz kommen wird. Warum man in NRW jetzt bis zur Hauptsache-Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Köln die Einbauverpflichtung aussetzt, hat das OVG Münster nachvollziehbar dargelegt, hat aber vermutlich nur wenig Aussagekraft für ein endgültiges Urteil. Der OVG-Spruch hat formal zur Folge, dass bis zur Entscheidung in der Hauptsache veraltete Zähler ohne Kontrolle des BSI eingebaut werden können. Nach unserer Wahrnehmung hat das BSI umsichtig agiert und in den Grenzen des Messstellenbetriebsgesetzes für einen sanften Start der Technologie gesorgt. Es ging dem BSI gerade darum, die Verpflichtungen nur dort einzuführen, wo die neue Technik die alte bereits ablösen kann. Dieses vorsichtige Vorgehen jetzt anzugreifen, überzeugt uns nicht. Messwerte sind personenbezogene Daten und gehören nicht in falsche Hände. Wenn das BSI vorschreibt, personenbezogene Daten zukünftig weniger oft, sicherer und stark verschlüsselt zu übertragen, ist das richtig. Das BSI hat die Technik deshalb bereits dort angeordnet, wo sie gut funktioniert. Dort hat das BSI dann auch den Einbau älterer, unsicherer Technik unterbunden.
www.hausheld.info

Das könnte Sie auch interessieren
Erneuerbare
Erneuerbare auf dem Vormarsch: 2023 stammt erstmals über die Hälfte des Stroms in Deutschland aus regenerativen Quellen
Verbrauchskennwerte-Studie
Erdgas weiterhin Nr. 1 im Heizmarkt, doch Wärmepumpen holen auf
Optimierungssoftware
Optimierungssoftware von KISTERS zeigt Zusammenhänge zwischen Kosten und CO2-Reduktion bei der Transformation von Energiesystemen auf
Großwärmepumpen
Fraunhofer IEG erforscht Großwärmepumpen für die Bereitstellung von Fern- und Prozesswärme